Verglichen mit vielen anderen Bundesländern gibt sich Sachsen-Anhalt beim Thema Religion erstaunlich fortschrittlich. Nun wird im Landtag über eine Reform des Sonn- und Feiertagsgesetzes diskutiert – und schon laufen die Kirchen Sturm. Anlass ist ein gemeinsamer Antrag mehrerer Parteien, der vorsieht, die strengen Veranstaltungsverbote an sogenannten "Stillen Tagen" zu lockern.
Bemerkenswert ist dabei vor allem die politische Breite der Initiative. Ein Bündnis von SPD, FDP, Linken, Bündnis 90/Die Grünen und sogar der CDU hat sich darauf verständigt, die bisherigen Einschränkungen für Kulturveranstaltungen und Gastronomie zu prüfen. Betroffen wären unter anderem Karfreitag, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag sowie der Totensonntag. Wie genau die Lockerungen aussehen sollen, ist noch offen – doch schon der Start der Debatte genügt, um die Kirchen auf die Barrikaden zu bringen.
Kirchenprotest in einem säkularen Bundesland
Der Protest fällt deutlich aus: Matthias Benke, Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, warnte, es sei ein Verlust, "wenn sich die Gesellschaft an bestimmten Tagen nicht einmal 24 Stunden der Ruhe und Trauer zumuten will". Albrecht Steinhäuser, Oberkirchenrat und Beauftragter der evangelischen Kirchen im Landtag und in der Landesregierung, argumentierte ähnlich: Gerade in einer vom Fortschrittsdenken geprägten Zeit brauche es Räume der Besinnung.
Doch werfen die geplanten Änderungen wirklich so gravierende gesellschaftliche Fragen auf, wie die Kirchen suggerieren? Oder geht es in Wahrheit um etwas anderes – nämlich um ein (letztes) Aufbäumen gegen den fortschreitenden Bedeutungsverlust kirchlicher Autorität?
Der Blick auf die Zahlen spricht eine deutliche Sprache: In Sachsen-Anhalt gehören nur noch rund 13,8 Prozent der Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen an. Die überwältigende Mehrheit der Menschen ist konfessionsfrei. Vor diesem Hintergrund wirkt es befremdlich, wenn eine kleine religiöse Minderheit weiterhin darüber entscheiden will, wie sich die gesamte Gesellschaft an bestimmten Tagen zu verhalten hat.
Religiöse Vorschriften für alle?
Niemand wird gezwungen, am Karfreitag ein Konzert zu besuchen oder tanzen zu gehen. Wer den Tag in aller Stille verbringen möchte, kann das selbstverständlich tun. Aber warum sollte der Staat allen anderen Bürgerinnen und Bürgern vorschreiben, wie sie diesen Tag zu gestalten haben? In einer pluralistischen Gesellschaft gehört es zur Freiheit jedes Einzelnen, selbst zu entscheiden, ob ein Feiertag in Andacht, mit einem Spaziergang – oder eben bei einem Konzert verbracht wird.
Die sogenannten "Stillen Tage" sind ein Relikt aus einer Zeit, in der Kirchen gesellschaftliche Normen bestimmten und der Staat religiöse Moral gesetzlich verankerte. In einer säkularen Demokratie wirkt diese Praxis zunehmend anachronistisch. Ortsgruppen des Bund für Geistesfreiheit Bayern veranstalten deshalb seit Jahren aus Protest sogenannte "Heidenspaß-Partys", ermöglicht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In einigen Städten wie Nürnberg und Erlangen wurden diese Veranstaltungen mit Verweis auf das Feiertagsgesetz dennoch untersagt – ein Vorgang, der als moralische Bevormundung gewertet werden kann.
Gerade deshalb ist eine Reform überfällig. Religiöse Feiertage dürfen selbstverständlich begangen werden – aber sie sollten nicht länger als Instrument dienen, um einer gesamten Gesellschaft religiös motivierte Verhaltensregeln aufzuzwingen. Wenn Sachsen-Anhalt den Mut findet, die Verbote an "Stillen Tagen" tatsächlich zu lockern, könnte das Signalwirkung haben. Es wäre ein kleiner, aber wichtiger Schritt hin zu einem Staat, der religiöse Überzeugungen respektiert – ohne sie aber allen vorzuschreiben.






