Verfassungsgebot der Friedensstaatlichkeit

Nur eine lästige Fessel der Politik?

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Deutsche Soldaten in Bosnien
Deutsche Soldaten in Bosnien, Foto: gemeinfrei

BERLIN. (hpd/hu) Die Bürgerrechtsorganisation “Humanistische Union” (HU) stellt den geplanten Parlamentsbeschluss für einen neuen Auslandseinsatz der Bundeswehr in Frage. In einer Presseerklärung vom gestrigen Tage heißt es: “Das Grundgesetz und seine Verpflichtung zur Friedensstaatlichkeit sind für die Politik wohl nur eine lästige Fessel.”

“Diese Schlussfolgerung drängt sich auf, wenn man die juristischen Winkelzüge der Bundesregierung für den geplanten Parlamentsbeschluss zum bewaffneten Bundeswehreinsatz im Nord-Irak analysiert”, erklärte der Vorsitzende der Humanistischen Union (HU), Werner Koep-Kerstin. Der Versuch der Bundesregierung, den neuen Einsatz der Bundeswehr im Irak auf dem Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes aufzubauen, ist gescheitert.

Da sich der geplante Einsatzbeschluss auch nicht auf ein UN- oder NATO-Mandat berufen kann, wird jetzt den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine neue juristische Brücke gezimmert: Die Bundesregierung beruft sich auf Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach der Bund sich “zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen” kann.

Humanistische Union

Die Selbstmandatierung einer Staatengruppe unter Führung der USA zur Bekämpfung des “Islamischen Staates” (IS) wird damit kurzerhand als “System kollektiver Sicherheit” ausgegeben. Der Staatsrechtsprofessor Martin Kutscha, Mitglied im Bundesvorstand der HU, erklärt dazu: “Mit dieser Konstruktion wird die Verfassungsrechtslage völlig verdreht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erlaubt Bundeswehreinsätze im Ausland nur, wenn diese im Rahmen und nach den Regeln von UNO oder NATO erfolgen. Für den Militäreinsatz im Irak fehlt aber jegliche Ermächtigung durch diese Organisationen - die Selbstmandatierung einer Gruppe von Staaten reicht hierfür nicht aus, weil wir sonst zum ius ad bellum, dem ‘Recht’ mächtiger Staaten, nach Belieben Krieg zu führen, zurückkehren würden.”

Eine effektive Bekämpfung des IS ist nach Ansicht der Humanistischen Union durchaus nötig und möglich, etwa durch die Unterbindung seiner Finanzquellen, durch einen Stopp der Waffenlieferungen oder eine ausgleichende Politik der irakischen Regierung zwischen Sunniten und Schiiten. Für die Bundesregierung sollte die Priorität jetzt bei der Gesundheitsversorgung und dem Obdach für hunderttausende Flüchtlinge im Nordirak und in der ganzen Region liegen.

Auch wenn das jetzt geplante Kontingent von 100 bewaffneten Bundeswehr-Soldaten Hilfe bei Ausbildung und Minensuche leisten soll, wird Deutschland dadurch zunehmend Bürgerkriegspartei. Es sei zu befürchten, dass sich die Bundesregierung dort bald auch mit Kampftruppen engagieren will, meinte der HU-Vorsitzende Koep-Kerstin. Im Zuge der Salamitaktik der Bundesregierung zur Übernahme von “mehr Verantwortung” in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik werden jetzt neue verfassungs- und völkerrechtliche Voraussetzungen für militärische Einsätze der Bundeswehr geschaffen. “Wenn das Schule macht und eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch dieses Mandat wie die meisten bisherigen im Schnellverfahren durch winkt, wo sind dann noch die Barrieren, die das Grundgesetz zur Wahrung der Friedensstaatlichkeit gesetzt hat”, fragt der Vorsitzende der Humanistischen Union.

 


Pressemitteilung der Humanistischen Union