Todesstrafe gegen Minderjährigen im Iran

Heute soll Peyman Barandah hingerichtet werden

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Der Iraner Peyman Barandah war bei seiner Verhaftung erst 15 Jahre alt. Im Jahr 2012 wurde er zum Tode verurteilt. Nach Angaben von Amnesty International soll er heute hingerichtet werden.

Dem inzwischen jungen Mann wurde vorgeworfen, in einem Streit einen der anderen Jugendlichen mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Er wurde in Einzelhaft verbracht und nach eigenen Angaben auch gefoltert.

Das Auswärtige Amt hat bestätigt, dass Barandah während des Prozesses immer wieder seine Unschuld beteuert habe. Trotzdem wurde er 2012 zum Tode verurteilt. "Seit 2016 wurden drei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der Änderungen im iranischen Jugendstrafrecht ohne Begründung abgelehnt. Der Hinrichtungstermin wurde zunächst auf den 9.4.2017 festgelegt, später auf den 10.5.2017 verschoben."

Die Verschiebung des Hinrichtungstermins erfolgte allein, um seiner Familie Gelegenheit zu geben, die Mittel für das sogenannte "Blutgeld" (diyah) aufzubringen. Dieses "Blutgeld" in Höhe von 5,5 Mrd. Rial (etwa 154.000 Euro) hätte die Familie des Delinquenten bis zum 07. Mai zu zahlen gehabt. Allerdings konnte sie eine solch hohe Summe nicht aufbringen. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Familie, dass eine Hinrichtung in einem solchen Fall nicht mehr zu verhindern wäre.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, erklärte dazu: "Sowohl die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind."

Sollte Peyman Barandah heute hingerichtet werden, wäre dies nach Ansicht Koflers "ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Peyman Barandah ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe."