Zeugen Jehovas nun K.d.Ö.R

ERFURT. (hpd) Die „Zeugen Jehovas“ gelten ab sofort in Thüringen als Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Wie die Organisation am Dienstag, den 9. Juni, in Erfurt mitteilte, hätten mit Urkunde vom 2. Juni 2009 die über 18 Jahre andauernden Bemühungen der «Jehovas Zeugen in Deutschland» um die Gleichstellung mit anderen Religionsgemeinschaften im Freistaat geendet.
 

 

Die Erklärung einer Religionsgemeinschaft zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (K.d.Ö.R.) bringt nicht nur steuerliche Vergünstigungen. Sie gewährt beispielsweise auch das Recht zum Steuereinzug von den Mitgliedern und – als gesellschaftlich relevante Gruppe – die Teilnahme an staatlichen Gremien wie einem Rundfunkrat.

Die „Zeugen Jehovas“ gelten bereits in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland als Körperschaft des Öffentlichen Rechts. In Deutschland haben sie eigenen Angaben zufolge insgesamt über 200 000 Mitglieder. Wie es weiter heißt, finanzieren sie sich auch in Thüringen ausschließlich durch freiwillige Spenden.

Der Thüringer HVD hat diese Entscheidung der Thüringer Landesregierung mit Befremden zur Kenntnis genommen. Für die organisierten Humanisten ist sie Anlass, sich noch stärker als Interessenvertretung der konfessionsfreien Bevölkerungsmehrheit zu profilieren, z.B. mit dem verfassungsmäßig begründeten Anspruch auf einen Sitz im Rundfunkrat. Die Konfessionsfreien machen in Thüringen rund 75% der Bevölkerung aus.

Siegfried R. Krebs