Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Erklärung der Bundesregierung, keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche zu sehen.
"Das Grundgesetz sieht vor, dass die sog. Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind und dass der Bund die Grundsätze hierfür aufzustellen hat. Mit ihrer Erklärung, hier nichts unternehmen zu wollen, verweigert sich die Bundesregierung diesem Verfassungsauftrag", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
"Der Hinweis auf eine möglich einvernehmliche Lösung zwischen den Kirchen und den Bundesländern wird dem Verfassungsauftrag nicht gerecht. Von einer einvernehmlichen Lösung ist im Verfassungstext nicht die Rede.
Die einzig angemessene Lösung für die Ablösung der Staatsleistungen ist ihre ersatzlose Einstellung. Der Hinweis auf Entschädigungsansprüche aus den sog. Säkularisationen im Jahr 1803 geht fehl, denn selbst wenn man diese Ansprüche als begründet ansehen wollte, wären sie durch die in diesem langen Zeitraum geleisteten Zahlungen als abgegolten zu betrachten.
Die bestehenden Regelungen führen dazu, dass auch Konfessionslose die Kirchen durch ihre allgemeinen Steuern mitfinanzieren. Dies ist mit einer Trennung von Staat und Kirche unvereinbar."