Australien

Missbrauchsbetroffene wollen Kirchenimmobilien beschlagnahmen lassen

In Australien, wie auch in anderen Ländern, versucht die katholische Kirche, Überlebenden sexueller Gewalt durch ihre Priester und Ordensbrüder den Zugang zu Gerichtsverhandlungen und Entschädigungen möglichst schwer zu machen. Nachdem eine Ordensgemeinschaft nun gerichtlich angeordnete Zahlungen an Betroffene nicht pünktlich geleistet hat, haben diese damit begonnen, Immobilen der katholischen Kirche beschlagnahmen zu lassen.

Knapp zehn Jahre sind vergangen, seit die Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse begonnen hat, Anschuldigungen wegen sexuellem und körperlichem Kindesmissbrauch in australischen Institutionen wie Schulen, Sportvereinen oder religiösen Organisationen zu untersuchen. Dabei wurde bald aufgedeckt, dass kirchliche Würdenträger besonders häufig Täter waren. So fand die Untersuchungskommision heraus, dass sieben Prozent der katholischen Priester sich zwischen 1950 und 2010 des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hatten.

Ähnlich wie in anderen Ländern waren die sexuellen Übergriffe auf Kinder und Jugendliche häufig ein offenes Geheimnis. Priester wurden von Gemeinde zu Gemeinde versetzt und konnten sich immer wieder neue Opfer suchen. Es wurde versucht, die Taten als "Blümchensex" zu bagatellisieren, Überlebende mit kleinen Entschädigungszahlungen abzuspeisen oder die Kirchen gar komplett aus Gerichtsverhandlungen herauszuhalten, wenn der Täter bereits verstorben war. Eine besonders fiese Strategie, benötigen doch Opfer sexualisierter Gewalt oft Jahre oder Jahrzehnte, bevor sie sich anderen Menschen anvertrauen können.

Drei Überlebende im im Südosten Australiens gelegenen Bundesstaat New South Wales jedoch, genannt "MM", "MJ" und "HG", wollten sich keinerlei Verzögerungen durch die katholische Kirche bieten lassen. Nachdem die Kirche dazu verurteilt worden war, die Rechtskosten der drei binnen 28 Tagen zu bezahlen, verstrich die Zeit ohne Überweisungen. Daraufhin begannen die drei Personen, die durch Angehörige der Marist Brothers missbraucht worden waren, Ansprüche auf kirchliche Immobilien zu erheben. Im Fall von MM hatte der Oberste Gerichtshof von New South Wales den Sheriff autorisiert, ein Gebäude, welches die Marist Brothers als Hauptquartier nutzen, zu beschlagnahmen. In Aussicht gestellt wurde dies auch für weitere Immobilien, sollte der Wert der einen nicht ausreichen.

Die Kirche sprach daraufhin von einem unglücklichen Versehen. Eine nicht genannte dritte Partei habe die Verzögerung der Auszahlung verschuldet. Eine rasche Auszahlung an den juristischen Beistand der Betroffenen sei nun eingeleitet.

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