Grundgesetzänderung wäre der einzige Weg, das Kirchenrecht zu beschränken

Entscheidung kommt nicht überraschend

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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

KONSTANZ. (hpd) Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Kirchenrechts als nicht überraschend an. Nachdem zwar das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit anders geurteilt hatte, sei die Entscheidung der Karlsruher Richter zu erwarten gewesen.

Diese Meinung vertritt zumindest der Sprecher der HABO, Dennis Riehle, in einer ersten Reaktion: “Wem dieser Beschluss jetzt unverständlich erscheint, der muss nur in die Geschichte der Grundgesetzentscheidungen blicken, die nicht selten zugunsten der Kirchen ausgingen.”

Während das Bundesarbeitsgericht vorrangig die Rechte des Arbeitnehmers im Blick gehabt hat, habe sich das Verfassungsgericht letztlich “nur” an der für die obersten Gesetzeshüter gültigen Fassung des Grundgesetzes orientiert – was man ihnen nicht verdenken könne, meint Riehle. Das Problem liege nicht darin, dass die Richter “falsch” oder “ungerecht” entschieden hätten, wie es in ersten Kommentaren im Anschluss heißt: “Sie haben ihre Arbeit getan – und sich an Artikel 140 und anderen Passagen des deutschen Grundgesetztes abgearbeitet. Das ist ihre Pflicht. Dass die deutsche Politik offenbar seit der Weimarer Reichsverfassung keinen Anlass mehr sah, das Kirchenrecht in irgendeiner Form einzuschränken, das ist nicht die Schuld Karlsruhes”, so der HABO-Sprecher.

“Dass bei weiten Teilen der Gesellschaft eine Rechtsprechung auf Verwunderung und Empörung stößt, die der Kirche als Arbeitgeber die Befähigung zuerkennt, Neuverheirateten aufgrund höchstpersönlicher Lebensentscheidungen und –entwürfe zu kündigen, ist in unserem Zeitalter normal. Normal ist aber eben nicht, dass sich die Parteipolitik in der Bundesrepublik bis heute nicht durchringen kann, hier entsprechend initiativ zu werden. Solange das kirchliche Sonderrecht in der Verfassung verankert bleibt, wird auch eine Güterabwägung verschiedenster Grundrechte durch die obersten Richter im Zweifel wohl stets pro Kirche ausfallen. Entsprechend ist deren verfassungsrechtliche Stellung noch zu manifest.”

Das Urteil muss deshalb nach Ansicht der HABO ein Weckruf für die Politik sein: “Gerade Parteien, die sich für eine weitere Säkularisierung, eine Trennung von Staat und Kirche in Deutschland einsetzen, haben es bisher nicht für nötig gehalten, dieses Thema voranzubringen. Besondere Kritik ist daher an SPD, Grüne und Linke zu richten. Seit Jahren vertrösten sie damit, dass diese Angelegenheit nicht von vordringlicher Wichtigkeit wäre und andere Projekte vorgezogen werden müssten. Wie lebensnah und einschneidend aber die Auswirkungen der bestehenden Regelung sind, hat man am aktuellen Urteil gesehen. Eine Grundgesetzänderung wäre bei Willenskraft und wirklichem Interesse denkbar. Aber offenkundig will es sich niemand mit der mächtigen und heiligen Kirche verscherzen”, so Riehle abschließend.

 


Pressemitteilung vom 25. November 2014