Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne (Drucksache 19/19273) über die Grundsätze zur Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen sieht hohe Ablösesummen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro vor. Er enthält darüber hinaus lange Fristen. Bis dahin sollen die bisherigen Staatsleistungen weiter gezahlt und auch noch gesteigert werden.
Die Ablösesummen sind sowohl rechtlich als auch historisch verfehlt. "Seit über hundert Jahren die Leistungen entgegen dem Verfassungsauftrag weiterzuzahlen – das ist weit mehr, als dem Verfassungsgeber von 1919 und 30 Jahre später den Müttern und Vätern des Grundgesetzes vorschwebte", führt der Sprecher vom "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BAStA), Johann-Albrecht Haupt, aus.
Weiter sagt Haupt: "Die Staatsleistungen sollten daher ohne weitere Bedingungen ersatzlos eingestellt werden. Durch die verfassungswidrige Weiterzahlung und die kontinuierliche Erhöhung der Leistungen in den vergangenen hundert Jahren ist eine Ablösung und somit die Kompensation etwaiger vordemokratischer Ansprüche längst erfolgt."
Das Ablösegebot in unserer Verfassung könne sich nur auf die 1919 bereits bestehenden Ansprüche beziehen. Diese ursprünglichen Ansprüche machen vermutlich jedoch nur einen Bruchteil der heutigen Staatsleistungen aus, die die Bundesländer jährlich an die Kirchen zahlen.
Alle nach 1919 eingeführten und über die historischen Ansprüche hinaus gezahlten Zuschüsse sind auf die jeweiligen Ablösesummen anzurechnen. "Wahrscheinlich kommt bei einer seriösen Rechnung kein weiterer Entschädigungsanspruch heraus", erwartet Christian Hachmann von der BAStA-Koordination. "Eher müssten, jedenfalls rechnerisch, einige Kirchen sogar zu viel erhaltene Leistungen an die Bundesländer erstatten."
Auch sachlich sei die Begründung des Gesetzentwurfs falsch: "Seitens der Antragssteller und auch von Kirchenvertretern wird der Eindruck erweckt, es handele sich bei den umstrittenen Staatsleistungen generell um Entschädigungszahlungen für vergangene Enteignungen. Dies ist nicht richtig. Insbesondere die Evangelischen Kirchen waren kaum von Enteignungen betroffen", stellt Diana Siebert, Initiatorin des BAStA, die historischen Hintergründe richtig. Vielmehr war in der Monarchie, also vor der Trennung von Staat und Kirche im Jahr 1919, die Fürsorge des Staates für das Wohlergehen der Religionsgemeinschaften der Grund für die Staatsleistungen.
Deshalb sind "Entschädigungs"-Zahlungen an die Kirchen heute weniger denn je gerechtfertigt. Es wird nach Auffassung des BAStA Zeit, einen Schlussstrich zu ziehen und das Grundgesetz ernst zu nehmen.
9 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Ganz im Gegenteil, die Kirchen müssten die von unseren Vorfahren erpressten, ergaunerten, gestohlenen, durch Morde an sich gebrachten Reichtümer, an uns alle zurückzahlen und Buse tun für ihre Verbrechen, das währe nu
Mörder und Verbrecher für ihre Schandtaten belohnen. Wenn FDP, Linke und Grüne das fordern, so helfen diese dazu Verbrechen zu subventionieren. Das ist das Gegenteil von Demokratie und unerträglich.
Thimm am Permanenter Link
Im Gegenteil,mindestens die letzten einhundert Jahre zurückzahlen.....auch für die
zurückgelassenen Opfer beider
Kirchen.....
Rene Goeckel am Permanenter Link
Ich denke, die Staatsleistungen sind der heimliche Renner unter den Austrittsgründen für nicht weiter engagierte Taufscheinchristen.
Carsten Gerlach am Permanenter Link
Gibt es denn die oben erwähnte "seriöse Rechnung" schon? Oder arbeitet da jemand dran? Die finde ich sehr wichtig für die Diskussion, damit aus dem "wahrscheinlich" Gewissheit wird.
Klaus Bernd am Permanenter Link
Es zeigt sich immer wieder, dass dieser Antrag als geschickter Schachzug der Kirchen gewertet werden muss.
Michael Ganß am Permanenter Link
Es ist so traurig. Die altkatholische Küche erhält sogar Staatsleistungen, obwohl es sie erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gibt.
Martin Franck am Permanenter Link
Also wenn ich die Staatsleistungen richtig verstanden habe, lag es vor allem daran, daß es nicht mehr das frühere cuius regio, eius religio gab mit einheitlichen Konfessionen und Herrschern.
Die Kirchensteuern kamen erst später. https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)#19._Jahrhundert : „Die Kirchensteuer wurde also auf Initiative des Staates eingerichtet und war von ihrem Ursprung her nur als zusätzliche Hilfsquelle für besondere Aufgaben einer einzelnen Gemeinde gedacht.“ Später dann: „Mit dem Ziel, zu einer Selbstfinanzierung der Kirchen und dementsprechend zu einer stärkeren Entflechtung von Staat und Kirche zu kommen, wurden landesweite Kirchensteuern eingeführt, so 1887 in Württemberg, 1905/06 in Preußen (siehe oben) und 1912 im Königreich Bayern.“
Erst mit Weimar wurde Kirchensteuern in der heutigen Form geführt, und dann ergeben Staatsleistungen auch keinen Sinn mehr. Die Einführung der Kirchensteuer bedingt die Ablösung der Staatsleistung. https://en.wikipedia.org/wiki/You_can%27t_have_your_cake_and_eat_it
Außer natürlich die Kirchen. Sie können beides fordern, und wer so blöd ist, diesen unberechtigten Forderungen nachzugeben, dem geschieht es nicht besser.
Bernd Kockrick am Permanenter Link
Die Forderung einer sogen. Ablösesumme ist rechtlich und moralisch höchst unredlich, weil schon lange überzahlt. Außerdem ist zu hinterfragen, wie die Kirchen überhaupt zu ihrem immensen Reichtum gekommen sind.
Resnikschek Karin am Permanenter Link
Das Problem sind unsere Politiker, die den Kirchen ständig unser Steuergeld zuschieben. So viel Blödigkeit tut weh: für Frauen-, Kinderfeindlichkeit und autoritäre (undemokratische) Strukturen.