Hans-Albert-Institut reagiert auf das "50-Punkte-Manifest" der BILD-Zeitung

Manifest der Offenen Gesellschaft

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Die Leitkultur-Debatte ist zurück: In einem 50-Punkte-Manifest skizziert die BILD-Zeitung ihre Vorstellung davon, "was unsere freie Gesellschaft zusammenhält". Zwar enthält der Text neben wirren Klischees auch sinnvolle Grundwerte, jedoch mangelt es ihm an konkreten Vorschlägen, wie sich die Offene Gesellschaft gegen ihre Feinde verteidigen lässt. Wir veröffentlichen deshalb hier das alternative Manifest des Hans-Albert-Instituts, das politische Leitlinien aus kritisch-rationaler und humanistischer Perspektive formuliert.

1.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren – in Deutschland und überall.

2.

Vorstellungen von einer "deutschen Leitkultur" sind von nationalistisch-religiösem Chauvinismus, identitätspolitischen Verirrungen und Abschottungsfantasien geprägt. An ihre Stelle sollte die universalistische Leitkultur von Humanismus und Aufklärung treten.

3.

Moderne Demokratien basieren auf den Grundwerten der Liberalität, Egalität, Rechtsstaatlichkeit, Volkssouveränität und Säkularität. Wer diese bekämpft, ist ein Feind der Offenen Gesellschaft.

4.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung dürfen unter keinen Umständen toleriert werden – egal, von wem sie ausgehen.

5.

Religion ist Privatsache – und sollte konsequent vom Staat getrennt werden.

6.

Gesetze werden nicht von Göttern, sondern von Menschen gemacht. Das Recht muss weltanschaulich neutral sein.

7.

"Heilige" Schriften stehen nicht über dem Gesetz. Religionsfreiheit darf kein Freibrief für Rechtsbruch und Hass gegen Andersdenkende sein.

8.

Der Staat darf es nicht zulassen, dass Religionsgemeinschaften Gesetzesverstöße als "interne Angelegenheiten" regeln.

9.

Jeder Mensch ist souveräner Herrscher über sich selbst und seinen eigenen Körper.

10.

Frauen haben das Recht, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden. Sexuelle Selbstbestimmung darf nicht strafbar sein.

11.

Kinder sind keine Besitztümer ihrer Eltern, sondern eigenständige Träger von Menschenrechten.

12.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes sollte vorrangiges Staatsziel sein. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.

13.

Die Taufe unmündiger Säuglinge ist für eine staatliche Anerkennung von Kirchenmitgliedschaften unzulässig.

14.

In Kitas und Kindergärten darf es keine frühkindliche Indoktrination geben.

15.

Schulgesetze, welche die "Ehrfurcht vor Gott" zum Bildungsziel erklären, müssen revidiert werden.

16.

Es gibt keine religiösen Kinder, sondern nur Kinder religiöser Eltern. Der separierende Religionsunterricht muss durch einen allgemeinverbindlichen Philosophieunterricht ersetzt werden.

17.

Schwimmunterricht, Sexualaufklärung und Klassenfahrten sind verpflichtender Teil des schulischen Bildungsauftrages.

18.

Die Evolutionstheorie ist Grundlage des modernen Weltbildes und sollte bereits in der Grundschule gelehrt werden.

19.

Universitäten sind Orte der Erkenntnisse, nicht der Bekenntnisse. Konfessionsgebundene Gebetsräume sollten durch überkonfessionelle Räume der Stille ersetzt werden.

20.

Jedes Studium sollte eine Pflichtveranstaltung enthalten, in der wissenschaftstheoretische Grundlagen vermittelt werden.

21.

Überzeugungen verdienen nicht unbedingt Respekt, Menschen hingegen schon.

22.

Offene Debattenräume sind Stützpfeiler der liberalen Demokratie und müssen gegen eine zunehmende Empörungskultur verteidigt werden.

23.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht Freiheit vor Kritik. Widerspruch ist keine "Cancel Culture".

24.

Blasphemiegesetze wie Paragraf 166 StGB gefährden den öffentlichen Frieden und müssen gestrichen werden.

25.

Wer Menschen aufgrund ihrer Glaubenszugehörigkeit die Diskurs- und Humorfähigkeit abspricht, verhält sich respektlos und paternalistisch.

26.

Keine religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz: In öffentlich finanzierten Sozialeinrichtungen müssen die Grundrechte, insbesondere Religions- und Weltanschauungsfreiheit, gewährleistet sein.

27.

Weltanschauungsfreiheit bedeutet auch, sich gegen eine Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit entscheiden zu können. Der Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft darf nicht mit bürokratischen und finanziellen Hürden erschwert werden.

28.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates muss sich im Auftreten seiner Repräsentanten widerspiegeln. Das Berliner Neutralitätsgesetz sollte bundesweit übernommen werden.

29.

Öffentliche Gremien müssen die weltanschauliche Pluralität der Gesellschaft abbilden. Die überproportionale Vertretung religiöser Positionen im Deutschen Ethikrat und in Rundfunkräten muss korrigiert werden.

30.

Wahrheit ist nicht relativ. Eine Offene Gesellschaft kann nur bestehen, wenn sie sich von Fakten statt von Fiktionen leiten lässt.

31.

Demokratieförderung muss evidenzbasiert sein. Staatlich geförderte Projekte zur Extremismus- und Radikalisierungsprävention müssen wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

32.

Nie wieder ist jetzt! Das Existenzrecht Israels darf nicht geleugnet werden.

33.

Antisemitismus ist nicht nur ein Problem an den Rändern der Gesellschaft, sondern gedeiht auch in ihrer Mitte. Er muss auf allen Ebenen bekämpft werden.

34.

Wer mit Islamisten Geschäfte macht, fördert Terrorismus.

35.

Notwendige Sanktionen gegen das Mullah-Regime im Iran dürfen nicht durch komplizierte Abstimmungsprozesse auf europäischer Ebene verlangsamt werden.

36.

Die iranische Revolutionsgarde gehört auf die EU-Terrorliste.

37.

Es braucht ein striktes Vorgehen gegen islamistische Organisationen. Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) muss geschlossen und die Kooperation mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) beendet werden.

38.

Reaktionäre Islamverbände repräsentieren nur einen Bruchteil der Muslime in Deutschland. Sie sind keine geeigneten Ansprechpartner für die Politik.

39.

Rechtspopulisten und -extremisten sind keine Verbündeten im Kampf gegen den Islamismus. Im Gegenteil: Islamisten und Rechtsextremisten eint ideologisch mehr als sie trennt.

40.

Kritik am Islam darf nicht den Rechten überlassen werden. Eine humanistische Islamkritik kann durchaus hart gegenüber religiösen Überzeugungen sein, ohne damit Menschen abzuwerten.

41.

Vielfalt ist eine Bereicherung – wenn sie aus der Verwirklichung individueller Selbstbestimmungsrechte hervorgeht.

42.

Identitäre Ideologien spalten. Das Wort "Wir" ist allzu oft Ausdruck kollektivistischer Anmaßung, die zu Polarisierung und Ausgrenzung führt.

43.

Eine liberale Rechtsordnung orientiert sich an realen Individuen – nicht an imaginierten Gemeinschaften. Integrationspolitik sollte daher vornehmlich als Emanzipationspolitik verstanden werden.

44.

Apostaten, Religionskritiker und religionsfreie Flüchtlinge müssen besser vor Verfolgung geschützt werden – auch im Ausland.

45.

Seenotrettung ist eine humanitäre Verpflichtung.

46.

Soziale Sicherheit ist ein Menschenrecht. Die Schwächsten der Gesellschaft gegeneinander auszuspielen, ist perfide.

47.

Die derzeitige Drogenpolitik ist illiberal, irrational und sozialschädlich. Konsumenten müssen entkriminalisiert werden.

48.

Wer über industrielle Massentierhaltung nicht reden will, sollte zu Tierrechten, Umweltschutz und Nachhaltigkeit schweigen.

49.

Aus dem Recht auf Leben folgt keine Pflicht zum Leben. Professionelle Sterbehilfe darf in einer Offenen Gesellschaft nicht verboten werden.

50.

Manifeste ersetzen weder eine differenzierte Auseinandersetzung noch politisches Engagement – auch dieses nicht!

Die von HAI-Direktoriumsmitglied Florian Chefai formulierte Broschüre "Manifest der offenen Gesellschaft" kann auf der Website des Hans-Albert-Instituts heruntergeladen werden. Um die Hintergründe der oben genannten 50 Punkte besser zu verstehen, empfehlen wir die HAI-Broschüre "Leidenschaft zur Vernunft" sowie das Buch "Die Grenzen der Toleranz - Warum wir die offene Gesellschaft verteidigen müssen" von Michael Schmidt-Salomon. Das ursprüngliche BILD-Manifest findet man hier.


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