Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zwei MMS-Produkte ("Miracle Mineral Supplement") als sogenannte Präsentationsarzneimittel eingestuft, weil der Hersteller eindeutige Heilversprechen macht und arzneiliche Zweckbestimmungen angibt.
Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen aber nur in Verkehr gebracht werden, wenn in einem Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Diese Nachweise fehlen für MMS.
Aus diesem Grund ist der Verkauf ab sofort illegal.
Spiegel-Online schreibt dazu: Die "Produkte wurden vom BfArM außerdem als bedenklich eingestuft, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie 'bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen'. Die Arzneimittelbehörde hatte bereits im Mai 2014 vor Natriumchlorit-Produkten gewarnt."