HVD Bundesverband:

Künstliche Ernährung muss medizinisch begründet sein

Das Oberlandesgericht München hat [...] Rechtsgeschichte geschrieben. Erstmals wurde ein Schmerzensgeldanspruch zuerkannt, weil ein Arzt das Leben eines schwer kranken dementen Patienten über Jahre künstlich verlängert hatte. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) begrüßt, dass Ärzte zukünftig in die Pflicht genommen werden, von sich aus auf eine unzumutbare Verlängerung künstlicher Ernährung hinzuweisen. Die künstliche Ernährung des Patienten mittels PEG-Sonde sah das Gericht nicht als medizinisch indiziert an.

HVD

Dem Alleinerben eines verstorbenen Mannes sind durch das OLG München Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit dessen künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde gegen den behandelnden Hausarzt zugesprochen worden. [...]

Der Humanistische Verband begrüßt dieses Urteil. Erwin Kress, Mitglied des Bundespräsidiums und dort seit langem Sprecher zum Thema Autonomie am Lebensende: "Wir begrüßen, dass Ärzte zukünftig in die Pflicht genommen werden, von sich aus auf eine unzumutbare Verlängerung künstlicher Ernährung hinweisen zu müssen. Solche Fälle von sinnlos leidenden Demenzpatienten sind traurige Realität in der Altenpflege. Schadensersatz für ein unerträglich erlittenes Leben zu erhalten, ist in Deutschland Neuland. Offenbar ist dieser Hebel aber notwendig, um endlich die Alternative zu etablieren, nämlich die Palliativversorgung auch in den Heimen."