ERFURT. (hpd) Die Finanzhilfe des Landes Thüringen für die Schulen in "freier Trägerschaft" soll von 133,9 Millionen Euro 2014 auf 146,2 Millionen Euro in diesem Jahr steigen. Das verlautet jetzt aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Eine solche Erhöhung von 12,3 Millionen Euro sieht der am 31. März 2015 erstmals im Kabinett behandelte Gesetzentwurf für die freien Schulen vor.
Bildungsministerin Dr. Birgit Klaubert (DIE LINKE) unterstreicht, so eine Pressemitteilung ihres Hauses: "Die Landesregierung hält Wort und stattet die freien Schulträger deutlich besser aus. Im Vergleich mit anderen Bundesländern wird Thüringen damit bei der pro Schüler gewährten Finanzhilfe in nahezu allen Schularten einen vorderen Rang einnehmen. Damit sichern wir die Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft, die ein unverzichtbarer Bestandteil unserer pluralen Thüringer Bildungslandschaft sind."
Die gesetzliche Neuregelung wurde nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014 notwendig. Zudem ist das alte Gesetz bis zum 31. Dezember 2015 befristet.
Jetzt wird, so das Ministerium weiter, das Anhörungsverfahren eingeleitet, bei dem alle freien Schulträger sowie Interessenvertreter der Schulen in freier Trägerschaft und andere zu beteiligende Gremien, darunter die kommunalen Spitzenverbände, eingebunden sind. Ihnen wird der Gesetzentwurf zur Anhörung und Stellungnahme zugesandt.
Nach Auswertung der Stellungnahmen und rechtsförmlicher Prüfung will die Koalitionsregierung Regierung Ramelow (DIE LINKE) den Gesetzentwurf beschließen und dem Landtag zuleiten. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sollen die Beteiligten erneut angehört werden. Angestrebt wird eine Beschlussfassung gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz noch vor der Sommerpause. Da der Verfassungsgerichtshof für die Neuregelung eine Frist bis zum 31. März 2015 gesetzt hatte, sollen die Änderungen der Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe rückwirkend in Kraft treten. Vorgesehen ist, diese zum 9. Februar 2015, dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres, in Kraft zu setzen.
In der Pressemitteilung heißt es weiter: "In dem Änderungsgesetz werden zum einen die Regelungen über die staatliche Finanzhilfe so geändert, dass sie den Anforderungen des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung entsprechen. Die Vorgaben des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Mai 2014 werden beachtet, insbesondere werden die wesentlichen Regelungen im Gesetz selbst statt wie bisher in einer Durchführungsbestimmung getroffen. Ein Festbetragsmodell legt einen bestimmten Betrag fest, der für einen Schüler einer Schule oder einer Schulform gezahlt wird. Darüber hinaus ist jährlich eine Steigerung der Finanzhilfe um 0,25 Prozent vorgesehen. Damit wissen die freien Schulträger, mit welchem Betrag sie in den nächsten Jahren pro Schüler rechnen können. Zum anderen wird die Gültigkeit des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft über den 31. Dezember 2015 hinaus unbefristet verlängert."
Ministerin Klaubert erklärt dazu: "Das neue Gesetz gibt den freien Schulträgern Planungssicherheit. Das eröffnet ihnen die Möglichkeit für gute pädagogische Angebote, die von Eltern und Schülern sehr geschätzt werden. Die freien Schulen werden auch in Zukunft unsere Schullandschaft bereichern."
Nicht erklärt wird aber seitens des Ministeriums, dass es sich bei den sogenannten freien Schulen in erster Linie um weltanschaulich geprägte Schulen handelt: Zumeist um Schulen in kirchlicher Trägerschaft, die "christlicher Verkündigung" verpflichtet sind. Weltanschaulich geprägt sind aber auch die Waldorf-Schulen, die fragwürdigen anthroposophischen Theorien Rudolf Steiners folgen.
Mit keinem Wort wird auch darauf eingegangen, dass sich solche "freien" Schulen, die rechtlich private, wenngleich nicht gewinnorientierte, Unternehmen sind, aus insgesamt drei Quellen finanzieren sollen: zunächst den Eigenmitteln des jeweiligen Trägers, dann dem von den Eltern eines dortigen Schülers zu entrichtenden Schulgeld und letztlich den staatlichen Zuschüssen. Anforderungen an die Träger, was deren Eigenmittel angeht, scheint es aber seitens dieser Regierung nicht zu geben.
Was letztlich eine weitere Privilegierung der christlichen Kirchen darstellt. Und wenn man die Worte der LINKEN Ministerin genauer liest, so kann man daraus durchaus schließen, dass sich eine LINKS-geführte Regierung in einem Bundesland, in dem 70 Prozent der Einwohner religionsfrei sind, dabei besonders hervortun will.
3 Kommentare
Kommentare
Martin am Permanenter Link
Privatschulen sollten keinen Cent vom Staat kriegen. OK, rechtlich scheint das in Deutschland derzeit nicht machbar zu sein, aber anstreben sollte man es.
Marco Eberl am Permanenter Link
Der Beitrag ist leider schlecht recherchiert. In Thüringen gibt es nur wenige echte kirchliche Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Steinhaus am Permanenter Link
Da Sie der Vorstandsvorsitzende der von Ihnen so in Schutz genommenen Evangelischen Schulstiftung sind, fällt Ihre Kritik stark vereinfachend aus: Ob die Schule nun unmittelbar in kirchlicher Hand ist, oder von Carita
Des weiteren führen Sie die Eigenmittel in "erheblichem Umfang" an, die von der evangelischen Schulstiftung eingesetzt würden. Der Artikel dreht sich aber gerade darum, dass sich deren Anteil verringern wird, weil der Staat seine Zuschüsse erhöht.
Und schließlich bedienen Sie sich der Plattitüde, dass jeder, der mit bestimmten (!) Vorgaben des Grundgesetzes nicht einverstanden ist, "nicht auf dem Boden des Grundgesetzes" stehe. Wenn dem so wäre, wie konnte dann unsere Verfassung in 60 Jahren 52 mal geändert werden? (Stand: 1.9.2008) Warum erklärt dann das Grundgesetz selbst in Art. 79 Abs. 3 GG (sog. "Ewigkeitsgarantie") nur eine Änderung der "in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze" für unzulässig, nicht aber einer Änderung der Grundrechte zwischen diesen Artikeln? Weder das Recht auf freie Schulen noch auf Religionsunterricht sind in Stein gemeißelt – dies ist nur bei religiösen Dogmen der Fall.
Freilich folgt umgekehrt aus der bloßen Möglichkeit, freie Schulen abzuschaffen, auch noch nicht die Sinnhaftigkeit dieses Änderungsvorschlags. Aber man darf darüber nachdenken, denn unklar bleibt, worin genau denn die behauptete Bereicherung bestehen soll. Verschiedene Schulformen sind kein Wert an sich und bringen auch Probleme mit sich: Es drohen eine Ungleichbehandlung der Schüler, Probleme bei der Finanzierung und der Beaufsichtigung der Schulen. Man kann hier unterschiedlicher Meinung sein, aber Ihr Verweis auf das Grundgesetz ähnelt der christlichen Berufung auf die heilige Bibel. Zur humanistischen Ausbildung gehört es jedoch gerade, dass es keine absoluten Gewissheiten geben kann. Vielleicht lernt sich das an staatlichen Schulen besser, als an freien Schulen?
Maximilian Steinhaus (Sprecher der gbs Mittelthüringen)