Noch mehr Gelder für weltanschaulich geprägte Schulen

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Schule
Grundschule

ERFURT. (hpd) Die Finanzhilfe des Landes Thüringen für die Schulen in "freier Trägerschaft" soll von 133,9 Millionen Euro 2014 auf 146,2 Millionen Euro in diesem Jahr steigen. Das verlautet jetzt aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Eine solche Erhöhung von 12,3 Millionen Euro sieht der am 31. März 2015 erstmals im Kabinett behandelte Gesetzentwurf für die freien Schulen vor.

Bildungsministerin Dr. Birgit Klaubert (DIE LINKE) unterstreicht, so eine Pressemitteilung ihres Hauses: "Die Landesregierung hält Wort und stattet die freien Schulträger deutlich besser aus. Im Vergleich mit anderen Bundesländern wird Thüringen damit bei der pro Schüler gewährten Finanzhilfe in nahezu allen Schularten einen vorderen Rang einnehmen. Damit sichern wir die Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft, die ein unverzichtbarer Bestandteil unserer pluralen Thüringer Bildungslandschaft sind."

Die gesetzliche Neuregelung wurde nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014 notwendig. Zudem ist das alte Gesetz bis zum 31. Dezember 2015 befristet.

Jetzt wird, so das Ministerium weiter, das Anhörungsverfahren eingeleitet, bei dem alle freien Schulträger sowie Interessenvertreter der Schulen in freier Trägerschaft und andere zu beteiligende Gremien, darunter die kommunalen Spitzenverbände, eingebunden sind. Ihnen wird der Gesetzentwurf zur Anhörung und Stellungnahme zugesandt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen und rechtsförmlicher Prüfung will die Koalitionsregierung Regierung Ramelow (DIE LINKE) den Gesetzentwurf beschließen und dem Landtag zuleiten. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sollen die Beteiligten erneut angehört werden. Angestrebt wird eine Beschlussfassung gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz noch vor der Sommerpause. Da der Verfassungsgerichtshof für die Neuregelung eine Frist bis zum 31. März 2015 gesetzt hatte, sollen die Änderungen der Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe rückwirkend in Kraft treten. Vorgesehen ist, diese zum 9. Februar 2015, dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres, in Kraft zu setzen.

In der Pressemitteilung heißt es weiter: "In dem Änderungsgesetz werden zum einen die Regelungen über die staatliche Finanzhilfe so geändert, dass sie den Anforderungen des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung entsprechen. Die Vorgaben des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Mai 2014 werden beachtet, insbesondere werden die wesentlichen Regelungen im Gesetz selbst statt wie bisher in einer Durchführungsbestimmung getroffen. Ein Festbetragsmodell legt einen bestimmten Betrag fest, der für einen Schüler einer Schule oder einer Schulform gezahlt wird. Darüber hinaus ist jährlich eine Steigerung der Finanzhilfe um 0,25 Prozent vorgesehen. Damit wissen die freien Schulträger, mit welchem Betrag sie in den nächsten Jahren pro Schüler rechnen können. Zum anderen wird die Gültigkeit des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft über den 31. Dezember 2015 hinaus unbefristet verlängert."

Ministerin Klaubert erklärt dazu: "Das neue Gesetz gibt den freien Schulträgern Planungssicherheit. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit für gute pädagogische Angebote, die von Eltern und Schülern sehr geschätzt werden. Die freien Schulen werden auch in Zukunft unsere Schullandschaft bereichern."

Nicht erklärt wird aber seitens des Ministeriums, dass es sich bei den sogenannten freien Schulen in erster Linie um weltanschaulich geprägte Schulen handelt: Zumeist um Schulen in kirchlicher Trägerschaft, die "christlicher Verkündigung" verpflichtet sind. Weltanschaulich geprägt sind aber auch die Waldorf-Schulen, die fragwürdigen anthroposophischen Theorien Rudolf Steiners folgen.

Mit keinem Wort wird auch darauf eingegangen, dass sich solche "freien" Schulen, die rechtlich private, wenngleich nicht gewinnorientierte, Unternehmen sind, aus insgesamt drei Quellen finanzieren sollen: zunächst den Eigenmitteln des jeweiligen Trägers, dann dem von den Eltern eines dortigen Schülers zu entrichtenden Schulgeld und letztlich den staatlichen Zuschüssen. Anforderungen an die Träger, was deren Eigenmittel angeht, scheint es aber seitens dieser Regierung nicht zu geben.

Was letztlich eine weitere Privilegierung der christlichen Kirchen darstellt. Und wenn man die Worte der LINKEN Ministerin genauer liest, so kann man daraus durchaus schließen, dass sich eine LINKS-geführte Regierung in einem Bundesland, in dem 70 Prozent der Einwohner religionsfrei sind, dabei besonders hervortun will.