Niedersachsen untersagt religiöse Symbole bei Richtern und Staatsanwälten

Seit 2018 war es im Gespräch, nun hat es der Landtag beschlossen: Richter und Staatsanwälte dürfen im Gerichtssaal keine sichtbaren religiösen Symbole tragen. Nur die Grünen waren dagegen.

Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß ist, mit dem Verweis auf die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter.

Nun hat der niedersächsische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das "bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung oder bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Dritter (…) künftig das Tragen sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen", verbietet. Die Mehrheit der Landesvertreter stimmte am Dienstag für diese neue Regelung. Das Gesetz geht auf einen Referentenentwurf des dortigen Justizministeriums zurück, der vor eineinhalb Jahren bekannt wurde (der hpd berichtete). Die Fraktion der Grünen votierte als einzige dagegen.

Justizministerin Barbara Havliza (CDU), die bereits kurz nach ihrem Amtsantritt Anfang 2018 entsprechende Pläne in ihrer Agenda angekündigt hatte, begrüßte den Beschluss. Dabei gehe es nicht um ein einseitiges Verbieten von Kopftüchern, sondern um Symbole aller Religionen, sagte sie laut NDR. Das Gesetz leiste "einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherung des unverzichtbaren Vertrauens sowohl der Verfahrensbeteiligten als auch der Öffentlichkeit in die religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität der Justiz", erklärte sie in ihrer Rede vor der Abstimmung. Denn schon der Anschein, Verfahrensführung oder Entscheidung könnten durch eine religiöse, weltanschauliche oder politische Einstellung beeinflusst sein, "würde sowohl bei den Verfahrensbeteiligten als auch in der Öffentlichkeit zu einem nicht hinnehmbaren Vertrauens- und Akzeptanzverlust in unseren Rechtsstaat führen."

Der niedersächsische Richterbund unterstützte den Entwurf. Von seinem Vositzenden Frank Bornemann hieß es, die Rechtsprechung sei in besonderer Weise der Neutralität verpflichtet, so Legal Tribune Online (LTO). Niemand, der vor Gericht stehe, dürfe den Eindruck haben, er werde allein wegen seiner Religion oder Weltanschauung benachteiligt oder nicht objektiv beurteilt.

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