100 Jahre Weimarer Reichverfassung:

Ablösung der Staatsleistungen überfällig

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Noch immer verschenkt der Staat Millionen an die Kirchen
Noch immer verschenkt der Staat Millionen an die Kirchen

Anlässlich des 100. Jubiläums der Weimarer Reichsverfassung erinnert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an das bislang unerfüllte Verfassungsgebot, die staatlichen Leistungen an die Kirchen abzulösen.

"Eine Beendigung der Zahlungen an die Kirchen ist überfällig", sagt René Hartmann, erster Vorsitzender des IBKA. "Diese Zahlungen sind als staatliche Subventionen an die Kirche zu betrachten, die auf Kosten aller Steuerzahler geleistet werden. Sie verstoßen gegen die Trennung von Staat und Religion. Selbst wenn man anerkennen wollte, dass es sich um Entschädigungen für den Einzug von Kirchengüter handelt, wären sie durch die über einen derartig langen Zeitraum erfolgten Zahlungen als abgegolten zu betrachten."

Der IBKA sieht die Politik gefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Einstellung der Zahlungen zu schaffen.

Nach Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, der nach Artikel 140 Teil des Grundgesetzes ist, sind die auf Gesetz, Vertrag oder beson­de­ren Rechtstiteln beru­hen­den Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen.

Mehr Informationen auf den Webseiten des Bündnisses altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA).

Erstveröffentlichung auf der Webseite des IBKA.