"Papst" und "Hitler" in Berlin

 

Nach etwa einer Viertelstunde wurden die beiden aus der polizeilichen Obhut entlassen. Sie hatten den Polizisten erklärt, dass Nazisymbolik als kritische Kunst zulässig sei, solange sie Nazisymbole nicht verherrlichend darstellen. Die Polizisten bekundeten ihre Lernbereitschaft. Allerdings wiesen sie darauf hin, dass sich Menschen, insbesondere möglicherweise anwesende Israelis, verstört fühlen könnten. Die Staatsanwaltschaft wird nun entscheiden müssen, ob und aufgrund welcher Rechtsverstöße sie einen Strafbefehl erlassen will.

 

Anschließend ging es zu Fuß die gleiche Strecke zurück. Am Brandenburger Tor übermittelten zwei Polizeikommissare dem Künstler-Duo einen Platzverweis, der nach Rücksprache mit der Landespolizeibehörde erteilt wurde. Da sich die beiden aber bereits auf dem Nachhauseweg befanden, beließen sie es am Ende bei einer freundlichen Verabschiedung.

Fiona Lorenz / Arik Platzek


 

Das Video zur Kunstaktion "Weg mit dem Konkordat".