„NEIN zu Gewalt an Frauen“

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Grafik: J.Howard Miller, 1940.

INTERNATIONAL. (hpd) Heute, am 25. November 2009, wird der elfte internationale Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ begangen. Aus gegebenem Anlass informiert der hpd über die Verhältnisse, die diesem internationalen Gedenk- und Aktionstag zugrunde liegen, sowie seine Einführung.

Eingegangen wird dabei auf die Frage: Was ist Gewalt gegen Frauen und welche Phänomene sind darunter zu fassen? Auch werden die Gewalt selbst, ihr Ausmaß und die ihr zugrunde liegenden gesellschaftlichen Verhältnisse beleuchtet.

Der 25. November

Der internationale Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ geht auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal zurück. Bis zu ihrer Verhaftung arbeiteten sie in der Dominikanischen Republik im Untergrund gegen den Diktator Trujillo. Nach monatelanger Folter wurden sie schließlich am 25. November 1960 vom militärischen Geheimdienst ermordet. Auf einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen in Bogotá in Kolumbien würdigten die Teilnehmerinnen die Mirabal-Schwestern und riefen ihr Todesdatum zum Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen aus. 1981 wurde der 25. November zu einem internationalen Gedenktag. Seit 1999 ist der 25. November auch von den Vereinten Nationen offiziell als internationaler Gedenktag anerkannt. Inzwischen sind die Mirabal-Schwestern zu einem weltweiten Vorbild des Kampfes von Frauen gegen jegliches Unrecht geworden. Das amerikanische Centre for Women’s Global Leadership veranstaltet seit 1991 jährlich die Kampagne „16 Days of activism against Gender Violence“. Damit sollen zwischen dem 25. November und dem Tag der Menschenrechte am 10. Dezember Themen behandelt werden, die die beiden Gedenktage miteinander verbinden, wobei Vernetzung vorangetrieben werden soll. Mittlerweile liegt die internationale Beteiligung bei über 800 Organisationen und rund 90 Ländern.

Was ist Gewalt gegen Frauen?

In der „Erklärung der UNO-Generalversammlung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen vom 20.12.1993“ wird Gewalt gegen Frauen definiert als „jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich“.

Zu unterscheiden ist Gewalt gegen Frauen begrifflich von der geschlechtsrollenbedingten Gewalt, von der auch „feminine“ Männer und/oder nicht-heterosexuelle Männer betroffen sind. Gewalt gegen Frauen ist der auf Frauen zielende Teilbereich der geschlechtsrollenbedingten Gewalt. Entsprechend betonen FrauenrechtsaktivistInnen, dass Gewalt gegen Frauen ein Ausdruck der untergeordneten Stellung der Frauen darstelle, zumal sie mit der Diskriminierung von Frauen zusammenhänge. Gender ist daher der signifikanteste Faktor bei der Gewalt gegen Frauen. Relevant sind außerdem class, race, poverty, ethnicity und Alter. In den meisten Fällen kommen zur Geschlechtszugehörigkeit andere Faktoren hinzu, sodass Frauen oft eine doppelte oder dreifache Marginalisierung erfahren.

Um Gewalt gegen Frauen besser verstehen zu können, muss sie in den Kontext der weltweiten Geschlechterungleichheit gestellt werden. So sind weltweit Frauen mit 70% die Mehrheit der Armen. Frauen besitzen nur 1% der Oberfläche der Erde. Außerdem sind Frauen weltweit zu zwei Dritteln unter den AnalphabetInnen vertreten. Auf politischer Ebene sind Frauen weltweit mit nur 15,6% der Parlamentssitze unterrepräsentiert. Zudem besitzen Frauen in einigen Staaten nicht einmal die gleichen Rechte wie Männer. In manchen Gebieten haben sie kein Recht Unterkünfte zu besitzen oder zu vererben. Daher sind Frauen die Mehrheit der weltweit einer Milliarde Menschen ohne ausreichende Unterkunft. In einigen Ländern werden Frauen in der Ehegesetzgebung in Bezug auf das legale Heiratsalter oder das Recht zur Scheidung benachteiligt. In einer Studie aus dem Jahr 2005 kam das Weltwirtschaftforum zu folgender Schlussfolgerung: „Kein Land der Welt, egal wie fortgeschritten, hat bisher wahre Geschlechtergerechtigkeit erreicht gemessen an der gesetzlichen Beschlussfassung, dem gleichen Zugang zu Bildung und Aufstieg, der gleichen Partizipation und dem gleichen Status in allen Bereichen der menschlichen Betätigung.“ [Übersetzung durch Verfasserin] Angesichts dieser Benachteiligungen ist es nicht verwunderlich, dass Gewalt gegen Frauen oft straffrei bleibt.

Die Straflosigkeit hat Tradition, denn die geschlechterrollenbedingte Gewalt wurde und wird in männlich dominierten Gesellschaften entweder explizit befürwortet („sie hat es verdient“) oder stillschweigend geduldet („Familienangelegenheit“). Solche Mentalitäten sind ein Grund dafür, dass Gewalt gegen Frauen meist im privaten Bereich auftritt und als „Privatsache“ gar nicht erst vor ein Gericht kommt. Durch die fälschliche Deklarierung der Gewalt gegen Frauen zur Privatangelegenheit erhalten sich wiederum die patriarchalen Strukturen einer Gesellschaft. Laut WHO ermutigt Gleichgültigkeit die Gewalt gegen Frauen zusätzlich und stellt ein großes Hindernis bei ihrer Beseitigung dar. Als Methode der Kontrolle über eine Frau ist die Gewalt gegen sie im Interesse vieler Männer. Dadurch, dass es nicht zu Verurteilungen kommt und Frauen aus Furcht vor den Tätern den Rechtsweg nicht einschlagen, wird die Gewalt gegen Frauen zusätzlich verstärkt. Eine besondere Rolle kommt dabei dem Staat zu, der durch die faktische Straffreiheit bei Gewalt gegen Frauen diese sowie in der Konsequenz die Unterordnung der Frauen de facto perpetuiert. FrauenrechtlerInnen arbeiten darauf hin, diesen Zirkel von Gewalt gegen Frauen aufzubrechen. Sie stellen heraus, dass Gewalt gegen Frauen eine fundamentale Menschenrechtsverletzung sei, die die Frauen daran hindere, ihre Menschenrechte vollständig zu genießen.

Zu Gewalt gegen Frauen gehören: häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Menschenhandel mit Frauen und Mädchen, Zwangsprostitution, Gewalt im Rahmen bewaffneter Konflikte (Mord, systematische Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, erzwungene Schwangerschaft) Verbrechen im Namen der „Ehre“, Gewalt im Zusammenhang mit der Mitgift, weiblicher Infantizid, Genitalverstümmelung, und andere schädliche Praktiken und Traditionen. Erfolge der FrauenrechtlerInnen sind im wachsenden öffentlichen Bewusstsein, gesetzlichen Änderungen, Programmen für Täter und in der Schaffung von Anlaufstellen für Betroffene zu sehen.
Die Durchsetzung der Menschenrechte im Allgemeinen und ihrer Geltung für alle Frauen (und sexuelle Minderheiten im Besonderen) stößt vielerorts allerdings auf aggressiven Widerstand, der mit dem Beharren auf Tradition und der Abwehr „fremder Werte“ begründet wird. Menschenrechte beziehen sich jedoch per definitionem auf alle Menschen – es sind keine Rechte der indigenen EuropäerInnen, AustralierInnen und NordamerikanerInnen. Zudem erweisen sich nicht alle traditionellen Praktiken als frauenfeindlich. Ohnehin dürfte die Unterscheidung „eigener“ und „fremder“ Ideen schwierig werden. Die Differenzen sind, wie Lisa Ernst (Hg.) in „Broken bodies, broken dreams“ ausführt, eigentlich die zwischen Standpunkten, die Diskriminierungen rechtfertigen, und solchen, die die fundamentale Gleichheit aller Menschen und die Menschenrechte hochhalten und deswegen geschlechterrollenbedingte Gewalt gegen alle Frauen und nicht-heterosexuelle Männer beseitigen wollen.

Aber nicht nur der politische und der philosophische Impuls sind bei der Dringlichkeit der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen relevant, sondern auch das jeweilige persönliche Leid Betroffener wie auch die gesundheitlichen Folgen für die Überlebenden von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehören: psychosomatische Probleme, chronische Schmerzen, Essstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Phobien, Panikstörungen, Depressionen und Ängstlichkeit. Betroffene Frauen sind daher für Alkohol- und Medikamentmissbrauch besonders anfällig. Gewaltopfer beanspruchen überdurchschnittlich häufig psychische Therapien und versuchen fünfmal häufiger sich das Leben zu nehmen. Von Gewalt betroffene Frauen haben ein erhöhtes Risiko einer ungewollten Schwangerschaft, Verletzungen des Fötus, Komplikationen während der Schwangerschaft sowie Fehlgeburten. Zudem haben Kinder, die Gewalt miterleben oder von Gewalt betroffen sind, ebenfalls ein erhöhtes Risiko psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen. Des Weiteren neigen Männer, die Gewalt gegen ihre Mutter erlebt haben, ebenfalls zu Gewalt gegen ihre Partnerinnen. Frauen, die Gewalt gegen ihre Mütter erlebt haben, tendieren häufiger dazu, selbst Opfer von Gewalt zu werden. Diese Tendenzen sind aber nicht für alle und auch nicht für die Mehrheit der Kinder von Gewaltopfern belegt, sondern für einen überproportional großen Teil von ihnen.

Gewalt gegen Frauen weltweit

Schätzungen zu Folge werden ein Drittel aller Frauen weltweit mindestens einmal in ihrem Leben geschlagen, zum Sex gezwungen oder anders misshandelt. Allein durch Abtreibung weiblicher Föten und Vernachlässigung weiblicher Kinder fehlen der Welt ca. 50 bis 100 Millionen Frauen. Die Vernachlässigung der Mädchen bzw. die Präferenz der Söhne umfasst nicht selten auch die Menge an Nahrungsmitteln, die ein Kind erhält. Während der Kindheit laufen Mädchen dreimal häufiger Gefahr als Jungs sexuell misshandelt zu werden. In Afrika und Asien kann die Vergewaltigung von Mädchen mit dem Mythos verknüpft sein, dass Sex mit einer Jungfrau HIV kuriere. Von den fast zwei Millionen Kindern, die weltweit in der Prostitution und Pornographie ausgebeutet werden, sind in den meisten Ländern 80 bis 90% Mädchen. Im weltweit wachsenden Menschenhandel sind 80% der Opfer weiblichen Geschlechts. Geschätzte 100 bis 140 Millionen der heute lebenden Mädchen fielen der weiblichen Genitalverstümmelung zum Opfer. Von „Hexenjagd“ sind in manchen Teilen der Welt Frauen immer noch bedroht. Weltweit sind 12 Millionen Menschen zur Zwangsarbeit aller Art gezwungen. 98% derer, die in die Sexarbeit gezwungen werden, sind weiblichen Geschlechts. In der übrigen Zwangsarbeit sind es 56%. In einem UN-Report aus dem Jahr 2000 wird davon ausgegangen, dass durchschnittlich fünf indische Frauen am Tag an „Unfällen“ in der Küche durch ihre Ehemänner oder angeheiratete Verwandte sterben, weil der Brautpreis zu gering ausfiel. In anderen Teilen der Welt werden jährlich Tausende von Frauen in „Verbrechen im Namen der Ehre“ ermordet und die Täter erhalten wenig oder keine Bestrafung. In Kriegszeiten sind Frauen zunehmend die Zielscheiben von Vergewaltigung und anderen Angriffen von extremer Brutalität. Nur ein geringer Teil der Täter wird dafür vor Gericht gestellt. Simbabwe ist nur ein Beispiel unter vielen.

Ungefähr 82 Millionen Mädchen weltweit, die zurzeit zwischen zehn und 17 Jahre alt sind, werden vor ihrem 18. Geburtstag heiraten. Der Leiter des United States Public Health Service erklärte, dass die Gewalt, die amerikanischen Frauen von ihren Intimpartnern zugefügt wird, die größte und einzige Bedrohung für alle amerikanischen Frauen darstellt. Ähnlich ist die Lage in Europa und Australien. Gemäß einem World Development Report von 1993 ist Gewalt für Frauen im reproduktiven Alter eine häufigere Todes- und Arbeitsunfähigkeitsursache als Krebs und eine häufigere Krankheitsursache als Krebs und Malaria zusammen. Im Vereinten Königreich ist Ermordung meist durch den Intimpartner die häufigste Todesursache von Frauen im Alter von 15 bis 18. In Kanada erfahren 54% der Frauen und Mädchen im Alter zwischen 15 und 19 bei Verabredungen sexuelle Nötigung von Nicht-Partnern. Gemäß dem UN-Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen wechseln Frauen wegen sexueller Belästigung neunmal häufiger den Arbeitsplatz als Männer. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die ökonomische Situation eines Landes und auch für diese Frauen. In manchen Industrieländern betragen die jährlichen Kosten der Behandlung von partnerschaftlicher Gewalt gegen Frauen Milliarden von Dollars. Die konkreten und nicht greifbaren Kosten einer Vergewaltigung betragen in den USA 100.000 Dollars. Die meisten Betroffenen von Gewalt gegen Frauen kennen die Täter – es sind Freunde, Ehemänner und andere Familienmitglieder, Menschen aus ihrer Gemeinschaft und im Falle von älteren Personen sind es Pfleger. Die Täter sind überwiegend Männer und nur selten andere Frauen.

Erklären lassen sich diese häufigen Verbrechen durch die kulturell bedingte hohe Akzeptanz, die der Gewalt gegen Frauen weltweit zuteil wird. Auf die Frage: „ Ist es in Ordnung für einen Mann seine Frau zu schlagen, wenn sie das Essen anbrennen lässt, mit ihm streitet, ohne ihm Bescheid zu sagen das Haus verlässt, die Kinder vernachlässigt oder den Sex ablehnt?“ antworten mit „ja“ allein unter den Frauen (!) in Ägypten 94%, Sambia 91%, Indien 70%, Äthiopien 68%, Haiti 48%, Kambodscha 46% und Nikaragua 34%.

In der „In-depth study on all forms of violence against women”, die vom Generealsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt wurde, werden die Kontrolle der weiblichen Sexualität sowie die systematischen Angriffe gegen Frauen als Mittel der „ethnischen Säuberung“ identifiziert. So dienten z.B. 1999 Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt im Kosovo der „ethnischen Säuberung“ und wurden vor den Ausschreitungen von staatlicher Seite aus propagiert, indem der Stereotyp der promisken Albanerin heraufbeschworen wurde, was die Ängste der serbischen Seite vor dem Wachstum der albanischen Bevölkerung verstärkte. In Zusammenhang mit ethnischen Konflikten und Diskriminierungen kommt es zu Zwangssterilisationen, z.B. an Roma-Frauen in Europa oder indigenen Frauen in Kanada und den USA. Betont werden muss, dass vor allem auch lesbische Frauen wegen ihrer sexuellen Orientierung geschlechtsrollenbedingter Gewalt bzw. Gewalt gegen Frauen zum Opfer fallen. Sie werden vergewaltigt, gegen ihren Willen geschwängert, verheiratet und ermordet. Andererseits und zugleich sterben weltweit Tausende von Frauen an illegalen und meist nicht sachgerecht durchgeführten Abtreibungen. Informationen dazu sind hier zu finden. Gleichgeschlechtliche Paare besitzen in den westlichen Ländern meist kein Adoptionsrecht. Verstärkt sind auch behinderte Frauen Opfer von Gewalt gegen Frauen. Vollkommen ungetarnt wird Gewalt gegen Frauen von Männern in Mexiko und Sri Lanka eingesetzt, um sie durch Einschüchterung und offene Drohungen an politischer Betätigung sowie der Arbeit in anderen Bereichen zu hindern. Wachsenden Einfluss auf das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen haben außerdem transnationale Gruppen wie Konzerne, politische Gruppen und kriminelle Netzwerke. Staaten müssen diese Einflüsse daher genau untersuchen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Weitere Informationen zu diesem Abschnitt sind hier und hier zu finden.

Gewalt gegen Frauen in Europa

Gemäß der Studie „Combating Violence against Women“, die vom Europarat in Auftrag gegeben wurde, haben auf dem Gebiet der EU 1/5 bis ¼ aller Frauen mindestens einmal im Laufe ihres Lebens Gewalt erfahren. Ein Zehntel der Frauen wurde im Laufe ihres Lebens Opfer sexueller Gewalt. Von allen Gewalterfahrungen inklusive Stalking sind 45% der Frauen betroffen. Die Täter sind in der überwiegenden Mehrzahl Männer. 12-16% aller Frauen in der EU haben in Beziehungen mit häuslicher Gewalt gelebt, wobei Gewalt oft bei der Trennung auftrat. Die Kosten, die sich aus der Behandlung von Gewaltopfern, aber auch der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern ergeben, sind für die gesamte EU bisher nicht hochgerechnet worden. Die Frage nach den Kosten soll die politische oder individuelle Dimension nicht ergänzen, sondern ist als Versuch der Veranschaulichung gedacht. Gewalt bleibt das Argument gegen Gewalt. Für Die Schweiz wurde berechnet, dass häusliche Gewalt (bei sofortiger Inanspruchnahme und nur der medizinischen Dienste) jährlich Kosten von 35 € pro Kopf verursacht. In Spanien belaufen sich die Kosten nur für die unmittelbare Inanspruchnahme von Versorgung bei häuslicher Gewalt jährlich auf 60€ pro Person.
Generell haben osteuropäische Länder keine spezifischen Gesetze gegen Gewalt gegen Frauen, während es sie in Westeuropa und vor allem in den deutschsprachigen Ländern gibt. Im Mittelmeerraum fehlen Erhebungen zu Gewalt gegen Frauen fast vollständig, sodass die Regierungen die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen leugnen können. Entsprechend haben die meisten Staaten Südeuropas keine Gesetze gegen Gewalt gegen Frauen, die in erhöhtem Maße als Privatangelegenheit betrachtet wird. Wenn die jeweiligen Frauenbewegungen diese Umstände anprangern, vereinnahmt die Politik die Belange von Frauen für sich. Weitere Informationen sind hier zu finden.

In Nord- und in Westeuropa werden Frauenhäuser staatlich finanziert, während sie in Osteuropa meist von internationalen Gebern gestiftet werden. Ein weiteres Problem besteht darin, dass es für Männer, die in Partnerschaften gewalttätig werden, im Gegensatz zu anderen Verbrechern auch in der EU noch kaum Täterprogramme gibt. Die meisten ExpertInnen sind sich darüber einig, dass bei Männern, die gegen Nahestehende (auch Kinder) gewalttätig werden, kein Schuldbewusstsein besteht und daher auch keine Einsicht in die Notwendigkeit einer Veränderung. An Anti-Gewalt-Programmen nehmen sie meist auf Druck von Opfern, Jugendamt und der Arbeitgeber teil. Aber auch wenn Männer gerichtlich zur Teilnahme an solchen Programmen gezwungen werden, entwickeln viele von ihnen im Verlauf dieser Maßnahmen die Motivation, möglichst viel zu lernen. Dass Gewalt gegen die Mutter die Kinder sehr belastet ist eine noch junge Erkenntnis. Die Hilfsprogramme für die Kinder sind dementsprechend rar. Ein Widerspruch besteht in den meisten EU-Staaten zwischen dem Recht des Kindes auf Gewaltfreiheit und seinem Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen. Letztgenanntes Recht wird in der Praxis zumeist als das Recht der Eltern bzw. des Vaters auf sein Kind interpretiert, wobei die Interessen des Kindes völlig übergangen werden. Frauen, die sich aufgrund von Gewalt von ihrem Partner trennten, müssen mit diesem Treffen zur Übergabe des Kindes vereinbaren und einhalten. Dies ist z.B. in Deutschland auch gegen den Willen des Kindes der Fall. Einer schwedischen Studie zufolge wird dem Vater bei Gewalt in der Familie das Erziehungsrecht sogar häufiger zugesprochen als ohne Gewalt.
Positiv ist der Trend zu bewerten, dass häusliche Gewalt strenger bestraft wird als noch vor Jahrzehnten. Manche Staaten wie Polen und Zypern bestrafen Gewalt gegen Angehörige sogar strenger als Gewalt gegen Fremde. Ob das wiederum als positiv gewertet werden kann, wage ich zu bezweifeln. Eine weitere positive Entwicklung ist in der verschärften Sanktionierung von Vergewaltigung zu sehen, wobei endlich auch Männer und Prostituierte als Opfer anerkennt werden. Die Vergewaltigung in der Ehe gilt jedoch nur in 12 Mitgliedsstaaten als ein Verbrechen, in Deutschland erst seit 1997. Dies hängt mit der traditionellen Auffassung zusammen, dass die sexuelle „Nutzung“ einer Frau das Vorrecht des Ehemannes darstelle. In der Gesamt-EU wird Gewalt gegen Frauen meist nicht angezeigt und es kommt dementsprechend nur zu wenigen Verurteilungen. In Hinblick auf häusliche Gewalt gilt es in vielen Staaten zu bemängeln, dass zugewanderte Ehepartner zwei Jahre lang mit ihrem Partner (der die Staatsbürgerschaft hat) verheiratet bleiben müssen, bis sie selbst die Staatsbürgerschaft erhalten, was sie in unzumutbare Abhängigkeit versetzt und sich für Frauen fatal auswirken kann.

Gewalt gegen Frauen in Deutschland

In der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ ist zu lesen, dass 37% aller befragten Frauen in Deutschland im Alter von 16-85 Jahren irgendeine Form körperlicher Gewalt erlebt haben. 13 % der befragten Frauen haben seit dem 16. Lebensjahr Formen von strafrechtlich relevanter sexueller Gewalt erfahren. 42 % aller befragten Frauen gaben an, Formen von psychischer Gewalt erlebt zu haben, die von Eingeschüchtert-Werden oder aggressivem Anschreien über Verleumdungen, Drohungen und Demütigungen bis hin zu Psychoterror reichten. Rund 25 % der in Deutschland lebenden Frauen haben Formen körperlicher oder sexueller Gewalt oder beides durch aktuelle oder frühere Beziehungspartnerinnen oder -partner erlebt. Beziehungspartner waren mit großem Abstand die am häufigsten genannte Gruppe der Täter bei körperlicher und bei sexueller Gewalt. Unbekannte und flüchtig bekannte Personen sind mit Anteilen zwischen 11% bzw. 22 % und 15 % bzw. 20 % ebenfalls nicht irrelevant. Laut der Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ (Kurzfassung, Langfassung) konnte kein allgemeiner Bildungs- und Schichtzusammenhang bei den Betroffenen von Gewalt gegen Frauen festgestellt werden. In den jüngeren Altersgruppen erwies sich das Fehlen von Bildungsressourcen als gewaltfördernd. Gleichzeitig waren aber über 45-Jährige mit den höchsten Bildungsressourcen signifikant häufiger von Gewalt durch den Partner betroffen als Frauen mit mittlerer oder geringer Bildung. Entsprechend wirkte sich die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bildungsschicht nur geringfügig auf die Gewalttätigkeit der Partner aus. Eine Ausnahme bilden lediglich die Männer ohne einen qualifizierten Schul- und Ausbildungsabschluss. Diese wurden überdurchschnittlich häufig übergriffig. Bei der Gruppe im Alter von 45 und aufwärts setzten die Männer mit den höchsten Schul- und Ausbildungsabschlüssen signifikant häufiger Gewalt gegen ihre Partnerinnen ein. Zu Gewalt kam es vor allem dann, wenn die Partnerin einen gleichwertigen oder höheren Schul- und Ausbildungsabschluss hatte. Dieser Zusammenhang ist aus schichtspezifischen Gründen stark tabuiert. Entgegen kulturellen Vorurteilen, denen zufolge Männer mehr physische und Frauen dafür mehr psychische Gewalt ausübten, erfahren Frauen in hohem Maße psychische Gewalt von Männern. So gaben 47 % der Betroffenen von psychischer Gewalt an, Formen psychischer Gewalt ausschließlich oder überwiegend durch Männer erlebt zu haben, 32 % gleichermaßen durch Männer wie durch Frauen und 20 % ausschließlich oder überwiegend durch Frauen.

Eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren folgen körperlicher und sexualisierter Gewalt nur in 3-4% der Fälle. Tatsächlich gibt es nur sehr wenige Menschen, die nie eine der genannten Formen von Gewalt erlebt haben. Wenn Gewalt in Kindheit und Jugend miteinbezogen wird, dann haben nur 14 % der befragten Frauen bislang keinerlei sexuelle oder körperliche Gewalt vor und nach dem 16. Lebensjahr erlebt; es sind nur neun Prozent, wenn sexuelle Belästigung hinzugerechnet wird. Interessanterweise tritt Gewalt überdurchschnittlich häufig in Partnerschaften mit traditioneller Rollenaufteilung auf. Es ist unklar, ob die traditionelle Rollenverteilung die Gewalt begünstigt oder ob dominante Partner diese durchsetzen.

Prostituierte, Inhaftierte und weibliche Flüchtige sind in besonders hohem Maße von sexueller, physischer und psychischer Gewalt betroffen. Prostituierte waren nicht nur strak von Gewalt durch ihren Partner betroffen, sondern erfuhren auch Gewalt an ihrem Arbeitsplatz (41%). 43% der Prostituierten hatten sexuellen Missbrauch in der Kindheit erlebt, über die Hälfte (52%) wurde von den Eltern häufig oder gelegentlich körperlich bestraft. Das sind überdurchschnittlich viele. Überdurchschnittlich stark sind Prostituierte außerdem von Gesundheits- und psychischen Problemen aller Art betroffen. Auch die befragten inhaftierten Frauen hatten öfter als Frauen der Hauptuntersuchung sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt in der Kindheit und dann im späteren Erwachsenenleben erlitten. Als problematisch ist anzusehen, dass die Frauen auch in der Haftsituation häufig weiterhin Formen von psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind. Die weiblichen Flüchtlinge sind in hohem Maße von körperlicher (51 %), sexueller (25 %) und psychischer (79 %) Gewalt bedroht.

Während in der Hauptuntersuchung 37 % der befragten Frauen angaben körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides seit dem 16. Lebensjahr erlebt zu haben, waren es bei den Frauen osteuropäischer Herkunft 44 % und bei den Frauen türkischer Herkunft 49 %. Generell weisen alle Untersuchungen auf sehr hohe Betroffenheit insbesondere der Frauen mit türkischem Migrationshintergrund durch körperliche und sexuelle Gewalt in Paarbeziehungen und in der Familie hin. Demgegenüber sind Frauen osteuropäischer Herkunft stärker durch sexuelle Gewalt durch fremde oder kaum bekannte Täter bzw. durch Täter am Arbeitsplatz betroffen. Bei der psychischen Gewalt, von der vor allem Migrantinnen betroffen sind, handelt es sich oft um rassistische und ausländerfeindliche Gewalt.

Von 150 befragten Frauen mit türkischem Migrationshintergrund sind oder waren143 Frauen mit einem türkischen Partner verheiratet. Etwa 25% der Frauen mit türkischem Migrationshintergrund kannten den Ehepartner vor der Eheschließung nicht. Bei etwa der Hälfte der Frauen hatten Verwandte den Partner ausgewählt. 75 % dieser Frauen waren mit der Wahl einverstanden, 23 % hätten den Partner lieber selbst ausgewählt, und weniger als 3 % machten dazu keine Angaben. 17 % hatten zum Zeitpunkt der Eheschließung das Gefühl, zu dieser Ehe gezwungen zu werden. Weitere Informationen sind in der ebenfalls vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie „Gesundheit – Gewalt – Migration“ erhältlich.

Der „Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ kann hier eingesehen werden. Auch der Deutsche Olympische Sport Bund hat Aktionen geplant.

Ausblick

Wenn eine sich auf 50 Populationen beziehende Studie, die in 36 Ländern durchgeführt wurde, zu dem Ergebnis gelangt, dass die Rate der sexualisierten Gewalt in der Partnerschaft zwischen sechs und 59% und die der physischen Gewalt zwischen zehn und 50% rangiert, kann der Gewalt gegen Frauen keine unbedingte Notwendigkeit zugesprochen werden. Die Gewalt gegen Frauen ist ein Teil der geschlechtsrollenbedingten Gewalt und geht damit auf gesellschaftliche Verhältnisse zurück. Die Varianz im Vorkommen der Gewalt gegen Frauen und die Unterschiedlichkeit ihrer Formen machen dies deutlich. Es wäre absurd zu behaupten, dass es z.B. die gezielte Abtreibung weiblicher Föten oder die Zwangsheirat immer geben wird. Das könnte höchstens ein Individuum aus einer von diesen Phänomenen betroffenen Gesellschaft sagen – wenn es vom Rest der Welt noch nie etwas gehört hätte und die bereits vorhandenen Veränderungen in der eigenen Gesellschaft verleugnete. Genauso wenig wie diese Formen der Gewalt zur „menschlichen Natur“ gehören, tun es die anderen. Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem, das nur wegen fehlendem politischen Willen und ausbleibender Maßnahmen noch immer seiner Beseitigung harrt. Gesellschaften müssten vielmehr Gewalt gegen Frauen als fundamentale Menschenrechtsverletzung ernst nehmen, ihre Strukturen ändern und zu einem Problembewusstsein in der Bevölkerung beitragen, was viele NGOs heutzutage bereits tun.

Die Frage muss lauten: Was ist in einer Gesellschaft anders, in der Gewalt gegen Frauen seltener ist als in einer anderen? Der Umstand, dass türkische Migrantinnen signifikant häufiger Gewalt erleiden als z.B. Frauen der Mehrheitsgesellschaft, könnte nur aus einer rassistischen Position heraus für ein überzeitliches Phänomen erklärt werden – also eines, an dem niemand jemals etwas ändern kann. Ähnlich wäre es, wenn jemand behauptete, dass Deutschland im Jahr 2008 mit 37% Frauen mit Gewalterfahrungen bereits alles Menschenmögliche ausgeschöpft hätte – Verbesserungen also nicht mehr möglich wären. Eine solche Einstellung verkennt darüber hinaus, dass statistische Häufigkeit zwar Zusammenhänge aufzeigen, aber nichts über den einzelnen Menschen aussagen kann. Zudem verfehlen viele aufklärende Maßnahmen durchaus nicht ihre Wirkung, auch wenn sie immer wieder evaluiert und weiterentwickelt werden müssen. Seit nicht allzu langer Zeit gibt es speziell für Männer (aber auch Frauen) mit Migrationshintergrund Aufklärungsprogramme gegen Gewalt im Namen der „Ehre“.

Diese Maßnahmen sind längst überfällig. Es muss aber auch mehr Programme für alle Männer und Frauen geben, die sich gegen geschlechtsrollenbedingte Gewalt im Allgemeinen richten. Wenn man das Männerbild hinter dem Kopftuchgebot des Islam kritisiert, sollte man bedenken, dass in Deutschland vor einigen Jahrzehnten Frauen, die Miniröcke trugen, bei Vergewaltigung regelmäßig zu hören bekamen, dass sie die Täter mit ihrer Kleidung provoziert hätten. Auch die Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe erst ab 1997 weist in eine ähnliche Richtung.

Die Arbeit von Frauenrechtsinitiativen schafft die Voraussetzungen für die tatsächliche Durchsetzung von Menschenrechten auch für Frauen (ca. die Hälfte jeder menschlichen Population), darum ist sie wichtig und unersetzlich. Inzwischen erreicht sie zunehmend Männer, die (mit Frauen) in Initiativen gegen Männergewalt wirken. Den Begriff „Männergewalt“ führen sie im Namen. Damit schließen sie sich der politischen Praktik an, die die möglichst genaue Benennung eines Phänomens als Voraussetzung zu wirkungsvoller Kritik begreift. Sie richten sich vornehmlich gegen Gewalt gegen Frauen. Der methodische Zugang über den Begriff Männergewalt könnte theoretisch aber eine Ausweitung der Kritik ermöglichen. So werden viele Jungen und Männer sogar häufiger als Mädchen und Frauen Opfer von Gewalt durch andere Jungen und Männer. Zusammen bildet die von Jungen und Männern ausgehende Gewalt – unabhängig davon, ob sie sich gegen andere Jungen und Männer oder gegen Mädchen und Frauen richtet – die mit weitem Abstand häufigste Gewalt auch in Deutschland. Diese Gewalt ist, weil sie als Beweis der eigenen Männlichkeit oder zur Bestärkung einer hegemonialen männlichen Identität dient, letztlich geschlechterrollenbedingte Gewalt. Auch sie wird bagatellisiert, naturalisiert und auf gesellschaftlicher Ebene weitgehend ignoriert. Als geschlechtsrollenbedingte Gewalt verstärkt sie das geschlechtsrollenbedingte Selbstverständnis der Täter und der Opfer. Dass diese Gewalt bzw. dieser Teil der Betroffenen gar nicht erst genannt wird, hängt vermutlich mit dem Männlichkeitsideal der Stärke zusammen, das das Eingeständnis von Schwäche zu einem Tabu macht. Dass es von Frauen ausgehende Gewalt gibt, will ich nicht leugnen. Es ging mir lediglich um eine möglichst wirkungsvolle Kritik, die sich daher auf die wesentlichen Strukturen konzentrierte.


Katharina Eichler