Die Situation eingetragener Lebensgemeinschaften soll sich immer weiter an die von heterosexuellen Ehen angleichen. So will es die Mehrheit der Bevölkerung und so würde es auch den Menschenrechten entsprechen.
Im Bundesrat gibt es jedoch Bedenken gegen den Entwurf der Bundesregierung, diese Gleichstellung auch melderechtlich darzustellen, da die Kirchen etwas dagegen haben könnten und die übermittelten Daten mißbrauchen könnten.
Daraus folgt in der Logik des Bundesrates, dass eine vollständige Gleichstellung nicht möglich werden soll, da schwule und lesbische Menschen, die Arbeitsverträge mit kirchlichen Arbeitgebern haben, von diesen entlassen werden könnten.
Dabei wird umgekehrt ein Schuh draus: den Kirchen muss klargemacht werden, dass eine Entlassung wegen der sexuellen Orientierung eines Mitarbeiters diskriminierend ist und nicht zulässig sein darf.