Der Bund für Geistesfreiheit München fordert:

Statt Christi Himmelfahrt Tag der Befreiung als Feiertag

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Vom 30. April bis zum 8. Mai wehten im vergangenen Jahr weiße Fahnen vor dem Münchner Rathaus, um an die Befreiung vom Nationalsozialismus zu erinnern.
Weiße Fahnen am Münchner Rathaus

Es ist für eine säkulare Demokratie nicht mehr zeitgemäß, dass in Bayern von 13 gesetzlichen Feiertagen zehn christlich motiviert sind. Am 8. Mai 2021 jährt sich zum 76. Mal das Ende des 2. Weltkriegs. Aber nicht nur wegen der Corona-Krise kann der Tag nicht würdig begangen werden, sondern auch weil der 8. Mai noch immer kein Feiertag ist. Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München fordert daher, den "Tag der Befreiung" zum gesetzlichen Feiertag zu erklären und stattdessen "Christi Himmelfahrt", in diesem Jahr am 13. Mai, zu streichen.

"Der 8. Mai 1945 hat die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten beendet. Darüber sollten wir auch heute noch dankbar sein und an diesem Tag innehalten, die Befreier würdigen und der Opfer gedenken. Der 8. Mai 1945 ist mit Sicherheit einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Tag in der (Vor-)Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Gerade angesichts des Wiederstarkens nationalistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Gedankenguts in der Gesellschaft könnte ein solcher Feiertag ein wichtiges Zeichen setzen", sagt Michael Wladarsch, Vorsitzender des bfg München.

Außerdem ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass zum Beispiel in Bayern von 13 gesetzlichen Feiertagen nur drei (Tag der Arbeit, Tag der deutschen Einheit, Neujahr) als weltanschaulich neutral zu betrachten sind, zehn Feiertage dagegen christliche Wurzeln haben. "In einer immer säkularer werdenden Demokratie ist das einfach nicht mehr zeitgemäß. Wer bitte weiß denn heute überhaupt noch, welche Bedeutung zum Beispiel Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt haben und wer feiert diese Tage noch?", will Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, wissen.

"Feiertage in einem Gemeinwesen wie der Bundesrepublik sollten von der Mehrheit der Bevölkerung verstanden, mitgetragen und im besten Fall gelebt werden. So können sie einen Beitrag dazu leisten, den demokratischen Grundkonsens in der Gesellschaft zu stärken. Der 8. Mai wäre ein solcher Tag", ist sich Wladarsch sicher.

Zusätzlich böte sich für Bayern auch der 8. November als gesetzlicher Feiertag an. Am 8. November 1918 rief Kurt Eisner den Freistaat Bayern aus und erklärte König Ludwig III. für abgesetzt. Oder der 1. Dezember – am 1. Dezember 1946 stimmte die Bevölkerung der bayerischen Verfassung per Volksabstimmung zu. Auch der 10. Dezember wäre geeignet: Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.

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