Mütter

Tatsächliche Gleichheit ermöglichen

Dabei sollte Vollzeit jedoch meines Erachtens kein Muss sein. Wer Kinder partnerschaftlich erziehen möchte, braucht allerdings die Option, dass beide Eltern gleichermaßen reduziert arbeiten und mehr Zeit mit den Kindern verbringen können. Das erfordert andere berufliche Entscheidungen beider Elternteile, damit deren Einkommen vergleichbar ist und die Entscheidung, wer die Kinder überwiegend betreut, nicht etwa wegen der ungleichmäßigen Einkommensverteilung zu Lasten des einen oder der anderen fällt.

Wer demnach das Kindeswohl im Auge hat, sollte großen Wert darauf legen, dass Frauen auch weiterhin problemlos ermöglicht wird, berufstätig zu bleiben, wenn sie Mütter geworden sind. Bereits bei der Berufswahl sollten junge Frauen beachten, dass sie eventuell ihr gesamtes Leben hindurch für sich und potenzielle Kinder die alleinige finanzielle Verantwortung zu tragen haben werden. Hier sollte sich jede Frau an die eigene Nase fassen und der Staat sollte sich beeilen, ausreichende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung bereitzustellen.

Doppelresidenz für Trennungskinder

Dann ist da noch die Sache mit den Trennungen. Bislang wird in Streitfall richterlich meist entschieden, dass der Mutter das Kind zusteht, erst recht bei Nicht-Ehe, da aufgrund antiquierter (oder sonst woher resultierender) Vorstellungen davon ausgegangen wird, dass Mütter automatisch besser für ihre Kinder seien. Und dies auch dann, wenn offensichtlich nicht das Kindeswohl im Fokus der Mutter steht, sondern ihre Probleme mit dem Ex. Auf dem Rücken des Kindes werden dann Beziehungsgefechte ausgetragen, der Vater kann bzw. muss Unterhalt zahlen und darf im schlimmsten Fall sein/e Kind/er nicht einmal sehen, weil die Mutter Probleme irgendwelcher Art damit hat. Der Vater ist auf Gedeih und Verderb der mütterlichen Willkür ausgeliefert, während er meist dazu verpflichtet wird, zu zahlen, und zwar für Mutter und Kind/er - auch wenn sich die Situation diesbezüglich seit 1.1.2008 enorm gebessert hat und Mütter in der Regel per Gesetz seither dazu gezwungen sind, mehr und früher Verantwortung zu übernehmen.

Sicher gibt es frevelhafte Väter – ebenso wie es frevelhafte Mütter gibt. Und dennoch hat ein Kind ein Recht auf beide Eltern. Unter dem Titel „Harmonie kann verordnet werden“ plädierte jüngst Anton Pototschnig in Der Standard (Österreich) für die „automatische“ gemeinsame Sorge für ein Kind. Pototschnig ist Mitarbeiter des Jugendamtes, Familiencoach, Teilnehmer der Experten-AG im österreichischen Justizministerium und Obmann des Vereins „Doppelresidenz“.

Nach seinen Erfahrungen und in einigen auf Österreich bezogenen sowie internationalen Studien zeigt sich, dass durch die von vornherein gemeinsame Obsorge, „das Konfliktpotenzial sinkt, die Zahlungsmoral steigt und sich das Engagement fürs Kind verstärkt.” Das ist nachvollziehbar, denn wenn Vätern einfach nur weil sie Männer sind das Recht entzogen wird, sich regelmäßig um ihre Kinder zu kümmern, ist es kein Wunder, wenn sie grantig reagieren.

Gesellschaftliche und individuelle Aufgabe

Es ist also eine gesellschaftliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind erhalten, egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Darüber hinaus ist es eine individuelle Aufgabe der beteiligten Eltern, dafür zu sorgen, dass Mutter, Vater und die Kinder einander so häufig wie möglich sehen und angenehme Zeiten miteinander verbringen können. Laut Pototschnig sehen sich Mütter in dieser Konflikt vermeidenden Sorgerechts-Strategie „keinen Angriffen ausgesetzt, die Alimente treffen regelmäßiger ein, das Vertrauen wächst.”

Der Autor beendet seine Ausführungen mit dem Fazit: In der bisherigen Strategie überhöhe „man letztlich Mütter in ihrer Entscheidungskompetenz und Bedeutung gegenüber dem Kind und sollte sich nicht wundern, wenn Frauen in Folge auf diese Rolle festgenagelt bleiben. Die gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteiles sowie allfällige Sanktionen helfen Frauen, sich aus dieser mythologischen Überhöhung zu befreien. Das Signal an die Mütter: Du darfst und sollst loslassen.“ Es ist meines Erachtens jedoch nicht nur die mythologische Erhöhung, sondern auch das kuschelige Kissen, auf dem eine Frau sich gewissermaßen ausruhen und vor der Berufswelt „in Sicherheit“ bringen kann, wenn sie sich auf die Mutterrolle beschränkt und aus der Berufswelt zurückzieht.

Fazit

Somit hat sich gezeigt, dass die Festlegung der Frau auf die Mutterrolle durch „die Gesellschaft“ (auch juristisch), durch den Vater und durch sie selbst nicht den Effekt hat, der ihm nachgesagt wird: Kindern geht es dadurch nicht unbedingt besser. Müttern und (getrennten) Vätern ebenso wenig. Kindern geht es in der Regel am besten, wenn ihre Mutter berufstätig ist und sich die Eltern bei der Trennung aktiv darum kümmern, wenigstens als Eltern ordentlich zu funktionieren, wenn es schon als Paar nicht (mehr) klappt.

Frauen ergeht es nicht besser, wenn sie wegen der Kinder zu Hause bleiben, denn sie verlernen wichtige berufliche und soziale Kompetenzen, mit denen sie sich außerhalb der häuslichen vier Wände beweisen könnten und zufriedener wären. Einzig das aus der „Rabenmutterideologie“ resultierende schlechte Gewissen, das vollkommen deplatziert ist, stellt noch ein gewisses Problem dar.

Auch für die Schulkarriere der Kinder erweist sich das Hausfrauendasein als kontraproduktiv. Für das Paar dürften insoweit Vorteile entstehen, als dem Mann durch die Hausfrau der Rücken freigehalten wird und er sich uneingeschränkt dem Berufsleben widmen kann. Ob dies allerdings die anderen Nachteile für die Frau, die Kinder und letztendlich den Mann (bei einer eventuellen Trennung, mit einer unzufriedenen Hausfrau) aufwiegt, ist fraglich.


Bloß keine Frauenquote! (7. Februar 2011)
Das verkannte Geschlecht? (8.März 2011)