Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den letzten großen Absurditäten in Deutschland. Einer, der es wissen muss, ist Frank Bsirske. 18 Jahre lang war er Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di). Seit 2021 sitzt der Politologe für Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, wo er innerhalb seiner Fraktion die AG Arbeit und Soziales leitet. Der hpd hat mit ihm über die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts gesprochen.
hpd: Herr Bsirske, über eine Million Kirchenbeschäftigte dürfen weder ernsthaft streiken noch in Betriebsräten bessere Bedingungen verhandeln. Fachkräfte, die sich weigern, in die Kirche einzutreten, werden bei Beförderungen übergangen oder in die Kündigung gedrängt. Gleichzeitig wird diese Diskriminierung vom Steuerzahler finanziert; denn die Kirchen zahlen Gehälter nur zum kleinsten Teil selbst, nötigen uns allen aber ihre unsozialen Verhältnisse auf. So ist sich der Großteil von Kommentatoren, Zivilgesellschaft und Kirchenangestellten einig: Das kirchliche Arbeitsrecht gehört abgeschafft. Doch im Koalitionsvertrag heißt es nur: "Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann." Angesichts einer derartigen Schwäche des Koalitionskonsens' gegenüber der Realität frage ich mich doch, wie die Regierung da überhaupt ernstzunehmende Gespräche führen will. Was, Herr Bsirske, können Sie uns dazu aus dem politischen Berlin berichten?
Frank Bsirske: Ich kann Ihnen sagen, dass es ganz ernsthaft den Willen gibt, diese Prüfung vorzunehmen mit dem Ziel, das kirchliche Arbeitsrecht an das staatliche Arbeitsrecht anzugleichen, jedenfalls für den Bereich der kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen, und der umfasst ja tatsächlich auch 1,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.
Wie ist der Stand der Dinge?
Es hat auf der Seite der Grünen mehrere Fachgespräche gegeben mit Arbeitsrechtlern wie Professor Wolfgang Däubler, aber auch unter Beteiligung von Professor Gregor Thüsing, der ja bekanntlich sehr kirchennah argumentiert. Es gab auch Fachgespräche mit Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche. Ich gehe davon aus, dass wir im nächsten Jahr daran gehen, die usurpatorischen Ansprüche der Kirchen kritisch zu überprüfen und in dem Sinne auch das staatliche Arbeitsrecht zur Geltung zu bringen.
Die Kirchen leiten die Legitimation für ihr Arbeitsrecht aus Artikel 140 des Grundgesetzes ab: "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes." Was ist davon zu halten?
In der Tat ist es so, dass wir eine verfassungsrechtliche Regelung haben, die wortgleich der Weimarer Reichsverfassung entnommen ist. Danach haben die Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht, im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu verwalten. Die spannende Frage dabei ist: An welche Ausgangslage hat eigentlich die Weimarer Reichsverfassung angeknüpft?
"Dort, wo die Kirche (...) Arbeitsverhältnisse eingeht als Arbeitgeber, ist es eben nicht mehr die eigene Angelegenheit der Kirche, die sie eigenmächtig regeln kann. Es sind gemeinsame Angelegenheiten von Beschäftigten und Arbeitgebern, die im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes zu regeln sind."Ich will daran erinnern, dass die evangelischen Pastoren bis 1919 Staatsbeamte waren und entlassen werden konnten, wenn sie den Interessen des preußischen Staates, den Interessen der jeweils Herrschenden zuwiderhandelten, während in Bayern das lokale Kirchenvermögen durch die Gemeinden verwaltet wurde. Mit diesen Zuständen hat die Weimarer Reichsverfassung gebrochen und den Kirchen das Recht gegeben, ihre eigenen Angelegenheiten selbst verwalten zu können. Aber was sind diese eigenen Angelegenheiten?
Aus meiner Sicht sind das Fragen der Liturgie, der Priesterwahl, des Gottesverständnisses, der Vermögensverwaltung. Dort, wo die Kirche aber Arbeitsverhältnisse eingeht als Arbeitgeber, ist es eben nicht mehr die eigene Angelegenheit der Kirche, die sie eigenmächtig regeln kann. Es sind gemeinsame Angelegenheiten von Beschäftigten und Arbeitgebern, die im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes zu regeln sind. So ist das auch in der Weimarer Zeit gehandhabt worden. Damals gab es Streiks auch bei Kirchen und natürlich unterlagen auch die Kirchen und ihre Wohlfahrtsorganisationen dem Betriebsrätegesetz. Das ist auch konsequent und richtig so. An diese Situation gilt es wieder anzuknüpfen.
Aber wie realistisch ist das? Wird es in dieser Legislaturperiode gelingen, das kirchliche Arbeitsrecht abzuschaffen?
Das wird sich zeigen. Ich kann für die Grünen sagen, dass wir entschlossen sind, in dieser Richtung auch Ergebnisse zu erzielen. Programmatisch ist das für uns völlig klar, auch seitens der FDP. Die SPD ist im Prinzip auch auf dieser Linie. Vor diesem Hintergrund sollte es uns gelingen, hier ein überholtes Verständnis zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht zu überwinden und zu einer Angleichung an das weltliche Arbeitsrecht zu kommen.
Was muss in der Bevölkerung noch passieren, damit dieses Thema mehr Gewicht erhält?
Vor dem Hintergrund der Missbrauchsskandale auf der katholischen Seite ist der Glaubwürdigkeitsverlust natürlich enorm. Die katholische Kirche hat entschieden an Legitimation verloren, individualrechtlich hier ein Sonderarbeitsrecht in Anspruch nehmen zu können. Auf der katholischen Seite sehen wir inzwischen, dass man sich durchaus bewegen will. Zudem hat der EuGH im Fall Egenberger eine große Bresche in die Mauer kirchlicher Selbstregelungsansprüche geschlagen.
Auf der evangelischen Seite sehen wir jedoch größere Widerstände. Die EKD hat Verfassungsklage gegen das EuGH-Urteil eingereicht, das bereits die Einforderung besonderer Loyalitätspflichten auf ihre Verhältnismäßigkeit, ihre Sachgerechtigkeit und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit hin ausgeurteilt hatte. Die EKD kommt hier mit der Behauptung, dass der EuGH mit seiner Entscheidung den Kern der deutschen Verfassungsidentität verletzt hat. Das ist in der Tat dreist; denn dadurch wird ein kirchliches Obergrundrecht postuliert, das zumindest aus meiner Sicht jeder verfassungsrechtlichen Substanz entbehrt.
Zudem ist die EKD dabei, gewissermaßen das Verständnis des verkündigungsnahen Bereichs grenzenlos auszuweiten. So argumentiert sie überspitzt formuliert, dass nicht nur der Bischof verkündigungsnah sei, sondern auch der Fahrer des Bischofs. Ich denke, dass man so etwas nicht durchgehen lassen kann und sollte.
Gleichzeitig ist die Behauptung absurd, dass die Kirche ihren Sendungsauftrag preisgeben würde, wenn sie das kirchliche Arbeitsrecht bei ihren Wohlfahrtsorganisationen aufgibt. Dabei schließt die katholische Kirche jenseits der deutschen Grenze Tarifverträge ab. Bei der evangelischen Kirche – das heißt, bei den beiden größten diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen sind ebenfalls bereits Tarifverträge nach Streiks abgeschlossen worden. Hat die Kirche damit aus Sicht der evangelischen Theologen den geschwisterlichen Umgang preisgegeben? Nein. Diese Argumentation ist aus meiner Sicht völlig irrig. Kurzum: Der theoretische Überbau ist in sich höchst widersprüchlich, nicht kohärent und gehört infrage gestellt und kritisiert. Diesen müssen wir immer wieder hinterfragen, bis das kirchliche Arbeitsrecht an das staatliche Arbeitsrecht angeglichen ist.
Die Arbeit der Gewerkschaften ist auch nicht immer schlüssig. Als 2020 die Humanistische Initiative Schleswig-Holstein, zu der ich gehöre, am Tag der Arbeit auf einer DGB-Kundgebung in Husum gegen das kirchliche Arbeitsrecht Position beziehen wollte, meinte der zuständige DGB-Sprecher, dass er darüber erst noch mit dem Pastor sprechen müsse.
(Bsirske lacht)
Jedenfalls hat coronabedingt erst 2022 überhaupt wieder eine Kundgebung stattfinden können. Der Pastor war dann als Hauptredner geladen, bekam von ver.di und dem DGB zu seinem Geburtstag Blumen überreicht, während mir unten am SPD-Stand erzählt wurde, dass wieder eine dringend benötigte Fachkraft aus einer evangelischen Einrichtung in die Kündigung gedrängt wurde, weil sie sich geweigert hat, in die Kirche einzutreten. Wie können ver.di und der DGB auf Bundesebene überhaupt noch glaubhaft sein, wenn deren regionale Vertretungen am Tag der Arbeit den Bock derart zum Gärtner machen?
Erstens kann ich das nicht überprüfen, was Sie da gerade erzählt haben. Ich habe kein Problem damit, dass ein Pastor am 1. Mai redet, wenn er vernünftige Inhalte präsentiert. Dass sich gleichzeitig jemand als Arbeitgeber so verhält, wie es eben von Ihnen dargestellt worden ist, halte ich für falsch und abwegig und muss zum Gegenstand der öffentlichen Auseinandersetzung gemacht werden.
12 Kommentare
Kommentare
Wolfgang am Permanenter Link
Warum nur das kirchliche Arbeitsrecht abschaffen? Die Kirche kann man ganz abschaffen, wer geht denn noch hin, wenn noch nicht einmal der oberste Chef erscheint und ein wirkliches Recht schafft ?
Hans Trutnau am Permanenter Link
Irrig. Recht hat er.
Roland Weber am Permanenter Link
Man kann es auch wesentlich kürzer und deutlich klarer fassen:
Kirchliches Recht für Verkündungs- und religiös zuzuordnendes Leitungspersonal.
Dass die wenigsten Menschen, Institutionen etc. nicht freiwillig auf Privilegien verzichten,
muss man als gegeben voraussetzen. Das heißt aber nicht, dass dadurch weitere und langatmige Diskussionen zu rechtfertigen sind.
Wenn die Kirchenvertreter das nicht einzusehen vermögen, sollte zwingend ein eigenes staatliches Versorgungsnetz aufgebaut werden. Auch wenn dies nicht von heute auf morgen gehen kann, aber finanziert wird alles bis auf die Kindergärten ausschließlich vom allgemeinen Steuerzahler. Nur bei Kindergärten beteiligen sich die Kirchen mit Kleinstbeträgen.
Ich konnte noch nie begreifen, wieso der Staat seinen Auftra aus dem Grundgesetz so stiefmütterlich behandeln konnte und Eltern insbesondere auf dem Land faktisch zwingt, ihr Kind in einem religiös geprägten Kindergarten oder einer Bildungseinrichtung zumindest mit-erziehen zu lassen. Auch im Krankenhaus wurde früher noch missioniert - oder dies versucht.
All dieses Denken ist einer jahrhundertelangen, aber heute in einer als verfassungswidrig anzusehenden Verknüpfung von staatlichen und kirchlichen Aufgaben zu sehen.
Für einen verfassungstreuen und aufgeklärten Bürger im 21.Jahrhundert gibt es da (mit o.a. Ausnahmen) überhaupt nichts mehr zu verhandeln. Die aus dieser Konstruktion frei Haus gelieferten Missbrauchstatbestände reichen durchaus aus und die sexuellen Missbrauchstatbestände sollten erst gar nicht mit diese Frage vermengt werden.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Die Kirchen sind schon immer gerne an die Kinder herangegangen, zum einen um diese so früh als möglich zu Indoktrinieren mit ihren Gottesmärchen, zum anderen um sie zu Missbrauchen für ihre abartigen Sexualgelüste.
…M.S. am Permanenter Link
Unser Kind besucht einen solchen Kindergarten, mangels Alternativen. Und die Kirche mag zwar einen Kleinstbetrag zum Betrieb beisteuern, aber dafür gibt es eben auch einige Tage weniger Betreuung.
Das gehört schlicht verboten.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Das was da verboten gehört, nennt man Indoktrination!
Stephan Schwär am Permanenter Link
Vielleicht ein paar Fakten:
Zweitens: Im Sozialstaat gilt das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet auch bei den Aufgaben des Sozialen haben freie Träger Vorrang vor dem Staat. So einfach, die Kirchen (und auch alle anderen freien Träger wie AWO, Walldorf-Schulen etc.) aus einem "Sozialmarkt" zu drängen ist es nicht. Und alle feien Träger leben von der staatlichen Refinanzierung, wenn sie staatliche Aufgaben übernehmen. Also keine "besonderen Rechte" für die Kirchen durch die Finanzierung..
Drittens: Kirchliches Arbeitsrecht kann und darf nur innerhalb der für alle geltenden Gesetze ausgestalten. Also gelten Kündigungsschutz, Arbeitszeitgesetz usw. auch für kirchliche Mitarbeiter:innen. Und alle Rechte sind bei den Arbeitsgerichten einklagbar.
Viertens: In vielen Bereichen sind die kirchlichen Tarife besser als das, was ver.di erstreikt hat. Bspw. gibt es in weiten Teilen kinderbezogene Entgeltbestandteile, die ver.di bei der Umstellung von BAT auf TV-L und TVöD aufgegeben hat. Z.B. im Klinikbereich macht ver.di Haustarifverträge, die teilweise deutlich hinter den eigenen Tarifen des öffentlichen Dienstes liegen.
Fünftens: Ein Verfassungsrecht ist nicht schon ein "Privileg", sondern zuerst ein Recht, das wie andere Rechte auch den Adressaten dieses Rechts zusteht.
Sechstens: Mit den kirchlichen Regelungen wird eine Durchdringung ("Tarifbindung") von ca. 90 % bei den kirchlichen Trägern erreicht. Ein Wert, den ver.di noch nicht einmal im Bereich der Kommunen im TVöD erreichen kann. Dies zu zerschlagen kann eigentlich nicht im Sinn einer Gewerkschaft sein.
Und Letztens: Es geht für ver.di auch um eigene Interessen. Nämlich um Mitgliedergewinnung in einem Bereich, in dem der Organisationsgrad von Gewerkschaften niedrig ist.
Roland Weber am Permanenter Link
Meine Anmerkungen sind aus meiner (und gewiss auch einiger anderer) Sicht angebracht und völlig zutreffend:
zu 1.: Auch ich bin der Meinung, dass sexueller Missbrauch nicht mit der Thematik Austrittsgebühren zu vermischen ist – wie ich ausdrücklich geschrieben habe.
zu 2.: Das Subsidiaritätsprinzip wurde – nach meiner Erinnerung über einen Nebenbereich – ins allgemeine Recht „hineingemogelt“! Es müsste sich eigentlich von selbst verstehen, dass es derartiges in einem neutralen Staat nicht geben dürfte. Aufgrund dieses Prinzips mussten Eltern jahrzehntelang ihre Kinder in konfessionelle Einrichtungen schicken. Für viele gibt es keine vernünftigen Alternativen. Und dass die Kirchen ihren Einfluss gerade auf Kleinkinder weidlich ausnutzen, dürfte selbst kirchenvertreter nicht abstreiten – auch wenn sie dies ideologisch natürlich anders gewichten. Es geht um den „Vorrang“ und den staatlich geduldeten verweigerten „Wettbewerb“ und nicht darum, dass freie Träger genauso finanziert werden müssen, wie staatliche/gemeindliche. „Kirche“ und „freie Träger“ ist ohnehin ein Widerspruch in sich, da dort eben alles andere als „frei“ dominiert.
zu 3.: Dass einige Rechte dem allgemeinen Recht entsprechen müssen, wurde inzwischen - nicht zuletzt durch Gerichtsentscheidungen - klargestellt. Aber weder bei Einstellung noch bei Scheidung, noch Wiederverheiratung, Homosexualität, gar bei Kirchenaustritt u.v.a.m. werden die Arbeitnehmer in kirchlich dominierten Einrichtungen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt, sondern benachteiligt/ausgeschlossen.
zu 4.: Dass aus der Not geboren auch bessere Vergütungen geboten werden, kann ich mangels eigener detaillierter Kenntnisse nicht ausschließen. Im Grundsatz widerspreche ich bis zum Nachweis dieser Behauptungen, da sie anderen „Gebaren“ vehement widersprechen. Dass Krankenschwestern aus Asien u.U. ohne katholische Bindungen eingestellt werden, rundet das Bild ab.
zu 5.: Von welchem Verfassungsrecht ist da die Rede – genau dies ist ja der Stein des Anstoßes. Dass die Kirchen in ihrem religiösen Bereich „katholischen“ Gesichtspunkten absoluten Vorrang einräumen, wird ihnen auch kein säkularer Zeitgenosse streitig machen. Die Frage ist aber, aber der Gärtner, die Putzhilfe oder auch ein Arzt bei Wiederverheiratung, Kirchenaustritt u.a. (s.o.) sich eine „Sonderbehandlung“ gefallen lassen müssen.
zu 6.: Auch hier geht es wieder ums Geld und die Problematik der Personalgewinnung. Dass es sich die Kirchen nicht leisten können, offensichtlich hinter sonstigen Standards zurückzubleiben, ergibt sich nach den Marktgesetzen zwangsläufig. Beim Thema Markt fällt mir natürlich ein, dass auch die Kirchen in ihren Anstalten (Krankenhaus; Pflegeheime usw.) sich genau auch die Renditen holen, die andere Träger (dürften immer so um 6% - also derzeit sehr lukrativ) fordern.
Dies als Antwort und in aller Kürze.
Ein Subsidiaritätsprinzip und ein Kirchenarbeitsrecht zugunsten der Kirchen widersprichen in schärfster Form dem Geist der Verfassung!
Es wird Zeit, dass die Gedanken der Aufklärung auch im Bereich der überwiegend sich religiös gebärenden Politiker und Politikerinnen ankommt.
Amelie Metze am Permanenter Link
Herr Bsirkse sagt: Ich will daran erinnern, dass die evangelischen Pastoren bis 1919 Staatsbeamte waren.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Das verhalten der Kirchen ist typisch, alle Vorteile nutzen und Nachteile ignorieren.
Es ist mir eh schleierhaft weshalb Bischöfe einen Beamtenstatus haben, da konfessionelle
Die Kirchen blähen lediglich ihre Märchengeschichten auf und wollen uns diese als Wahrheit
verkaufen, dabei besteht deren Macht lediglich aus den millionenfachen Morden in der Vergangenheit und den Drohungen und Intrigen in der Gegenwart.
Wie lange werden WIR uns dieses perfide Schauspiel noch anschauen und finanzieren?
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Dies gilt für alle Konfessionen aller religiösen Spielarten weltweit.
A.S. am Permanenter Link
Konfrontiert die krchlichen Herrschaften mit der Aussage, dass Gott ohnehin nur erfunden ist. Die sollen einfach die Klappe halten und sich dünne machen.
Da die "heiligen Bücher" alle von Gläubigen niedergeschrieben wurden, kann man diese auch nicht als Beweis für Gott oder als Wissenquelle über Gott gelten lassen. Die "heiligen Bücher" geben nur den Unsinn wieder, den unsere leichtgläubigen, unwissenschaftlich denkenden Vorfahren für "wahr" hielten.