Forschung

CRISPR/Cas: Ein umstrittener Durchbruch der Wissenschaft

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Mit der CRISPR/Cas-Technik lässt sich die DNS jedes Lebewesen präzise zerschneiden und verändern

Ein internationales Forscherteam hat in den USA erstmals bei einem lebenden Embryo einen Gendefekt mit Hilfe des Verfahrens CRISPR/Cas korrigiert. In Deutschland sind solche Forschungen noch durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Mit den neuen wissenschaftlichen Entwicklungen ist eine offene ethische Debatte jedoch dringlicher denn je. 

Laut einem Aufsatz in der Fachzeitschrift "Nature" (2017; doi: 10.1038/nature23305) haben Forscher den Gendefekt einer hypertrophen Kardiomyopathie, eine angeborene Erkrankung der Herzmuskulatur, mit dem genomchirurgischen Verfahren CRISPR/Cas korrigiert. Mit einer Art Hochpräzisions-Schere wurden dabei gezielt jene Gene von Embryonen ausgetauscht, die für die Erbkrankheit verantwortlich sind. Die durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryonen wurden jedoch nicht in eine Gebärmutter eingesetzt.

Die neue Technologie CRISPR/Cas gilt als Durchbruch in der biomedizinischen Forschung und ist mit vielen Hoffnungen verbunden. Einfacher, präziser und kostengünstiger als bisher können Änderungen an lebenden Zellen vorgenommen werden. Künftig könnte damit eine Vielzahl an Erbkrankheiten verhindert werden. Die Methode könnte zudem auch Anwendung in der Landwirtschaft und der Medikamentenproduktion finden.

Gen-Editierung ist ein ethisches Problem 

Doch die Technologie steht von unterschiedlichen Seiten in der Kritik. Dabei wird zum einen auf die Unsicherheit des Verfahrens hinsichtlich der Risikoabwägung verwiesen. Denn Eingriffe in die Keimbahnzellen führen zu vererbbaren Veränderungen des Genoms und betreffen damit nicht nur das behandelte Individuum. Zum anderen werden auch grundlegende ethische Bedenken angebracht, die Fragen bezüglich Würdevorstellungen, denkbaren Instrumentalisierungen und Dammbrüchen sowie von der Möglichkeit der Optimierung tangieren. 

So lehnt die katholische Kirche Eingriffe in menschliche Keimbahnzellen und verbrauchende Embryonenforschung ab, da es sich um einen "ethisch-rechtlichen Tabubruch" und eine "Instrumentalisierung und Verletzung der Menschenwürde" handele, wie Gebhard Fürst, Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, in einer Stellungnahme erklärte.

Anders sieht es Reinhard Merkel, Rechtsphilosoph und Mitglied des Deutschen Ethikrates. Für ihn ist die Fortsetzung der Grundlagenforschung moralisch nicht nur erlaubt, sondern geboten. Auf einer Jahrestagung des Deutschen Ethikrates erklärte er: "Es ist nicht zu sehen, wie ausgerechnet die Menschenwürde gebieten sollte, einen Embryo schwer geschädigt zur Welt kommen zu lassen, nämlich mit seinem kranken 'natürlichen' Genom, statt mit einem medizinisch korrigierten, das gesund ist." Eine Anwendung der Keimbahnzellenveränderung zu Reproduktionszwecken hält Merkel jedoch aus Gründen der Sicherheit momentan noch für verwerflich.