FAZ unterliegt gegen Dr. Bruno Osuch

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Foto © Landgericht Hamburg

BERLIN. (hvd-b/hpd) Im Prozess des Berliner Landesvorsitzenden des Humanistischen Verbandes Deutschland Dr. Bruno Osuch gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vor dem Hamburger Landgericht haben die Richter der Klage des HVD-Landesvorsitzenden in den wesentlichen Punkten stattgegeben.

Dr. Osuch hatte die FAZ auf Unterlassung verklagt, da sie ihn – vor dem Hintergrund der Abstimmung über das Volksbegehren Pro Reli in Berlin im Sommer 2009 – in zwei umfangreichen Beiträgen dem Verdacht aussetzte, als Mitglied einer DKP-Militärorganisation mit der DDR-Staatssicherheit zusammengearbeitet zu haben. Die vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsansprüche, diese Vorwürfe weiter zu äußern, sind „ganz überwiegend begründet“, denn die Berichterstattung „verletzt bei fortbestehender Wiederholungsgefahr sein allgemeines Persönlichkeitsrecht“, heißt es in der Urteilsbegründung (324 O 347/09). Beispielbild
Dr. Bruno Osuch / Foto © Evelin Frerk

Die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung waren bei der Berichterstattung durch die FAZ/FAS „mangels Wahrung der journalistischen Sorgfalt“ nicht eingehalten, urteilten die Richter. Die aus den Unterlagen der Birthler-Behörde hervorgehenden Zweifel und internen Bedenken der Behörde zur Umkategorisierung von Dr. Osuch hätte die Zeitung berücksichtigen müssen, führten die Richter aus.

Bereits das Berliner Landgericht hatte der Klage von Dr. Bruno Osuch im vergangenen Oktober in vollem Umfang recht gegeben, in der er sich gegen verleumderische Artikel in der „Welt“ und der „Berliner Morgenpost zur Wehr gesetzt hatte.

Der HVD Berlin erwartet nun das endgültige Ergebnis der neutralen Untersuchungskommission, die parallel eingesetzt wurde.

C.F.