In Berlin werden personenbezogene Daten regelmäßig vom Finanzamt an die Kirchensteuerstelle und von dieser an die einschlägige Kirchengemeinde zur Prüfung der Religionszugehörigkeit der Bürger weitergeleitet. Das Prüfungsergebnis wird von dieser zurück an die Kirchensteuerstelle und über diese an das zuständige Finanzamt weitergegeben. Je nach Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen dann zur Kirchensteuer herangezogen.
In der Evangelischen Kirche in Deutschland wird darüber diskutiert, Rabatte bei der Kirchensteuer zu gewähren. Insbesondere jüngere Menschen sollen so vom Austritt aus der Kirche abgehalten werden.
Die evangelische und die katholische Amtskirche vermeldeten für das Jahr 2019 einen neuen Rekord bei ihren Mitgliedsbeiträgen, den Kirchensteuern. Erfreut vermittelten sie den Eindruck, dass durch eine gute Konjunktur mit steigenden Gehältern und Einkommen bei Selbstständigen die Erträge nicht eingebrochen sind. Es dürfte das letzte Mal gewesen sein.
Anfang der Woche hat die Deutsche Bischofskonferenz den Bericht "Zahlen und Fakten 2019/20" veröffentlicht, aus dem für 2019 ein deutliches Plus bei den Kirchensteuereinnahmen hervorgeht. Auch die evangelische Kirche vermeldet trotz schwindender Mitgliederzahlen steigende Einnahmen.
Fünf Jahre hat der konfessionslose Franzose Thomas Bores gegen das Erzbistum Berlin gekämpft, das ihn zur Kirchensteuerzahlung verpflichten wollte. Nach starker negativer Medienberichterstattung über den Fall hob das Erzbistum nun Ende Februar den Kirchensteuerbescheid auf. Thomas Bores ist kein Einzelfall. Seit Jahren machen die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland vor allem Ausländer und ehemalige DDR-Bürger zu Zwangskonfessionalisierten, um von ihnen Kirchensteuer zu kassieren.
Am vergangen Donnerstag entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass eine konfessionsfreie Frau nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuer zahlen muss. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Taufe eines unmündigen Kindes höher zu werten sei als die persönliche Weltanschauung. Der hpd veröffentlicht hierzu einen Kommentar der Klägerin.
Eigentlich mag ich den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gern hören und lesen. So waren die Kollegen dort mit unter den Ersten, die über das unsägliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts berichteten, das eine 66-jährige Frau, die ihr Lebtag nichts mit der Kirche zu tun hatte, zur Nachzahlung von Kirchensteuern verdonnerte. Doch manchmal übertreiben sie es etwas mit der "Ausgewogenheit" der Berichterstattung.
Eine frühere DDR-Bürgerin muss nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuern zahlen – wegen einer unbekannten Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Diese kam durch die verfassungsrechtlich fragwürdige "Rasterfahndung" der Kirchensteuerstellen in den Berliner Finanzämtern zutage, die das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) für unvereinbar mit dem Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche hält.
Bislang kann in Spanien nur die katholische Kirche bei der Steuererklärung begünstigt werden. Mit einem Antrag beim Justizministerium würde die Islamische Kommission dies gern ändern, um den zwei Millionen muslimischen Menschen im Land zu ermöglichen, einen Teil ihrer Steuerabgaben an die Kommission weiterzuleiten.
Der SPIEGEL 29/2019 berichtet über einen Fall zur Kirchensteuer-Rasterfahndung bis in die DDR-Zeit. Dietmar Hipp berichtet über den Fall, in dem eine Frau ihr Leben lang als Konfessionslose lebt und dann mit 58 Jahren erfährt, dass sie als Säugling in der DDR getauft wurde und Kirchensteuer nachzahlen soll.
Der Bischof von Eichstätt will, dass die deutschen Bischöfe über die Zukunft der Kirchenfinanzierung diskutieren. Angesichts steigender Austrittszahlen und des demographischen Wandels müsse man sich über Alternativen Gedanken machen. Seine Äußerungen riefen unterschiedliche Reaktionen hervor.
Die katholische Kirche hat mit 267.834.192 Euro, den höchsten Betrag an "Kirchensteuer" seit Inkrafttreten des aktuellen Steuersystems im Jahre 2007, erhalten.
Seyran Ateş, die eine "Moscheesteuer" in die öffentliche Diskussion eingebracht hatte, ist inzwischen zurückgerudert und plädiert für eine freiwillige Abgabe.
Gerade noch rechtzeitig zum Fest der 'Liebe' macht wieder einmal der Vorschlag einer staatlich eingetriebenen Steuer auf Islamgläubigkeit die Runde – zwecks einer Finanzierung von Moscheen unabhängig von ausländischen Quellen. Das würde einem säkularen Staat nicht gerecht. Ein Kommentar von Hans Trutnau.
Gestern sprach sich die Berliner Rechtsanwältin und Imamin Seyran Ateş in der Onlineausgabe der "Welt" für die Einführung einer Moscheesteuer aus. Politiker der Regierungskoalition und Opposition sprangen ihr bei und unterstützten diese Idee. Eine schlechte Idee, findet die stellvertretende hpd-Chefredakteurin Daniela Wakonigg, da durch eine Moscheesteuer religiöse Privilegien zementiert statt abgeschafft würden und säkulare Muslime oder Ex-Muslime noch stärker gefährdet wären als bisher.