Wer in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten möchte, von dem wird in aller Regel verlangt, Mitglied der Kirche zu sein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht in §9 zu Gunsten der Kirchen weitreichende Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot vor. Diese Ausnahmen stehen nun auf dem Prüfstand, nachdem sie das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt hat.
Am gestrigen Mittwoch wurde im saarländischen Ottweiler Geschichte geschrieben. Erstmals fand ein Streik in einem Krankenhaus in katholischer Trägerschaft statt. Im Vorfeld wurde den Streikenden mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht. Hintergrund des Streiks waren die Gespräche über einen Tarifvertrag für eine Entlastung der Beschäftigten, die einseitig vom Arbeitgeber abgebrochen wurden.
Zum kommenden Mittwoch ruft die Gewerkschaft ver.di zum Warnstreik in einer katholischen Klinik auf und begeht damit einen Tabubruch. Denn das kirchliche Arbeitsrecht sieht kein Streikrecht vor.
Der Landeshauptausschuss des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (KdöR) hielt am Sonntag in Ingolstadt seine Frühjahrssitzung ab. Neben organisatorischen Fragen stand auch das kirchliche Arbeitsrecht im besonderen Fokus der Vereinigung der Konfessionsfreien.
Seit Anfang 2017 gilt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen in Trägerschaft von Diakonie und evangelischer Kirche eine neue "Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" – kurz EKD-Loyalitätsrichtlinie genannt. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach über die neue Richtlinie mit Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne "GerDiA - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz".
In einem Antrag forderte die Trierer SPD-Fraktion die Beendigung der diskriminierenden Sonderrechte für kirchliche Einrichtungen. Der Stadtrat sprach sich schließlich für die Gewährleistung der vollen Arbeitnehmerrechte für alle aus.
Die kleine Stadt Lüdinghausen im katholischen Münsterland scheint sich zu einer Hochburg kritischer Geister zu entwickeln – Menschen, die nicht gewillt sind, kirchliche und religiöse Willkür hinzunehmen. Nach einem pensionierten Lehrer, der für ketzerische Sprüche auf seiner Heckscheibe nach dem so genannten Gotteslästerungsparagraphen verurteilt wurde, probt nun auch der Stadtrat den Widerstand gegen Habgier und Allmachtsgebaren der katholischen Kirche. Wahrscheinlich wird es nur eine kurze Probe.
STUTTGART. (hpd) Im Rahmen des laufenden Themenjahres "Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht." der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben am vergangenen Freitag die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg den Bericht "Gläserne Wände" zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland erhalten.
SAARBRÜCKEN. (hpd) Die gbs Saar veranstaltete in Kooperation mit der Peter-Imandt-Gesellschaft eine Podiumsdiskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht. Zwei Vertreter der Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Bereich (KODA) diskutierten mit Ingrid Matthäus-Maier (gbs-Beirätin) und Berno Schuckart-Witsch von Verdi unter Moderation von Peter Tiefenbrunner.
BERLIN. (hpd/hvd) Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) sieht nach dem Beschluss zur Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft ver.di keinen Anlass zur Einstellung von Diskussionen über notwendige Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht.
BERLIN. (hpd) Seit Samstag gilt ein neues, etwas liberaleres kirchliches Arbeitsrecht. Den Beschluss, den die Mehrheit der katholischen Bischöfe im Frühjahr verabschiedet hat, werden allerdings nicht alle Bistümer umsetzen.
STUTTGART (hpd/ver.di) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) auf, in ihren eigenen Betrieben das weltliche Arbeits- und Tarifrecht anzuwenden.
BERLIN. (hpd) Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Der hpd sprach über Hintergründe und Inhalte der Reform sowie die Forderungen aus säkularer Sicht mit der ehemaligen Politikerin Ingrid Matthäus-Maier, der Sprecherin von GerDia (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz)
BERLIN. (hpd) Die am 27. April 2015 von der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschlossene Novelle der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" ist seitens des Humanistischen Verbandes Deutschlands auf deutliche Kritik gestoßen.