Juristentag debattiert Klitorisbeschneidung

In dieser Woche treffen sich Rechtswissenschaftler aus der gesamten Bundesrepublik in Hannover.

Das Thesenpapier der Berliner Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle machte bereits im Vorfeld Schlagzeilen: "Der Grund dafür war vor allem, dass sich die Juristin darin versucht, die 2012 erlaubte Geschlechtsteilbeschneidung bei Jungen mit dem Verbot bei Mädchen und Frauen zu vereinbaren."

Gegen dieses Thesenpapier gab es schon im Vorfeld des Juristentages viel Widerstand, da Hörnle darin die These vertritt, dass "bei der Rechtsauslegung darauf geachtet werden [sollte], dass nicht alle 'Veränderungen an weiblichen Genitalien' als 'Verstümmelungen' im Sinne des StGB-Paragrafen § 226a StGB verstanden werden."

In dem Streit vorab ist untergegangen, dass sie "auch eine Anpassung des Strafrahmens an den § 226 StGB fordert". Damit müssten Genitalverstümmler dann mit Haftstrafen bis zu zehn (statt bis zu fünf) Jahren Haft rechnen. "Außerdem schlägt sie vor, dass § 5 StGB so geändert wird, dass die Tat auch dann bestraft werden kann, wenn sie im Ausland verübt wird. Damit wären Mädchen deutlich besser vor Beschneidung geschützt als bisher – und die Täter könnten öfter und härter bestraft werden."

Es wird interessant werden in Hannover. Der hpd wird darüber berichten.