Libre Pensée gegen Völkermordgesetz

Frankreich - Die Verabschiedung des Völkermordgesetzes durch das französische Parlament (Schaffung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 45.000 € für jeden, der die Existenz von einem oder mehreren Völkermorden, die als solche von französischem Recht anerkannt sind, bestreitet oder minimiert), wird auch durch die „Libre Pensée abgelehnt.

Nach ihr hätte das Gesetz als Hauptzweck nur das Sammeln der Stimmen der Franzosen armenischer Herkunft bei den bevorstehenden Wahlen, auf Kosten eines Konflikts mit denen türkischer Herkunft.

Tatsächlich sind durch ein Gesetz von 2001 die Massaker an den Armeniern durch die osmanischen Behörden im Jahr 1915 als Völkermord definiert. Der nationale Verband der Freidenker (FNLP – Libre Pensée) begrüßt die Entscheidung des Verfassungsrates vom 15. Februar die das Gesetz als Verstoß gegen die Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 und Artikel 34 der Verfassung vom 4. Oktober 1958 deutet.

Solche Gesetze haben keine normative Bedeutung und die Unterdrückung eines angeblichen Verstoßes dagegen stellt eine Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung dar.