Am vergangenen Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof Italiens dem italienischen Parlament eine Frist bis zum 24. September 2019 gesetzt, um festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende durch den Gesetzgeber zu beseitigen – notabene eine für die Praxis dieses höchsten italienischen Gerichts völlig neue Art der Entscheidung.
Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hat sich vertieft mit den Richtlinien zum "Umgang mit Sterben und Tod" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auseinandergesetzt. Dignitas stellt fest, dass in der aktuellen Diskussion in den Medien Meinungsverschiedenheiten aufgezeigt werden, die teilweise in Irrtümern und Unwissen wurzeln. Ein zusammenfassender Überblick ist angezeigt.
Am heutigen Donnerstag (17. Mai 2018) feiert der gemeinnützig tätige Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den zwanzigsten Jahrestag seiner Gründung. In den zwanzig Jahren seines Bestehens verzeichnete der Verein bedeutende Erfolge im Hinblick auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende.
Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben hinterfragt den Entscheid von Schweizer Radio und Fernsehen SRF, die Fernsehspots von Exit (Deutsche Schweiz) mit Anita Fetz, Peach Weber und weiteren nicht auszustrahlen. Die Behauptung des SRF, Freitodbegleitungen seien "nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten" zeigt, dass das SRF entweder die Realität nicht kennt oder wegen politisch-religiöser Angst eine von Gegnern der Selbstbestimmung im Leben und Lebensende gerne missbrauchte falsche Behauptung kopiert.
Aus Basel kommt die erfreuliche Kunde von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Basel-Stadt, welches eindeutig festhält, dass Ärzte berechtigt sind, ein Rezept für Freitodhilfe auch dann auszustellen, wenn die sterbewillige Person nicht unmittelbar vor dem natürlichen Ende ihres Lebens steht.