Seit heute gibt es erstmalig in vier weiteren Bundesländern den Reformationstag als regulären Feiertag: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Zuvor war er – seit der Wiedervereinigung – bereits Feiertag in den neuen Bundesländern (ohne Berlin). Dort hatte das insofern eine Tradition, als es auch in Teilen der DDR bis 1966 einen solchen Feiertag gab. Hintergrund für diese Neueinführung ist die Ungleichheit der Bundesländer bei der Anzahl der Feiertage: Während es in Bayern 13 Feiertage gibt, waren es bis 2016 in Norddeutschland nur 9. Im vergangenen Jahr war der Reformationstag – anlässlich des 500. Jubiläums der Reformation – ausnahmsweise gesamtdeutscher Feiertag.
Auch wenn dem Gerechtigkeitsempfinden durch diese Neueinführung sicherlich genüge getan wurde, so fragt man sich dennoch, wieso man sich einen weiteren konfessionsgebundenen Tag ausgesucht hat. Von den neun Feiertagen waren nämlich bereits vorher sechs christlicher Natur. Problematisch ist außerdem, dass die Person Martin Luthers, dem an diesem Tage in besonderer Weise gedacht wird, mittlerweile nicht mehr ganz unumstritten ist, um es diplomatisch zu formulieren. Aber darauf soll hier nicht weiter eingegangen werden, da es dazu bereits viele Artikel und Kommentare – auch hier beim hpd – gibt. Hingewiesen sei hier nur auf viele seiner obrigkeitshörigen, antisemitischen, frauenfeindlichen und fundamentalistischen Äußerungen.
Zu einer ersten Übereinkunft der vier Bundesländer kam es am 2. Februar 2018, als die Landeschefs auf einer Sondersitzung der Konferenz Norddeutschland (KND) in Berlin, den Reformationstag in den von ihnen regierten Bundesländern als gesetzlichen Feiertag vereinbarten. Dazu war aber noch die Zustimmung der Landesparlamente notwendig.
Schaut man sich die darauffolgenden Debatten in den einzelnen Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen an, so zeichnet sich ein unterschiedliches Bild ab:
Die heftigste Debatte gab es in Niedersachsen (Stand Ende 2016: 44,9 % evangelisch, 17,1 % katholisch). Problematisiert wurde aber keinesfalls, wie es zu erwarten gewesen wäre, dass von der SPD/CDU-Landesregierung ein weiterer konfessioneller Gedenktag ausgewählt wurde. Vielmehr kam die Hauptkritik von der Katholischen Kirche, die ihre Mitglieder von dem Feiertags-Gedenken ausgeschlossen sah und eine solche Erinnerung an den Beginn der Spaltung der Kirche ablehnte. Die jüdischen Gemeinden kritisierten den Antisemitismus bei Luther, die FDP war aus marktliberalen Gründen komplett gegen einen weiteren Feiertag ("Standortnachteil", "wirtschaftlicher Schaden" …). Einzig die Grünen im Landtag – und außerparlamentarisch noch wesentlich vehementer die Linken und die Piraten – lehnten einen konfessionellen Feiertag ab. Am Ende stimmten am 19. Juni im Landtag Niedersachsen 100 der 137 Abgeordneten für den Reformationstag, 20 dagegen und 17 enthielten sich. Die alternativ vorgeschlagenen Tage Frauentag, Europatag, Tag des Grundgesetzes und Buß- und Bettag wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Erwähnt sei hier, dass bei der CDU und SPD die Fraktionsdisziplin ausgesetzt wurde, sodass es auch bei diesen beiden einige wenige Abweichler gab.
Bereits einen Tag später, am 20. Juni, folgte die Bremer Bürgerschaft den drei anderen Nordländern (Stand Ende 2016: 34,3 % evangelisch, 11,3 % katholisch). Der von der CDU gestellte Antrag zur Einführung des Reformationstags wurde mit 54 Für- und 16 Gegenstimmen angenommen. CDU und FDP unterstützten – trotz innerparteilicher Kritik – geschlossen den Antrag. Die Kritik in diesen beiden Parteien betraf aber auch eher wirtschaftspolitische Aspekte eines zusätzlichen Feiertags. Auch die SPD votierte weitgehend für den Reformationstag, wie auch Teile der Grünen. Hier gab es aber auch Abweichler, die zusammen mit den Linken eher einen konfessionsfreien Tag befürworteten, was aber nicht einmal ansatzweise eine Mehrheit fand.
Bereits im Frühjahr zuvor machte Schleswig-Holstein den Anfang bei der Umsetzung des neuen Feiertags. In der Sitzung vom 22. Februar wurde im Landtag ein entsprechender parteiübergreifender Antrag einstimmig bei vier Enthaltungen (1 x SPD und 3 x SSW) angenommen. M. a. W.: CDU, SPD, Grüne, FDP und AfD stimmten für einen konfessionellen Feiertag, obwohl nur 46,5 % der Einwohner evangelisch sind und gerade einmal 5,9 % katholisch (Stand Ende 2016). In der vorangegangenen Debatte gab es von mehreren Parteien zwar Bedenken gegen einen christlichen Feiertag, aber einzig der SSW (Südschleswigscher Wählerverband) lehnte diesen Feiertag ab, enthielt sich aber in der Abstimmung, da er einen zusätzlichen Feiertag nicht generell blockieren wollte.
Ebenfalls im Frühjahr folgte Hamburg (Stand Ende 2016: 26,2 % evangelisch, 10,7 % katholisch). Hier votierten am 28. Februar in der Bürgerschaft 66 der 116 anwesenden Abgeordneten in freier Abstimmung für einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Grünen zur Einführung des Reformationstags. Auch hier äußerten sich einige Grüne, vor allem aber die Linke und die FDP, aus unterschiedlichen Gründen gegen den 31. Oktober als Feiertag. Die Linken stellten alternative säkulare Tage zur Abstimmung (Weltfrauentag, Weltkriegsende 8. Mai und Grundgesetztag 23. Mai), die aber keine Mehrheit fanden. Die FDP war, wie auch in den anderen Ländern, grundsätzlich gegen einen weiteren Feiertag. Die Grünen wollten den ausschließlich christlichen Aspekt dieses Tages entschärfen und setzten sich zusammen mit Teilen der SPD mit der Bezeichnung "Tag der Reformation" statt "Reformationstag" durch, da man keinen "Luther-Gedenktag" wolle.
Wieso man in einer zunehmend säkularen Welt immer noch christlichen Feiertagen bei solchen Neueinführungen den Vorzug gibt, ist schier unbegreiflich. Einzig das nachvollziehbare Argument der Einheitlichkeit der Feiertage in den norddeutschen Ländern wurde bei den offiziellen Verlautbarungen der vier Landesregierungen immer wieder geäußert. Nun hat man aber die kuriose Situation, dass man, wenn man die A30/A2 entlang der Grenze von Niedersachsen zu Nordrhein-Westfalen fährt, abwechselnd den 31. Oktober (Reformationstag) und den 1. November (Allerheiligen) als Feiertag hat, da die Landesgrenze auf dieser Autobahn mehrfach überquert wird.
Nichtsdestoweniger kann man dennoch behaupten, dass der Reformationstag unter den konfessionellen Feiertagen noch zu den akzeptabelsten gehört, da er neben der religiösen Bedeutung auch eine historische Zäsur in der Deutschen Geschichte markiert: Das Ende der uneingeschränkten Herrschaft nur einer Kirche, und das auch noch in enger Verknüpfung mit dem Staat. Der erste Schritt zu Aufklärung und Emanzipierung des Menschen von kirchlichen Dogmen war getan. Wesentlich befremdlicher sind solche Feiertage, die reinstem Aberglauben (Fronleichnam), Legenden (Maria Himmelfahrt), Kindermärchen (Hl. Drei Könige) und Überlagerungen heidnischer Feste (Ostern, Allerheiligen und Weihnachten) entstammen. Zu den Aufgaben einer modernen aufgeklärten Regierung sollte es in einer zunehmend konfessionsfreien Gesellschaft gehören, das Feiertagskonzept grundlegend zu überprüfen und kirchliche Feiertage zugunsten zivilgesellschaftlicher oder jahreszeitlicher Feste zu ersetzen. Leider gibt es weder im Bundestag noch in den Landtagen derzeit irgendeine Partei, die sich dieser Thematik konsequent annimmt.
14 Kommentare
Kommentare
Wolfgang Schaefer am Permanenter Link
Wir können doch ganz beruhigt sein, die Kirchen sind an der Feiertagen nicht voller, den die meisten Menschen mit Verstand nutzen diesen Feiertag zum Ausschlafen, man braucht deswegen nicht in eine Kirche gehen....
…John am Permanenter Link
Das Grundgesetz konnte die Politiker aller Parteien nicht überzeugen, ihm wenigstens am 23.5. e.j.J. mit einem Feiertag zu gedenken und so auf seine Beachtung hinzuweisen. Schade.
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Weniger Feiertage ist kein Grund einen Feiertag mit Bezug auf eine Religion einzuführen.
Einerseits haben alle Bundesländer AUSSER Bayern (in Baden-Württemberg nur sehr eingeschränkt) einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub verankert. Üblicherweise 5 Tage im Jahr. Dabei muss das in dieser Zeit genutzte Bildungsangebot nichts mit der Erwerbsarbeit zu tun haben. --- Aus Gesprächen mit Menschen denen Bildungsurlaub aufgrund Landesgesetzes zusteht erfuhr ich, dass viele davon nichts wissen und die meisten noch gar nie Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben - je es geht soweit dass Geschichten umgehen, dass eine Kollegin die es wagte Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen kurz darauf gekündigt wurde. Also bitte nicht wegen weniger Feiertage motzen, sondern erst einmal schauen ob es nicht etwas annähernd äquivalentes gibt das den Ausgleich schafft und dieses intensiv nutzen.
Andererseits hätte ein säkularer Feiertag auch nicht geschadet. Erstaunlich auch, dass nach dem zweiten Weltkrieg als man es mit der Entnazifizierung ernst nahm (???) nicht als Versöhnungsangebot mit den noch lebenden Juden auch die höchsten jüdischen Feiertage als staatliche Feiertage eingeführt wurden. Wenn man es sich schon gönnt als Staat fast alle säkularen Gründe für einen Feiertag zu verdrängen, dann sähe unter der Prämisse religiöse Feiertage zu staatlichen zu machen Integration so aus, dass Weltanschauungen ab einer bestimmten Mitgliederzahl mit eben solchen bedacht werden.
Also wo bitteschön geht es nun lang? Wegen des Neutralitätsgebotes des Staates entweder religiöse Feiertage als staatliche Feiertage für alle Weltanschauungen, oder für keine?
flunra39 am Permanenter Link
Vielen Dank an den Autor für diesen informativen und so gar nicht eifernd geschriebenen Artikel.
Olaf Sander am Permanenter Link
Das ist eine ausgesprochen gute Idee, die ich gerne unterstützen möchte.
Aber ja, so etwas macht Arbeit und kostet Geld. Ich fürchte, dass das die größten Hindernisse für eine Erfüllung dieses Wunsches sind. Aber mit ein bisschen Glück gewinnt am Freitag ein Humanist den Eurojackpot und bezahlt dann die ganze Chose. ;o)
flunra39 am Permanenter Link
Danke, dass Du/Sie den Vorschlag aufgegriffen hast/haben.
Praktisch kostet das ggfs. gar nicht so viel mehr, wenn ein hdp-Archiv von einigen (freiwilligen ?) MitarbeiterInnen jeweils im Herbst/Winter eines Jahres durchgesehen und im Frühjahr danach veröffentlicht wird.....
Klaus Bernd am Permanenter Link
Dem kann ich nur zustimmen:
„Nichtsdestoweniger kann man dennoch behaupten, dass der Reformationstag unter den konfessionellen Feiertagen noch zu den akzeptabelsten gehört...“
- das Aufbegehren gegen Papismus und Klerikalismus
- das Aufbegehren gegen den Nepp des Ablasshandels
- das Aufbegehren gegen Protz und Prunk der Kirche und ihrer „Würdenträger“
- das Aufbegehren gegen den absurden Heiligenkult
- das Aufbegehren gegen den absurden Marienkult
- das Aufbegehren gegen die kaiserliche Willkür
- dass das Wahrheitsmonopol der r.k.K. gebrochen wurde
- die Übersetzung der Bibel ins Deutsche, die es jedem der lesen kann möglich machte, die Ungeheuerlichkeiten über Gott, die vor allem im AT geschildert werden, zu erkennen.
- die fortschreitende Aufsplitterung der Kirchen, die die Beliebigkeit der Glaubensaussagen deutlich macht
Nur müssen wir heute auch eine Reformation 2.0 weiterbringen und noch gegen ein paar andere Punkte aufbegehren:
- in das Aufbegehren gegen Klerikalismus und Papismus müssen wir die „Evangelischen“ mit einbeziehen, denn längst hat sich das „Priestertum der Gläubigen“ aus evangelischen Kirchen verabschiedet. Und längst beneidet man die r.k.K. um die Gallionsfigur Papst, und versucht von diesem schamlosen Personenkult im Zuge von Audienzen zu profitieren. (den Titel „Protestanten“ haben sie längst verspielt, denn von einem Protest gegen die Auswüchse und Beleidigungen durch die r.k.K. kann keine Rede mehr sein. (z.B. wurde der Vorwurf des Ratzinger-Papstes, keine „richtige“ Kirche zu sein in Windeseile unter den ökumenischen Teppich gekehrt. Stattdessen bemüht man sich um die Teilhabe an der Kumpanei von Thron und Altar, um sich ungerechtfertigte Privilegien zu sichern.)
- Aufbegehren gegen die verfassungswidrige Alimentierung und Subventioniereung der BEIDEN Großkonzernen des Esoterik-Business
- Aufbegehren gegen deren Monopolstellung im Bildung- und Gesundheitswesen und der damit verbundenen Durchsetzung von Kirchenrecht vor staatlichem Recht.
- Aufbegehren gegen die Missachtung des Strafrechts durch massenhafte Vertuschung von schweren Straftaten, wodurch ibs. die r.k.K. regelrecht zu einem Kinderschänder-Schutzbund (KdöR !) mutierte.
- Aufbegehren gegen eine Politikerelite, die sich in erster Linie als „Kirchenbürger“ und erst in zweiter Linie als Staatsbürger versteht, nach dem Motto „man muss Gott mehr gehorchen als dem Menschen“ handelt und daraus ableitet, man müsse die Interessen der (christlichen) Kirchen über die des Volkes stellen.
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Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
"- das Aufbegehren gegen den absurden Marienkult
- das Aufbegehren gegen die kaiserliche Willkür"
1. ein 150%iger Marienverehrer wie der Polenpapst und
2. ein obrigkeitshöriger Untertan, fest von dem Glauben beseelt, die Obrigkeit sei von "Gott" eingesetzt.
Auch Luthers anfängliche Meinung, es brauche keine Priester, wird von der EKD nicht geteilt, schon Luther selbst hat sich ja später davon verabschiedet. Seine Bibel"übersetzung" hat nicht zu einem Leseboom, sondern nur zu einem Vorleseboom geführt. Luther selbst hat für die Alphabetisierung der Bevölkerung keinen Finger krumm gemacht.
Gerhard Lein am Permanenter Link
Schludrig recherchiert in Sachen Hamburg! Es gab mindestens zwei Anträge, bei denen auch Sozialdemokraten drauf standen (Weltfrauentag Drs. 21/12154 und Tag des Grundgesetzes Drs.
Peter Hemecker am Permanenter Link
Ich hätte den Artikel auch auf 10 Seiten ausdehnen können, wenn ich alle Details der Redebeiträge und Abstimmungen aufgelistet hätte.
Aber für die ganz Interessierten: Es gab In Hamburg fünf Anträge:
DS 21/12153 "Tag der Reformation", gestellt von 38 der 59 SPD-Abgeordneten, von allen 20 CDU-lern und von 8 der 14 Grünen. Der Antrag erhielt 66 Ja-Stimmen.
DS 21/12154 "Weltfrauentag", gestellt von 7 der 59 SPD-ler, 6 der 14 Grünen und 2 der 10 Linken. Der Antrag erhielt 14 Ja-Stimmen.
DS 21/12155 " Grundgesetztag", gestellt von 9 der 59 SPD-ler. Der Antrag erhielt 12 Ja-Stimmen.
DS 21/12156 "Tag der Befreiung", also 8.Mai (Ende WK II in Dtschl.), gestellt von 8 der 10 Linken. Der Antrag erhielt 9 Ja-Stimmen.
DS 21/12157 "Grundgesetztag", gestellt von 5 der 6 AfD-ler und einem Fraktionslosen.
Der Antrag erhielt 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen.
Damit setzte sich der erste Antrag "Tag der Reformation" durch.
In meinem Artikel habe ich die letzten vier Anträge wegen der verschwindend geringen Akzeptanz (nur wenige Antragsteller und zwischen 6 und 14 Ja-Stimmen von 121 Abgeordneten) in einem Satz abgehakt. Sicherlich wäre es schöner gewesen, wenn sich mehr Parlamentarier für einen dieser Tage gefunden hätten.
A.S. am Permanenter Link
Die Einführung eines weiteren religiösen Feiertags sagt m.E. alles aus über die Zusammensetzung unserer Parlamente: fest in Christenhand. Warum das so ist?
Kay Krause am Permanenter Link
Und ich war so naiv, zu glauben, dass wir uns langsam von all diesen Geisterglaubens-Feiertagen verabschieden (d.h.: diese abschaffen!), statt dessen(z.B.) 1 Woche Urlaub mehr für alle.
Karlheinz B. am Permanenter Link
Der Grund für die Einführung eines weiteren Feiertages für die norddeutschen Länder war m. E. hauptsächlich die Absicht, das Süd-Nord-Gefälle an Feiertagen ein wenig abzumildern.
Am Ende wäre der alte Feiertagsabstand unverändert geblieben.
Machen wir es so, wie weiter oben kommentiert worden: Ausschlafen und genießen. In die Kirche braucht niemand gehen und Atheisten tun das sowieso nicht!
Zeitenzeuge am Permanenter Link
Das Argument, der Reformationstag sei noch die akzeptabelste Lösung, weil er zum Ende der Herrschaft nur einer Kirche führte, ist nur ein sehr schwacher Trost.