Burkaverbot an Schulen in Baden-Württemberg beschlossen

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Beim Niqab (Foto) bleibt die Augenpartie frei, bei der Burka sind sogar die Augen noch durch ein Netz oder Ähnliches bedeckt.
Zwei Frauen mit Niqab

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ein generelles Verbot der Vollverschleierung an Schulen im Land verhängt. Auch wenn es nur wenige Einzelfälle geben könnte, herrscht damit nun Rechtssicherheit in der Streitfrage. Allerdings gilt die neue Gesetzeslage nur für staatliche Schulen.

Nachdem die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Führung der SPD vor wenigen Wochen ein Gesetz zum schulischen Verbot der Burka erlassen hatte, zieht nun auch die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg nach. Auf Bestreben der Kultusministerin Susanne Eisenmann von der CDU wurde der Gesetzesantrag auch vom grünen Koalitionspartner angenommen – auch wenn es aus dessen Reihen Stimmen gab, welche den Gesetzesvorschlag als Scheinproblem ansahen, da es bisher keine Vorkommnisse dieser Art im Land gegeben haben soll und auch aus anderen Ländern nur Einzelfälle bekannt seien. Dennoch betonte der Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass man sich in einer freien Gesellschaft nicht verschleiern sollte.

Die Kultusministerin der CDU hatte ähnlich argumentiert und will mit dem Gesetz den Schulen vorsorglich unter die Arme greifen: "Mit der Änderung des Schulgesetzes handeln wir vorausschauend und klar, um rechtliche Interpretationsspielräume zu beseitigen", betonte sie.

Unter das Verhüllungsverbot fallen Ganzkörperschleier wie etwa die Burka, mit lediglich kleinen Aussparungen an den Augen, sowie der Niqab, ein langer Kopfschleier mit einem schmalen Sehschlitz. Das Gesicht der Schülerinnen soll dadurch sichtbar bleiben. Kopftücher fallen nicht unter die verbotenen Bedeckungen. Ebenso die zur Zeit verpflichtenden Masken zur Eindämmung der Corona-Epidemie, obwohl diese Teile des Gesichts verdecken. Sie stellten jedoch eine Maßnahme zum Schutz aller Gesellschaftsmitglieder dar und seien dadurch anders zu behandeln.

Die neue Rechtssicherheit gilt allerdings nur für staatliche Schulen. Lehranstalten in freier Trägerschaft bleibt es selbst überlassen, wie sie mit einer Burka verfahren würden. Gerade für Schulen mit religiösen Trägern besteht in diesem Fall ein Schlupfloch. Auch an den Hochschulen stellt sich ein Verbot als nicht so leicht umsetzbar heraus, obwohl auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Schwarz, im Landtag gerne eine parallele Regelung angestrebt hätte.

Das Streitthema des Burkaverbots wird seit längerem heftig debattiert. Auf der einen Seite steht die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Trägerin, auf der anderen Seite eine Vorkehrung, die gesellschaftliche Teilhabe und Austausch untereinander gewährleisten soll. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass Frauen durch sozialen Druck unter die Schleier gezwungen werden und eine derart radikale Verhüllung einer Unterdrückung Vorschub leisten könnte. Die verschiedenen Arten der Verhüllung der Frau im Islam dienen in ihrer ursprünglichen Begründung dem Verdecken von potenziell sexuell anregenden weiblichen Attributen. Somit würden Musliminnen die Schleier tragen, um keine männliche Lust zu erregen und ihre Ehre und Reinheit zu erhalten, die demnach lediglich dem eigenen Ehemann vorbehalten sein sollte.

Ein Burkaverbot würde den Frauen helfen, die durch ihr Umfeld ansonsten unter Druck geraten würden, sich vollständig zu verhüllen. Die freie Entscheidung der Frauen zur Burka ist daher in vielen Fällen in Frage zu stellen, besonders in muslimisch geprägten Gegenden und Ländern.

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