BERLIN. (hpd) Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, den Zugang von Flüchtlingen zum Wohnungsmarkt in Deutschland zu verbessern.
Bund, Länder und Kommunen müssen dringend Restriktionen abbauen, die verhindern, dass nach Deutschland geflohene Menschen eine menschenwürdige Unterbringung finden. In vielen Teilen Deutschlands sind Flüchtlinge gezwungen, jahrelang in Gemeinschaftsunterkünften zu leben, was menschenrechtlich nicht haltbar ist.
Dieser Aspekt findet in der gegenwärtigen Debatte zur Unterbringung von Flüchtlingen und in den laufenden Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder zu wenig Beachtung. Die Restriktionen führen dazu, dass Menschen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, nicht in leerstehende Wohnungen vor Ort oder in benachbarte Gemeinden ziehen können. Auch der Umzug in ein anderes Bundesland scheitert, selbst wenn sich dort Verwandte oder Bekannte aufhalten, bei denen Wohnraum vorhanden ist. Diese Hindernisse gehen auf Regelungen in Bundesgesetzen, auf Landesgesetze oder die jeweilige kommunale Praxis zurück. Insbesondere in Bayern müssen Asylsuchende oder Menschen im Duldungsstatus regelmäßig über Jahre in Gemeinschaftsunterkünften wohnen.
Dabei gibt es auch positive Beispiele. So gibt es zahlreiche Kommunen in Deutschland, die Konzepte der dezentralen Unterbringung entwickelt haben und die Flüchtlinge vorrangig in Wohnungen unterbringen. Hinzukommen Beratungsangebote, die es den Menschen ermöglichen, kostenangemessene Wohnungen zu suchen.
Solche Maßnahmen können dazu beitragen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen Kapazitäten für neu ankommende Flüchtlinge frei werden und größere Unterkünfte vermieden oder zumindest in geringer Zahl erforderlich werden. Auch Kosten können dadurch erfahrungsgemäß eingespart werden.
Weitere Informationen: Hendrik Cremer (2014): Policy Paper 26: Menschenrechtliche Verpflichtungen beider Unterbringung von Flüchtlingen. Empfehlungen an die Länder, Kommunen und den Bund
Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
1 Kommentar
Kommentare
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Ich hätte mir in dem Artikel von "Institut für Menschenrechte" mehr Information gewünscht. So bleiben einige Fragen offen:
Wird selbst unter Einhaltung der eingeschränkten Bewegungsfreiheit beispielsweise innerhalb eines Landkreises den Flüchtlingen der Zugang zum Wohnungsmarkt aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen verwehrt? Oder geht es darum, dass der Zugang zum Wohnungsmarkt, der ja gemeinhin die Fähigkeit den Kaufpreis oder Mietzins aufzubringen erfordert, durchaus gegeben ist, sofern die Flüchtlinge selbst entsprechend vermögend sind? Geht es also letztlich darum, dass möglicherweise aus Kostengründen bei der Bezahlung der Unterkunft aus öffentlichen Kassen einer Sammelunterkunft der Vorzug gegenüber Einzelwohnungen gegeben wird? Oder sind andere Motive wie die bisherige Wohnbevölkerung von den Flüchtlingen räumlich zu trennen im Spiel?
Letztlich muss auch die Frage erlaubt sein, was Asyl tatsächlich sein solle. Freie Kost und Logie und Taschengeld, klar, aber ob notwendigerweise nach dem hiesigen Lebensstandard ist wie ich finde eine offene Frage.
Ich persönlich sehe in Gemeinschaftsunterkünften, solange dort nicht verfeindete Gruppen zusammen untergebracht sind, weit weniger das Defizit, denn in der fehlenden psychologischen Betreuung und in der Unterstützung im Kampf gegen die Ursache für die Flucht aus der Ferne.
Denn dass die Verfolgung im Herkunftsland oder auch die Erlebnisse bei der Flucht traumatisierend sind, wird wohl kaum jemand in Abrede stellen. Genauso einsichtig dürfte es sein, dass die Ursachen für die Flucht auf Dauer Bestand haben, wenn alle Menschen die an den Umständen im Herkunftsland etwas ändern wollen geflohen sind aber aus der Ferne nichts mehr zur Veränderung beitragen können. Viel wichtiger als eine schöne Einzelwohnung wären daher Mittel und Möglichkeiten für die Flüchtlinge ein exterritoriale Opposition zu den Regimen im Herkunftsland zu werden und exterritorial den Widerstand im Herkunftsland organisieren zu können. Das erfordert Geld, Infrastruktur und um sich zu organisieren auch Freizügigkeit jenseits der Landkreisgrenzen. --- Zumindest wäre mir persönlich in dieser Lage der Kampf gegen das wovor ich Geflohen bin, neben der psychologischen Betreuung, wohl wichtiger als ein beschauliches Leben in einer Einzelwohnung zu führen.
Eine daran anknüpfende streitbare Forderung könnte sein: Gebt den Flüchtlingen bewaffnete Drohnen mit denen sie im Herkunftsland intervenieren können und bringt Ihnen bei diese von sicherem Boden aus zu steuern.