Humanistische Union: Der "Krieg gegen den Terror" ist ein Irrweg

Deutschland sollte nicht Kriegspartei werden!

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Tornado IDS der deutschen Luftwaffe
Tornado IDS der deutschen Luftwaffe

BERLIN. (hu) Als schweren Fehler und als Verstoß gegen das Völkerrecht hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) das Vorhaben der Bundesregierung bezeichnet, mit der Bundeswehr in den Bürgerkrieg gegen Syrien einzugreifen.

Tornado-Jets, Tankflugzeuge, eine Fregatte und Satellitenaufklärung sollen den Kampf einer internationalen Allianz gegen den "Islamischen Staat" (IS) unterstützen. "Wieder einmal erliegen die politisch Verantwortlichen der verhängnisvollen Fehleinschätzung, Terrorismus durch Bombardierungen ausrotten zu können", stellt der Vorsitzende der HU, Werner Koep-Kerstin, fest.

Als überstürzt wird die Reaktion der Bundesregierung auf die Terroranschläge in Paris bezeichnet, weil die Allianz gegen den IS bisher keine gemeinsamen Vorstellungen zur Beendigung des Bürgerkrieges und zur Zukunft Syriens untereinander abgestimmt hat. Die Interventionen in Afghanistan, Irak und Libyen haben aber gezeigt, dass geeignete Exit-Optionen und politisch-wirtschaftliche Strategien unbedingt erforderlich sind, um die weitere Zerrüttung solcher Post-Konfliktstaaten zu verhindern.

Unvereinbar mit dem Völkerrecht

Die Bürgerrechtsorganisation kritisiert darüber hinaus, dass die militärische Intervention in Syrien nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Nur der UN-Sicherheitsrat kann nach der UNO-Charta eine bewaffnete Intervention zur Sicherung des Weltfriedens beschließen, nicht aber eine sich selbst mandatierende Staatengruppe, die meint, auf diese Weise zum ius ad bellum, zum "Recht" mächtiger Staaten zur Kriegsführung, zurückkehren zu können.

Humanistische Union

"Es liegt auch kein Fall der Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff gemäß Art. 51 UNO-Charta oder Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag vor", erklärte der Staatsrechtsprofessor Martin Kutscha, Mitglied im HU-Vorstand. "Terrorismus ist kein bewaffneter Angriff durch einen anderen Staat, sondern ein Fall schwerster Kriminalität, für deren Bekämpfung und Aufklärung die Polizeien, nicht aber die Streitkräfte zuständig sind. Das wussten die deutschen Politiker zu Zeiten der 'Roten Armee Fraktion' (RAF) noch sehr genau. Durch die Erklärung der Terroraktionen zum internationalen Bündnisfall wird die Mörderbande des selbst ernannten IS zu einem Staatswesen geadelt, was dessen Anführer durchaus erfreuen dürfte." Zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" sei gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a Grundgesetz immer noch das Bundeskriminalamt zuständig, und nicht die Bundeswehr.

Unterbrechung von Finanzströmen und Waffenzufuhr notwendig

Nicht wenige Militärs und Politiker haben berechtigte Zweifel an einer erfolgreichen militärischen Zerschlagung des IS. Anstatt sich auf Militäreinsätze zu fixieren, sind politisch-diplomatische Lösungen zur Beilegung des syrischen Bürgerkrieges anzustreben. Die multilateralen Verhandlungen in Wien über einen Waffenstillstand in Syrien sind ein erster Anfang. Dort muss die Bundesregierung darauf dringen, den IS endlich zu isolieren – indem Finanzströme, Waffenzufuhr und die heimliche Hilfe durch Anrainer-Staaten unterbunden werden.

Zur Terrorbekämpfung gehören ferner präventive innenpolitische Maßnahmen, die den Zulauf zum IS verhindern. Nötig ist die bessere soziale Versorgung und Integration von Jugendlichen aus Migrantenfamilien, die nicht weiter in ghettoartigen Wohnvierteln der Arbeits- und Perspektivlosigkeit überlassen werden dürfen. Der "Krieg gegen Terror" ist jedenfalls der falsche Weg und im Übrigen ein Instrument, dass nicht zuletzt durch die zahlreichen Opfer unter der Zivilbevölkerung den Terroristen neuen Zulauf verschaffen wird. Die Beispiele Afghanistan und Irak bieten hierfür genügend Anschauungsmaterial. Es ist an der Zeit, endlich aus diesen Fehlern zu lernen!

Pressemitteilung der Humanistischen Union