Der Tag der Menschenrechte, der am 10. Dezember weltweit begangen wird, erinnert an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1948.
Mit dieser Frage wird jeder religionsfreie Mensch früher oder später konfrontiert. Zum bevorstehenden Fest hat sich der hpd in der säkularen Szene umgehört und ganz unterschiedliche Antworten erhalten: Die einen feiern traditionell, andere lehnen Weihnachten völlig ab und wieder andere begehen die Festtage auf ihre ganz spezielle Art und Weise.
Seit heute gibt es erstmalig in vier weiteren Bundesländern den Reformationstag als regulären Feiertag: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Zuvor war er – seit der Wiedervereinigung – bereits Feiertag in den neuen Bundesländern (ohne Berlin).
Der Gesetzesentwurf, der den Reformationstag zum neuen Feiertag in Niedersachsen machen soll, liegt auf dem Tisch. Die Begründung wirft Fragen auf, genau wie die Eignung des 31. Oktobers an sich. Er soll ein Tag der interreligiösen Verständigung werden. Aber schon jetzt zeichnet sich das genaue Gegenteil ab.
Diskothekenbesitzer aufgepasst: Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 gilt das in einigen Bundesländern strikt verfolgte "Tanzverbot an Karfreitag" nicht, wenn der Tanz "Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses" ist. Auf Grundlage dieses Urteils haben der bfg München und die Giordano-Bruno-Stiftung 2017 eine "zünftige Karfreitagssause" veranstaltet. In diesem Jahr erweitern sie das Angebot und erteilen allen Veranstaltern in Deutschland den "humanistischen Tanzsegen", sofern sie die Anforderungen einer "Heidenspaß-Party" erfüllen.
Obwohl die Mehrheit der Hamburger Bürger mit dem Christentum und den Kirchen nichts mehr anfangen kann, hat die Bürgerschaft den 31. Oktober zum Feiertag erklärt. Der Reformationstag erinnert an Martin Luther, auch wenn versucht wird, das in Abrede zu stellen.
Das Landesparlament von Schleswig-Holstein hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, den Reformationstag als neuen Feiertag einzuführen. Die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Bremen wollen folgen. Doch gegen die hiermit verbundene Ehrung des bekennenden Antisemiten Martin Luther sowie einen zusätzlichen religiösen Feiertag in Zeiten sinkender Religionszugehörigkeiten regt sich vielfältiger Protest. Nun gesellt sich auch Martin Luther selbst zu den Kritikern.
Laut einer aktuellen Pressemeldung soll in der Hamburger Bürgerschaft kurzfristig über den Reformationstag als dauerhaften Feiertag abgestimmt werden. Dagegen verwehrt sich das "Hamburger Bündnis für einen weltlichen Feiertag". Das Bündnis begrüßt die Einrichtung eines weiteren Feiertages, fordert aber, dafür einen nichtreligiösen Anlass zu wählen.
In die Debatte um die Einführung des Reformationstages als zusätzlichem gesetzlichen Feiertages haben sich in Bremen auch Mitglieder und Aktivisten vom Humanistischen Verband (HVD), der Giordano Bruno Stiftung (gbs) und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten IBKA) mit einer Erklärung eingebracht.
Die Regierungen der vier norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen streben an, den Reformationstag am 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Prompt werden auch im Land Berlin wieder Stimmen laut, die ähnliche Wünsche hegen – obwohl ein weiterer christlicher Feiertag kaum zu rechtfertigen ist.
Das Säkulare Forum e.V.; ein Zusammenschluss aus sieben humanistischen und weltlichen Organisationen, hat am 9. Januar 2018 einen Brief an die Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft geschickt. Darin fordern sie den "Tag der Menschenrechte" als neuen Feiertag für Hamburg festzulegen.
Erstmalig sind im Bayerischen Schulkalender humanistische Feiertage erwähnt. Dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) gelang das nach Gesprächen mit dem bayerischen Integrationsbeauftragten.
Unsere freiheitliche, aufgeklärte Demokratie kennt fast ausschließlich Feiertage, die sich aus der antiken bis mittelalterlichen Gedankenwelt des Christentums speisen. Sollten wir nicht ganz andere haben?
Nicht nur die bayerische Feiertagsgesetzgebung ist erheblich verbesserungswürdig. Darauf weist der Bund für Geistesfreiheit in einer Stellungnahme zu den Überlegungen hin, einen muslimischen Feiertag einzurichten. Bei den Feiertagsregelungen werden generell Religionen zu auffällig bevorzugt. Das meint das Säkulare Forum Hamburg.
Das Tanzverbot an Karfreitag wird nach Einschätzung von Rechtswissenschaftlern künftig immer häufiger durch Ausnahmeregeln durchbrochen. "Je mehr die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft wächst, umso stärker wird das Bedürfnis nach Ausnahmegenehmigungen – genauso steigt die Bereitschaft, sie zu erteilen", sagt der Jurist Prof. Dr. Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Uni Münster.