Wie viele andere Medien auch berichtete der hpd über den "Rabatt für Ehrenmord", den ein Gericht in Wiesbaden einem deutsch-afghanischen Muslim eingeräumt haben soll, da dieser Muslim sei.
Dem widerspricht nun der Sprecher des Gerichts: "Es gibt hier keinen kulturellen Rabatt. Der Täter ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die Umstände sind strafverschärfend berücksichtigt worden, als Mord, nicht mildernd."
Die als "Rabatt" diskutierte Nichtanerkennung der besonderen Schwere der Schuld des Täters könne dafür kein Indiz sein. Denn "die besondere Schwere der Schuld ist eine ganz seltene Ausnahme" und würde nur dann geprüft, wenn es mehrere Todesopfer gegeben hat.