Waldorfschulbund klagt weiter

STUTTGART (hpd) Die Auseinandersetzung um das „Schwarzbuch Waldorf" geht weiter. Der Bund der Freien Waldorfschulen ist erneut vor Gericht gezogen; die Einwände werden dabei immer lächerlicher. Trotzdem hat das Landgericht Stuttgart nun entschieden, dass drei Stellen geändert werden müssen.

 

Nach Auskunft des Gütersloher Verlagshauses bleibt das Buch jedoch lieferbar, die betreffenden Passagen würden geschwärzt. Da ohnehin nur noch eine überschaubare Stückzahl an Exemplaren vorhanden sei, werde bereits an der nächsten, in diesen Punkten korrigierten Auflage gearbeitet. Der Leiter der Rechtsabteilung, Rainer Dresen, betonte, dass die Hauptaussagen des Buches von den juristischen Interventionen der Waldörfler ohnehin nicht betroffen seien. Bei den beanstandeten Stellen gehe es um einen Kommafehler in der Beschreibung der Gründung der ersten Waldorfschule (der den Sinn des Satzes beeinflusst) sowie um die Verwendung des Begriffes „Gleichartigkeit" im Vergleich der Waldorflehrerausbildung zur staatlichen Lehrerausbildung (korrekt gewesen wäre „Gleichwertigkeit"). Außerdem hatte Autor Michael Grandt den Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes mit der Aussage zitiert, dass an den PISA-Studien keine Waldorfschulen teilgenommen hätten; dies scheint nicht so zu sein, offenbar waren 14 Waldorfschule beteiligt (zwei wurden ausgewertet). Autor und Verlag hatten sich auf die Richtigkeit der Darstellung verlassen, zumal diese - bislang augenscheinlich juristisch unbeanstandet - seit anderthalb Jahren im Internet kursiert.

Der Verlag hat für das erneute juristische Vorgehen der Anhänger der Steiner-Pädagogik kein Verständnis: „Diese Beispiele zeigen, dass es dem klagenden Bund der Freien Waldorfschulen (BFW) nicht darum geht, sich sachlich mit der fundierten Kritik des ‘Schwarzbuchs' auseinanderzusetzen, sondern lediglich darum, mit zweifelhaften juristischen Störversuchen auf Nebenschauplätzen ein unliebsames, aufklärendes Buch zu attackieren."

Juristisches Vorgehen hat Tradition

Tatsächlich hat das juristische Vorgehen gegen jede Form von kritischer Berichterstattung beim Bund der Freien Waldorfschulen Tradition; viele Journalisten, selbst aus öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, können ein Lied davon singen. Es dürfte nicht übertrieben sein, angesichts auch der gegen das „Schwarzbuch Anthroposophie" eingeschlagenen Strategie von einem gebrochenen Verhältnis des Waldorfschulbundes zu den Grundrechten der Informations- und Meinungsfreiheit zu sprechen. Wie in Waldorf-Kreisen kritische Journalisten gesehen werden, hat vor zehn Jahren der damalige Dozent für Waldorfpädagogik Stefan Leber beispielhaft der Welt vor Augen geführt: „Sie fragen nach einer Charakteristik dieses Journalismus. Da fällt mir nur ein Bild ein: Wenn ich in der Nähe meines Hauses spazieren gehe, gibt es dort auch andere Spaziergänger. Sie führen ihre Hunde aus. Während mein Blick auf Bäume, Vorgärten, die Blumen, die mir begegnenden Menschen fällt, bewegen sich unten die Hunde, schnüffelnd von Duftmarke zu Duftmarke und jeweils ihre eigene hinterlassend. Sie folgen einer Spur, sie riechen Urin und Kot; Rosenduft und Veilchen interessieren sie nicht. Es besteht ein inniger Zusammenhang zwischen dem Erschnüffeln und der eigenen Ausscheidung." (Flensburger Hefte 63, Winter 1998, S. 65)

Wer Journalisten als Hunde sieht, darf sich nicht wundern, wenn angesichts eines solch faschistoiden Jargons die Forderung nach einer Überprüfung der Verfassungstreue der Anthroposophie laut wird.

Gunnar Schedel