„...zum Wohle der Menschen."

MÜNSTER. (hpd) Der Soziologe und frühere Kirchenrechtler Prof. Dr. Horst Herrmann schreibt seit etwa zwei Jahren eine „wöchentliche Kolumne". Das Überschreiten der ersten einhundert Kolumnen war ein Anlass, seine aktuelle Kritik an Erzbischof Marx und dem Bundessozialgericht zu zitieren.

 

Die bundesdeutsche „Kooperation von Staat und Kirche zum Wohle der Menschen" gewinnt nach Erzbischof Marx (München), der zum Auftakt der 40. Richterwoche des Bundessozialgerichts ein Grundsatzreferat hielt, auch in Europa an Zustimmung. Höre ich recht? „Kooperation"? Sie versuchen es immer wieder. Sie wollen ihre Privilegien retten. „Zum Wohle der Menschen"? Oder nur der Katholiken? Dass ich nicht lache.

Deutschland sieht der Erzbischof als Musterbeispiel. Doch wer möchte gerade das „Modell Deutschland" zum Vorbild nehmen? Ich stelle diese Frage seit dreißig Jahren. Nebenbei: Mein Modell der Kirchenfinanzierung ist von vier europäischen Ländern übernommen worden. Die Bischöfe wären froh, wenn ihr eigenes Modell solche Zustimmung erführe. Denn nach wie vor liegt dessen Akzeptanz bei Null.

Diskussionen seien wünschenswert. Denn so könne „das Verständnis für das bestehende Verhältnis von Staat und Kirche verbreitet und geschärft" werden. Eine kämpferische Gegnerschaft zur Kooperation von Staat und Kirche habe es in der Bundesrepublik seit jeher gegeben. Verheerend sei jedoch „die zunehmende Unkenntnis über die Funktion von Religion im freiheitlichen Rechtsstaat und über das Verhältnis von Staat und Kirche". Von kompetenter fachlicher Seite werde sogar vor der Gefahr gewarnt, dass sich eine unreflektierte Aufklärung als Staatsideologie etablieren könnte. Kompetente fachliche Seite? Wer denn wohl?

Der Oberhirte plaudert weiter: Es ist Aufgabe des Staates, die Institutionen zu stärken, die in dem ihm vorgelagerten Raum produktiv tätig seien. In erster Linie gehören dazu die Kirchen als ein Kernbestand gesellschaftlichen Zusammenlebens. In erster Linie? Ein Kernbestand? Doch wohl nur in der Optik eines Kirchenfürsten. Wer gefährdet denn das Zusammenleben? Etwa jene Bischöfe, die den kirchenfrei lebenden Menschen öffentlich „das volle Menschsein" absprechen?

Der Staat, so der Erzbischof, sei gegenüber dem Wirken von Religionen in der Gesellschaft nicht neutral, sondern habe ein Interesse an ihrer konstruktiven Tätigkeit. Wo denn, was denn, wer denn? Gegenbeispiele liegen bereit. Und wenn der Oberhirte eine „religionsfreundliche Haltung des Staates" fordert, lässt er die Katze endgültig aus dem Sack. Doch warum hält niemand ein „Gegen-Grundsatzreferat"? Sind Richterohren nur für Bischöfe offen? Bleibt in Deutschland die Judikative ebenso religionslastig wie Legislative und Exekutive? Das Ausland jedenfalls spottet.

Horst Herrmann