ZDF-Staatsvertrag teilweise rechtswidrig

Vor wenigen Minuten verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass der ZDF-Staatsvertrag in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.

Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit.

Das Gericht legte fest, dass der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden.

Aus laizistischer Sicht ergibt sich daraus jedoch nichts Neues: die Besetzung des Fernsehrates mit säkularen Organisationen - und nicht nur mit Vertretern von Religionsgemeinschaften - war nicht Bestandteil der Klage und somit den Richtern nicht zur Entscheidung vorgelegt.