SOEST/HAMBURG. (hpd) Gemeinsame Presseerklärung des Vereins ehemaliger Heimkinder e. V. und der Rechtsanwälte Dr. Vehlow & Wilmans: Die Missbrauchsopfer sind nun den Tätern endgültig ausgeliefert - VEH und Anwälte setzen mit Beendigung des Mandates ein Zeichen.
Seit April 2006 kämpfen der Verein ehemaliger Heimkinder e. V. (VEH) gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Vehlow & Wilmans für gesellschaftliche Rehabilitation und Entschädigung für ehemalige Heimkinder, die bis in die 1970er Jahre in staatlichen und konfessionellen Heimen Repressionen und Missbrauch ausgesetzt waren. Im Vorfeld der 8. Sitzung des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) am 01./02.07.2010 haben die Rechtsanwälte nach ausführlicher Situationsanalyse den Entschluss gefasst, das vom VEH erteilte Mandat niederzulegen.
Dieser Entschluss liegt darin begründet, dass insbesondere die Betroffenen am RTH kein Interesse an einer professionellen und effektiven Vertretung von Opferinteressen gezeigt haben. „Den Interessenvertretern von Staat und Kirchen ist es gelungen, den größten Opferverband vom RTH fernzuhalten und stattdessen Betroffene am RTH zu installieren, die keine Legitimation aus der Opfergruppe haben, sich selbst überfordert sehen und als Statisten begreifen“, so Rechtsanwalt Gerrit Wilmans. Es sei bedauerlich, dass die Gruppe um Dr. Wiegand selbst vor dem Hintergrund des Zwischenberichts des RTH, der bereits weitreichende Weichenstellungen zum Nachteil der Opfer beinhalte, jede professionelle Opfervertretung ablehne, während der VEH und er selbst von einem Großteil der Betroffenen als Vertreter der Opfer angesehen werde, so der Hamburger Jurist. „Für den Verein und uns hat diese Sachlage die unangenehme Folge, von vielen Betroffenen möglicherweise für das Ergebnis des RTH verantwortlich gemacht zu werden, ohne dass wir auf dieses Ergebnis den geringsten Einfluss nehmen können“ begründet Wilmans die Entscheidung, der allenfalls eine geringfügige Entschädigung für einen kleinen Personenkreis prognostiziert.
So sieht dies auch die Vorsitzende des VEH, Monika Tschapek-Güntner: „Viele Mitglieder sind dem Verein in der Erwartung beigetreten, dass wir am RTH eine Entschädigung für ehemalige Heimkinder erstreiten. Diese Verantwortung können und wollen wir nicht übernehmen. Für das Ergebnis des RTH sind weder wir, noch die Anwälte, sondern allein diejenigen verantwortlich, die die Opferinteressen für einen Sitz am RTH aus den Augen verloren haben“, so Tschapek-Güntner. Ein Ende des Kampfes für die Interessen ehemaliger Heimkinder mochte Tschapek-Güntner in der Beendigung der beiderseits als angenehm und konstruktiv bezeichneten Zusammenarbeit nicht sehen: „Wir werden auch zukünftig keinen Beteiligten aus der Verantwortung für die ca. 800.000 ehemaligen Heimkinder entlassen. Das geschehene Unrecht lässt sich nicht durch einen warmen Händedruck wieder gutmachen. Unser Kampf für Entschädigung geht weiter, wenn auch nicht am RTH.“
Für den Verein ehemaliger Heimkinder:
Frau Monika Tschapek-Güntner, Vorsitzende
Für die Rechtsanwälte Dr. Vehlow & Wilmans:
Rechtsanwalt Gerrit Wilmans