Patientenverfügung - warum?

HAMBURG. (hpd) Zu diesem Thema referierte Dr. Michael de Ridder (Chefarzt der Rettungsstelle Vivantes Klinikum Am Urban, Berlin) auf Einladung des Humanistischen Verband Deutschlands, Landesverband Metropolregion Hamburg, am 26. September 2008.

 

Zu Beginn seines Vortrags ging der Referent auf die historischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Patientenverfügung ein, ehe er die Anforderungen an eine Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht verdeutlichte. Kann das für die Patientenverfügung zentrale Konzept der Selbstbestimmung als tragfähig gelten? Wie ist das Verhältnis von Selbstbestimmung und Lebensschutz, die beide verfassungsmäßig garantiert sind, einzuschätzen? Kann eine Patientenverfügung umfassende Verbindlichkeit beanspruchen, da der Verfügende in der Zukunft möglicherweise anders entscheiden würde?

Die anschließende Diskussion verdeutlichte einmal mehr, dass eine praxistaugliche Patientenverfügung unbedingt nach den individuellen Wertvorstellungen und Bedürfnissen, Lebensumständen oder Krankheitsbildern zu erstellen sein sollte.

Mit einer praxistauglichen Patientenverfügung kann man sowohl seinen Wunsch nach maximaler Intensivtherapie (solange geringste Hoffnung auf Lebensrettung besteht) schriftlich kundtun, diese von der Situation abhängig machen, als auch diese kategorisch ablehnen.

Über den Humanistischen Verband Deutschlands ist der Abschluss einer aussagekräftigen individuell-konkreten Patientenverfügung möglich.

Aktuelle Informationen zum Thema Patientenverfügung sind über die Homepage der Bundeszentralstelle des Humanistischer Verband Deutschlands zu erhalten.

Die Bundeszentralstelle wird von Gita Neumann geleitet, die Mitglied der Expertengruppe „Patientenautonomie am Lebensende" des Bundesministeriums der Justiz (2004) war und die Bundesbeauftragte des Humanistischer Verband Deutschlands für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben ist. Die Arbeit der Bundeszentralstelle ist nicht gewinnorientiert, sondern ausschließlich gemeinnützig.

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