Piratenpartei Schleswig-Holstein

Beschluss zur Trennung von Staat und Kirche gefasst

KIEL. (hpd) Die Piratenpartei Schleswig-Holstein hat auf ihrem Landesparteitag eine Resolution zur konsequenten Trennung von Staat und Kirche beschlossen, die auf dem zeitgleich stattfindenden Landesparteitag der SPD keinen Erfolg hatte.

Wie bekannt wurde, haben die SPD-Frauen (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen) einen Antrag zur konsequenten Trennung von Staat und Kirche ausgearbeitet, der die Positionen der Piratenpartei wunderbar zusammenfasst: keinen Gottesbezug in die Verfassung, keine religiösen Symbole an öffentlichen Gebäuden, Ethik- statt Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Ende der staatlichen Kirchensteuererhebung, Aufhebung der verfassungswidrigen Ewigkeitsklausel in Kirchenverträgen, Abschaffung des Tanzverbots an stillen Feiertagen, volle Rechte für Arbeitnehmer der Kirchen…

Auf dem SPD-Landesparteitag dieses Wochenende hatte der Antrag keinen Erfolg, nachdem der Vorsitzende Dr. Ralf Stegner ihn als "Unsinn" diffamiert hatte. Der zeitgleich stattfindende Landesparteitag der Piratenpartei hat den Antrag dagegen fast wortgleich beschlossen.

Der Beschluss der Piraten im Wortlaut:

Für die Trennung von Kirche und Staat – mehr Toleranz gegenüber allen Religionen – Akzeptanz und Beteiligung von AgnostikerInnen und AtheistInnen

Eine moderne Demokratie muss in ihrem Kern laizistisch sein: d.h. sie muss die vollständige Trennung von Staat und Kirche bzw. Religion(en) vollzogen haben, um mit der zunehmenden Pluralität in ihrem Bereich umgehen zu können und keine Diskriminierung aufgrund von Weltanschauungen auszuüben – es sei denn, diese befänden sich im Konflikt mit ihrer Verfassung und den Menschenrechten. Dies bedeutet auch, dass die Verfassung einer modernen Demokratie niemals religiös begründet sein kann, sondern ihre Prinzipien aus einem allgemein gültigen, umfassenden Humanismus beziehen muss. Die Verständigung über dessen Werte bzw. deren Vermittlung darf in unserer Gesellschaft keinen Schranken unterworfen sein, welche eine einzelne Religionsgemeinschaft gesetzt hat (bzw. auch mehrere Religionsgemeinschaften unter Ausschluss der AgnostikerInnen und AtheistInnen).

Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland auf vielen Gebieten die notwendige Trennung von Kirche und Staat bereits vollzogen. Aber es bleibt noch viel zu tun im Sinne einer wahrhaft diskriminierungsfreien und pluralistischen Gesellschaft.

Daher fordern wir:

  • das Anbringen von religiösen Symbolen an Gebäuden mit öffentlicher, nicht religiöser Funktion (z.B. Rathäuser, Gerichtsgebäude, Schulen) zu verbieten
  • den konfessionsgebundenen Religionsunterricht durch ein Schulfach “Ethik” zu ersetzen, das die Fragen: "Wie leben wir?" und: "Ist es gut so, wie wir leben?" unvoreingenommen stellt und mit allen SchülerInnen – gleich welcher religiös-kulturellen Herkunft – zu beantworten sucht
  • die Mitgliedsbeiträge der Kirche (Kirchensteuer), nach dem Vorbild anderer demokratischer Länder, nicht mehr durch den Staat erheben zu lassen
  • somit auch die Ewigkeitsklausel in den Kirchenstaatsverträgen aufzuheben
  • insgesamt eine sowohl finanzielle als auch rechtliche und organisatorische Entflechtung zwischen Kirchen (Religionsgemeinschaften) und Staat herbeizuführen (betr. Subventionen für kirchliche Einrichtungen, Rundfunkstaatsverträge etc.)
  • die so genannten "stillen Feiertage" nicht mehr mit einem "Tanzverbot" oder ähnlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verbinden
  • im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes keinerlei Ausnahmen für Beschäftigte in religiösen Einrichtungen mehr gelten zu lassen, soweit die Beschäftigten nicht unmittelbar mit Verkündung und Lehre befasst sind
  • ebenso wenig im Tarifrecht Einschränkungen für solche Beschäftigte gelten zu lassen – und hier ohne Ausnahme.