Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht wird auch in den Medien kritisch kommentiert. Selbst der FOCUS titelt: "Kirche als Arbeitsgeber: Diskriminierung ist Programm".
In dem Artikel wird unter Bezug auf GerDiA davor gewarnt, dass durch die Stärkung des diskriminierenden Arbeitsrechts nun auch Homosexuelle in das Visier der Kirchen geraten könnten: "Schwule und Lesben müssen sich jedenfalls vorsehen, wenn sie ihren Job behalten wollen."
"Ein Grundsatzurteil," schreibt der FOCUS, "das die kirchlichen Rechte einschränkt, blieb bislang aus. Und so bleibt die kirchliche Ausnahme vom Gleichbehandlungsgesetz bestehen."
3 Kommentare
Kommentare
osz am Permanenter Link
Darf ich denn im Umkehrschluss auf gleiche Art und Weise Gläubige diskriminieren? "Ach, Sie sind katholisch? Ja, das wusste ich nicht.
Sven Schultze am Permanenter Link
@osz: Ihre Frage scheint mir sehr berechtigt zu sein! Natürlich würde das der Gesetzgeber anders sehen. Aber ethisch wäre es nur recht. ZUmal nach Betrug, Vatileaks, Missbrauchsfällen etc. etc.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"in den Medien kritisch kommentiert"
In 'den' Medien? Hier scheint es sich lediglich um Focus zu handeln...
Es wird vor allem nicht dort kritisch kommentiert, wo es wichtig wäre - im öff.-rechtl. TV, in der print-Breite und in der Politik, z.B. Bundestag.
Da ist noch viel zu tun.