Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat über die Klage einer Muslimin aus Frankreich zu entscheiden, die sich gegen das Burka-Verbot in der Öffentlichkeit wendet.
Die Klägerin sieht durch das Gesetz mehrere ihrer Grundrechte verletzt, unter anderem das Recht auf Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Achtung des Privat- und Familienlebens. Sie gibt an, nicht zum Tragen der Vollverschleierung gezwungen zu werden, sondern dies aus eigener Entscheidung zu tun.
Die französische Regierung wies darauf hin, dass das Gesetz keineswegs als antireligiöses Gesetz anzusehen ist: "Es zielt einfach nur darauf ab, das Leben in der Gesellschaft zu fördern" sagte eine Regierungssprecherin. Das Gesetz betreffe "alle Möglichkeiten, das Gesicht zu verstecken: Schleier, Kapuzenmütze, Motorradhelm."
Aktualisierung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt.