KONSTANZ. (hpd) "Die Ministerien und Behörden des Landes Baden-Württemberg haben in Sachen Petitionsrecht noch erheblichen Nachholbedarf!", stellt ein Petent fest, der dem "Ministerium für Wissenschaft – Forschung – Kunst" fehlende Erfahrung im Umgang mit Eingaben der Bürger attestiert.
Dennis Riehle hatte sich an das Ministerium gewandt, das nach Riehles Einschätzung dabei deutliche Unprofessionalität in der Handhabung der Eingabe erkennen ließ: "Für mich war es zunächst einmal befremdlich, dass das Ministerium mich als Petenten erst deutlich nach den Medien informierte, wie es mit meiner Eingabe verfährt", so Riehle. Besonders habe ihn jedoch die Zwischennachricht des Hauses irritiert. "Aus dem Schreiben, in welchem das Ministerium dann auch mich endlich davon unterrichtete, dass man mein Anliegen an die zuständige Hochschule zur Bearbeitung weiterleite, entnahm ich indirekte Vorwürfe an meine Person." Im Brief aus Stuttgart heißt es wörtlich: "Art 17 GG lässt eine Petition unmittelbar an das zuständige Ministerium zu, auch wenn üblicherweise Petitionen an den Landtag gerichtet werden, was Sie ausdrücklich nicht getan haben".
Riehle zeigt Unverständnis dafür, dass in einer Landesregierung, die sich der Bürgerbeteiligung verschrieben hat, derartige Unsicherheit im Verfahren mit Selbstverständlichkeiten, die eine direkte Demokratie ausmachen, auftreten. Entsprechend wandte er sich auch an Ministerpräsident Kretschmann und verwies darauf, dass genannter Artikel des Grundgesetzes sogar explizit davon ausgehe, dass Petitionen "[…] an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung […]" adressiert werden können. Insofern sei die Aussage des Ministeriums, wonach Petitionen "üblicherweise an den Landtag gerichtet werden" möglicherweise aus Erfahrung entstanden, aber sicherlich nicht repräsentativ und dem Gedanken des Art. 17 GG entsprechend.
"Immer wieder werden Petenten […] ausdrücklich darauf hingewiesen, ihre Eingaben vornehmlich an die zuständigen Stellen zu richten. Gerade, wenn es sich nicht um ein legislatives Anliegen handelt, scheint es auch im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nachvollziehbar, dass die Beschwerde oder Bitte an die verantwortliche Rechtsaufsicht gerichtet wird" schreibt Riehle in einem Brief an den Ministerpräsidenten. Sie werden "eben nicht an das Parlament, das wohl ohnehin keine Möglichkeit hätte, spezifischen Fragen wie er meinigen, abzuhelfen, ohne die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums einzuholen. Immerhin muss sich der Bürger nach Art. 17 GG sowieso darauf verlassen können, dass jede Petition – egal, wohin sie schlussendlich eingereicht wurde – mit der gleichen Sorgfalt und demokratischen Legitimation behandelt und entschieden wird. Im Übrigen wissen wir auch, dass die Parlamente durch die Vielzahl an Eingaben ohnehin unter erheblicher Belastung stehen, weshalb es zu begrüßen sein sollte, wenn der Petent bereits den passenden Ansprechpartner für sein Anliegen vorab auswählt."
Riehle fordert von der Landesregierung, Ministerien und sonstigen Behörden darüber zu unterrichten, dass sie als Adressat einer Eingabe nach Art. 17 in Betracht kommen und entsprechend für die formale Handhabung dergleichen geschult sein sollten: "Petitionen mögen zwar nicht jedem gefallen; dem Grundrecht kann sich aber auch Baden-Württemberg bestimmt nicht entziehen", so Riehle abschließend.