Aus demokratietheoretischen Gründen sind Proteste gegen Rechtsextremismus wichtig. Doch geht es dabei auch um angemessene Formen, die im Einklang mit ansonsten eingeforderten Prinzipien stehen sollten. Darauf machen Betrachtungen nicht nur zu Gießen aufmerksam.
Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte ist es einer rechtsextremistischen Partei gelungen, erhebliche Wählerzustimmung über einen längeren Zeitraum für sich zu mobilisieren. Demnach kann sich die AfD auf eine demokratische Legitimation stützen, was sie aber nicht zu einem demokratischen Akteur im pluralistischen Gefüge macht. Gern werden diese beiden Ebenen in der öffentlichen Präsentation von ihren Repräsentanten durcheinander geworfen. Gegen den der AfD eigenen extremistischen Charakter spricht auch nicht, dass sie sich meist an die geltenden Gesetze eines demokratischen Rechtsstaates hält. Für Derartiges nutzt die Extremismusforschung denn auch "legalistischer Extremismus" als kennzeichnenden Terminus. Die AfD kann sich indessen aufgrund ihrer legalen Existenz auch auf die jeder sonstigen Partei zustehenden Rechte beziehen, welche ihr etwa bei Gründungsveranstaltungen die Institutionen eines demokratischen Rechtsstaats zu gewähren haben. Diese Aufgabe hat dann beispielsweise die Polizei.
Entgegen mancher Demonstrationsrufe schützt sie nicht die "Faschisten", sondern das allen politischen Organisationen zustehende Versammlungsrecht. Darauf können sich auch Extremisten berufen, sofern sie sich formal an rechtsstaatliche Regeln halten. Dasselbe steht deren Gegnern zu, um auf ein einschlägiges Gefahrenpotential aufmerksam zu machen. Demonstrationen gegen eine solche Partei sind mehr als nur legitim, sie sind eine demokratische Notwendigkeit zugunsten einer pluralistischen Ordnung. Dies gilt bezogen auf die AfD auch angesichts ihrer internationalen Unterstützung, erfährt sie doch eine indirekte Förderung durch autoritäre Politiker anderer Staaten. Dies macht die AfD nicht zu deren bloßer Marionette, eher gibt es einen Gleichklang bei illiberalen Zielsetzungen. Indessen muss der Erfolg der Partei in einem größeren Zusammenhang gesehen werden. Ansonsten erkennt man das für die Demokratie bestehende Gefahrenpotential nicht, das angemessene demokratische Reaktionen in einem glaubwürdigen inhaltlichen Sinne nötig macht.
Demnach können öffentliche Demonstrationen etwa gegen die Gründung von deren Jugendorganisationen gerichtet sein. Gleichwohl sollten sie nicht in gewalttätigen Handlungen etwa gegenüber Polizeibeamten umschlagen. Damit wird das Grundprinzip friedlichen Protestes verletzt, das letztlich auch nur dem Opferdiskurs der gemeinten Partei nutzt. Werden etwa Müllcontainer gegen die Polizei als "Rammböcke" eingesetzt, dann entsteht durch solche Filmaufnahmen über notwendige politische Proteste ein inhaltliches Zerrbild. Derartiges Agieren hat - zumindest im konstitutionellen Sinne - nichts mit zivilem Ungehorsam zu tun. Blockaden wären hier möglicherweise legitime, aber niemals legale Handlungen. Demonstranten, die sich für diese Protestformen entscheiden, müssten auch das gemeinte Verständnis kennen: Es erfolgt dabei formal ein Gesetzesbruch aus moralischen Gründen, man begeht dabei aber keine Gewalthandlungen und bekennt sich zu seinen Taten. Beides war aber bei bestimmten Demonstranten nicht der Fall.
Das Agieren dieser Minderheit beschädigt damit auch eine Protestbewegung, die aus demokratietheoretischen Gründen gerade um des Republikschutzes willen von enormer Wichtigkeit ist. Man kann eine liberale Demokratie aber schwerlich mit antidemokratischen Mitteln verteidigen. Die Anwesenheit von gewaltorientierten Autonomen wie von pro-diktatorischen Kleinparteien schädigt eine solche Protestbewegung auch und gerade in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Zumindest eine frühzeitige Distanzierung ist unabdingbar nötig, will man nicht die eigene Glaubwürdigkeit verlieren. Darüber hinaus hält es demokratische und gewaltfreie Gegner des Rechtsextremismus davon ab, an bestimmten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus teilzunehmen. Über die angemessenen Formen von Protest bedarf es daher öffentlicher Reflexionen, damit das demokratietheoretisch gut Gemeinte nicht durch demokratietheoretisch schlecht Gesinnte erheblichen Schaden nimmt.
Anmerkungen:
Eine frühe Begründung für den extremistischen Charakter der Partei findet sich in: Armin Pfahl-Traughber, Die AfD und der Rechtsextremismus. Eine Analyse aus politikwissenschaftlicher Sicht, Wiesbaden 2019. Kurzfassung in Thesenform auf hpd.
Ausführungen zur gemeinten Deutung von zivilem Ungehorsam enthält dieses Video. Eine Kurzfassung in Thesenform findet sich hier.






