BERLIN. (hpd) Der Politologe und Islamkritiker Hamed Abdel-Samad möchte mit seinem Buch "Mohamed – Eine Abrechnung" eine offene Diskussion über die bestehende Unantastbarkeit des Propheten anstoßen. Seine Kritik geht dabei vielen zu weit. Nun wurde gegen Abdel-Samad eine Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet.
BERLIN. (hpd) Die Saarländische Ministerpräsidentin, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), ist bekannt für ihren politischen Einsatz im Dienste der Religion. Nun hat sie sich in die Debatte um Kruzifixe in saarländischen Gerichtssälen eingeschaltet. Ein Kommentar.
TRIER. (hpd) In einem Flüchtlingsheim in Suhl kam es nach einem Religionsstreit unter 20 Bewohnern zu Auschreitungen gegen einen Mann aus Afghanistan. Dieser soll Seiten aus dem Koran gerissen und die Toilette herunter gespült haben. Mehrere muslimische Bewohner des Heims versuchten, den Mann aus Afghanistan zu lynchen. In die darauf folgenden Unruhen sollen mehr als 100 Hausbewohner verwickelt gewesen sein. Wie ist der Vorfall juristisch zu bewerten?
BERLIN. (hpd/rog) Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die Freilassung mehrerer Journalisten und Blogger in Äthiopien, die seit mehr als einem Jahr willkürlich inhaftiert waren. Zugleich fordert die Organisation, dass vier weitere unter den gleichen Terrorismus-Vorwürfen festgehaltene Blogger sofort freikommen müssen. Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft alle Anklagepunkte gegen die nun Freigelassenen fallengelassen.
GRAZ/WIEN. (hpd) Philippe Lorre von der Organisation „Die Konfessionsfreien“ ist vom Bezirksgericht Graz der Misshandlung an zwei Zeugen Jehovas schuldig gesprochen geworden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Lorre wird in Berufung gehen. Das Urteil der Einzelrichterin wirft zahlreiche Fragen auf. Beweise gibt es keine.
WIEN. (hpd) Die Wiener Justiz macht der Rabiat-Aktivistin Elisabeth Sabatitsch-Wolff ein Weihnachtsgeschenk. Wegen teils rassistischer Aussagen wird sie nur wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt – und nicht wegen Verhetzung, der sie ebenfalls angeklagt gewesen war.
MASTERSHAUSEN. (gbs/hpd) Nun ist es amtlich: Auch Bischöfe müssen hin und wieder bei der Wahrheit bleiben! Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem heute zugestellten Urteil (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass "die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes" genießt.
(hpd) An dieser Stelle stand von Freitag (24.9.) bis Montag (27.9.) ein Artikel, der auf einer falschen Tatsachendarstellung beruhte. Wir bitten die Leser und das Gericht in Bad Segeberg hiermit wegen der unzureichenden Gegenrecherche um Entschuldigung.
MARBURG. (hu/hpd) Forderungen sollen Justiz-System reformieren: "Wer kämpft, kann auch verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.", zitierte Franz Josef Hanke von der Humanistischen Organisation (HU) nach Berthold Brecht.