BERLIN. (hpd) Die eigene Religion, die sexuelle Orientierung oder der Wunsch, nach einer gescheiterten Ehe wieder zu heiraten, können eine Anstellung bei einem kirchlichen Träger ausschließen oder eine Kündigung nach sich ziehen. Kam es deswegen in der Vergangenheit zu einem Streit, räumten die Gerichte dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Regel den Vorrang ein.
LEIPZIG. (hpd) Am Sonntag schloss die Leipziger Buchmesse mit einem Besucherrekord: Etwas mehr als eine Viertelmillion Menschen hat an den vier vorausgegangenen Tagen die Bücherschau oder eine der zahlreichen Lesungen im Rahmen von "Leipzig liest" besucht. Aus der Fülle der für ein humanistisches Publikum interessanten Veranstaltungen haben wir zwei herausgesucht.
BERLIN. (hpd) Im Oktober letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht seine ständige kirchenfreundliche Rechtsprechung zum Kirchlichen Arbeitsrecht erneut bekräftigt. Ende Januar dieses Jahres hat es seine Rechtsprechung zu kopftuchtragenden Lehrerinnen komplett geändert. Die Interpretation des Grundgesetzes und der Grundrechte, ihre Wechselwirkung untereinander kann somit durchaus geändert werden, wenn das höchste deutsche Gericht dies für erforderlich hält.
BERLIN. (hpd) Bei den "Essener Gesprächen" am Sonntag hat der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, angekündigt, dass die katholische Kirche zukünftig "mutiger" sein werde, wenn es um geschiedene Mitarbeiter der katholischen Kirche geht.
Eine Krankenschwester bewirbt sich bei einem katholischen Arbeitgeber und wird eingestellt. Während der Probezeit verlangt der Arbeitgeber dann, dass sie in die Kirche eintreten müsse.
ERFURT. (hpd) Mehr als drei Jahre sind vergangen seit der Gründung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Laizismus in und bei der Partei DIE LINKE Thüringen. Diese LAG hatte mit ihren Wortmeldungen für eine Politik zur Durchsetzung der verfassungsmäßig gebotenen Trennung von Staat und Kirche rasch für Furore und für das Missfallen bei maßgeblichen Parteifunktionären gesorgt.
(hpd) Mit Beschluss vom 22.10.2014, bekanntgegeben am 20.11.2014, hat der 2. Senat des BVerfG einen Rückwärtssalto geschlagen und die kirchlichen Hardliner bestärkt. Das ist völlig konträr zur langjährigen Diskussion in der Gesellschaft.
ERLANGEN. (hpd/bfg) Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) Bayern legt nachdrücklich Protest ein gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem der katholischen Kirche die Kündigung eines Mitarbeiters nach Scheidung und Wiederverheiratung erlaubt wird.
BERLIN. (hpd) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht vom vergangenen Donnerstag ist auch im hpd kontrovers diskutiert worden. Die Stimmen reichen hierbei von Kritik bis zum Verständnis für die Entscheidung des Gerichts. Wir haben noch ein paar Stimmen dazu gesammelt.
KONSTANZ. (hpd) Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Kirchenrechts als nicht überraschend an. Nachdem zwar das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit anders geurteilt hatte, sei die Entscheidung der Karlsruher Richter zu erwarten gewesen.
KARLSRUHE. (hpd) Am Montagnachmittag fand im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das erste offizielle Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Vertretern säkularer Verbände statt. Das Gespräch, das bereits vor Monaten in die Wege geleitet wurde, erhielt durch den aktuellen Beschluss des Gerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht zusätzliche Brisanz.
STEISSLINGEN. (hpd) Nun regen sich ein paar Parteipolitikerinnen und Parteipolitiker. Das Urteil des BVG zu einer sehr wichtigen Frage des kirchlichen Arbeitsrechts wirkt in der Tat skandalös. Aber es stützt sich, das müssen wir Karlsruhe lassen, auf das Grundgesetz. Und Aufregung bringt nichts. Die Italiener sagen piangere non vale, weinen ist nichts wert.
Nicht nur die Medien sind über das Gerichtsurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht erbost. Es melden sich auch die Laizistischen Linken und der Landesvorsitzende der Grünen in NRW zu Wort.