Die Strafe für den Besitz von kinderpornografischem Material ist nach der Causa Edathy verschärft worden. Auf der Liste, die auch den Fall des ehemaligen SPD-Politikers aufdeckte, tauchte auch ein katholischer Geistlicher auf.
Das Amtsgericht Ellwangen erließ einen Strafbefehl gegen den Pfarrer. "Wenn er den Strafbefehl akzeptiert, muss er einen mittleren vierstelligen Betrag zahlen und gilt nicht als vorbestraft"
Auf dem Computer des Mannes war zahlreiches Bild- und Videomaterial gefunden worden.
Der Geistliche wurde kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn durch den Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst vom Dienst suspendiert. Am Dienstag habe Fürst ein Rücktrittsgesuch des Seelsorgers angenommen.
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Kommentare
Martin am Permanenter Link
Nicht nur die Strafen für Kinderpornographie sind verschärft worden, auch die Definition, was man darunter zu verstehen hat.