NEW YORK / BERLIN. Die beiden einfachsten Indikatoren zur Klärung der Frage: „Wie hältst du es mit den Menschenrechten?" sind
zum einen die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in einer Gesellschaft und zum anderen die Nicht-Diskriminierung der sexuellen Selbstbestimmung.
Auf Weltebene ist jetzt ein wichtiger Schritt getan. Der <Wirtschafts- und Sozialausschuss der UN> (ECOSOC) hat am Montag dieser Woche den Antrag des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland <(LSVD)> auf Akkreditierung als Nichtregierungsorganisation (NGO) mit offiziellem Beraterstatus mit 24 zu 16 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen. Ebenso wurde dem dänischen Verband LBL und der <Internationalen Föderation ILGA Europe> dieser offizielle Status als beratende NGO zugesprochen.
Dazu erklärt Jacques Teyssier, Sprecher des LSVD: „Wir sind stolz und glücklich über diesen hart erkämpften Erfolg. Die offizielle Anerkennung von schwul-lesbischen Organisationen ist vielen Staaten sehr schwer gefallen. Es gilt nun, die Foren der „Weltregierung" dazu zu nutzen, systematisch Menschenrechtsverletzungen gegen Lesben und Schwule anzuprangern. Dank der massiven Unterstützung der deutschen Delegation ist es gelungen, im zuständigen Ausschuss nach langen und zähen Verhandlungen eine Mehrheit für die Akkreditierung lesbisch-schwuler Organisationen zu finden. Wir begrüßen besonders auch das Engagement der finnischen Vertreter, zugleich amtierende Sprecher der Europäischen Union. Finnland betonte die Bedeutung von ILGA Europe, der dänischen LBL sowie des LSVD für die Menschenrechtsarbeit, Genderfragen, die Gesundheitsentwicklung sowie Aufklärung und Akzeptanz von Diversity."
Widerstände gegen diese offizielle Akkreditierung hatte es vom Vatikan, afrikanischen und islamischen Staaten sowie Russland und China gegeben.
Besonderer formaler Konfliktpunkt war, ob der Rat dazu überhaupt befugt sei, derartige Akkreditierungen zu gewähren.
Der Vertreter der Russischen Föderation hatte dagegen gestimmt, da er der Meinung ist, dass der Rat diese Kompetenz nicht besitzen würde.
Der Vertreter Chinas hatte sein Befremden über die Entscheidung ausgesprochen, da die Gewährung dieses Status das besondere Recht des „Non-Governmental Organization Committee" sei.
Der Repräsentant von Guinea-Bissau hatte sich der Stimme enthalten, da er sich nicht sicher sei, ob die objektiven Kriterien für diese Akkreditierung gegeben seien und er nicht die Glaubwürdigkeit und Autorität der ECOSOC untergraben wolle.