Qualitätsmanagement auch in der Justiz gefordert

MARBURG. Ein internationaler Arbeitskreis legt Zwischen-Ergebnisse vor.

Ein umfassendes Qualitätsmanagement in der Justiz fordert die Humanistische Union (HU). Erste Schritte dazu hat der Arbeitskreis "Justizreform" des HU-Ortsverbands Marburg bei seiner Sitzung am Samstag (12. Mai) verabschiedet.

Jedes moderne Unternehmen betreibt heutzutage ein Qualitätsmanagement (QM). Es hilft der Geschäftsleitung, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und schon in einem frühen Stadium abzustellen. Ein solches System fordert der HU-Arbeitskreis auch für die Justiz. Schließlich handelt es sich hier um einen menschlich besonders sensiblen und für Betroffene existentiellen Bereich.

Eine internationale Arbeitsgruppe unter Führung des irischen Anti-Korruptions-Experten Peter Briody erarbeitet derzeit ein Konzept für ein wirkungsvolles Qualitätsmanagement in der Justiz. Der HU-Ortsverband Marburg ist an diesem Projekt beteiligt. Erste Zwischenergebnisse seiner Arbeit stellte Briody bei der Sitzung des Arbeitskreises in Marburg vor.

Verbessertes Beschwerdemanagement

Sofort umsetzbar ist nach Auffassung des Arbeitskreises ein verbessertes Beschwerde-Management. Nicht nur in der hessischen Justiz ist es nach seinen Erfahrungen bisher üblich, dass Beschwerden über Staatsanwälte von den betroffenen Beamten selbst oder von ihren Kollegen aus der gleichen Staatsanwaltschaft beantwortet werden.

Ein modernes Beschwerde-Management hingegen setzt eine unvoreingenommene Prüfung des Beschwerde-Inhalts durch unabhängige und weisungsberechtigte Experten voraus. Die Einführung solcher Strukturen wäre nach Ansicht des Arbeitskreises eine leicht umzusetzende und auch Kosten sparende Maßnahme. Zugleich könnte sie dazu beitragen, wenigstens die schlimmsten Mißstände zu beheben.

Mehr Transparenz

Weiterhin fordert der Arbeitskreis mehr Transparenz in der Justiz. Bürgerinnen und Bürger müssten sowohl die Arbeitsstrukturen als auch die konkreten Arbeitsergebnisse der Gerichte leicht nachvollziehen können.

Deshalb schlägt der Arbeitskreis die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne aller Gerichte im Internet vor. Nur so könne jeder selbst nachprüfen, wer sein von der Verfassung garantierter "Gesetzlicher Richter" ist.

Ebenfalls im Internet veröffentlicht werden sollten nach Ansicht des Arbeitskreises alle Urteile der unterschiedlichen Gerichte. Die Namen der Verfahrensbeteiligten sollten dabei aus Datenschutz-Gründen ebenso geschwärzt werden wie andere Hinweise auf ihre Person. Offengelegt werden müssten hingegen die Namen der beteiligten Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte. Nur so könne jeder Interessierte die Qualität ihrer Arbeit konkret nachvollziehen, erläuterte der Arbeitskreis dazu.

Schließlich spricht er sich auch für regelmäßige Statistiken der verschiedenen juristischen Institutionen aus. Monatlich sollten Gerichte und Staatsanwaltschaften die Zahl der von ihnen bearbeiteten Verfahren und deren Ausgang offenlegen.

Ahndung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung

Konsequent geahndet werden müssten in Deutschland künftig Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Durch eine sehr einschränkende Auslegung dieser Tatbestände habe der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung eine Verfolgung derartiger Straftaten beinahe unmöglich gemacht. Bei den Bürgerinnen und Bürgern bestätige diese Rechtspraxis nur die verbreitete Vermutung, dass Juristen einander nicht ernstlich schaden wollten. Darin bewahrheitet sich letztlich die bekannte Redewendung: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!"

Den Instanzenzug mit der Möglichkeit von Berufung und Revision sehen die Justiz-Kritiker nicht als wirksames Qualitätsmanagement an. Zu häufig fänden Juristen Methoden, um ungerechte Urteile mit formalen Schein-Argumenten juristisch zu legitimieren.

Weiter ausarbeiten möchte der Arbeitskreis den - aus dem angelsächsischen Bereich übernommenen - Vorschlag einer "Richter-Rotation", wodurch korruptive Kumpanei und die Bildung einander begünstigender Seilschaften verhindert oder zumindestens erschwert würden.

Richterwahl und Gewaltentrennung

Ebenfalls diskussionswürdig finden die Mitglieder des Gremiums Überlegungen, wie durch eine andere Struktur der Richterwahl der Grundsatz der Gewaltentrennung auch in Deutschland verwirklicht werden könnte. Diese Thematik möchte der Arbeitskreis bei seinem nächsten Treffen Ende Mai diskutieren.

Dem hessischen Justizminister Jürgen Banzer bietet der Arbeitskreis ein offenes Gespräch über ein Qualitätsmanagement in der Justiz an. Ziel sei dabei, die ausgearbeiteten Vorschläge nach eingehender Prüfung und Konkretisierung in die Praxis umzusetzen.

"Nicht immer sind Recht und Gerechtigkeit identisch", stellte der HU-Ortsvorsitzende Franz-Josef Hanke fest. "Der Arbeitskreis Justizreform möchte dabei mithelfen, dass beide Begriffe bald deutlich stärker deckungsgleich werden."

Dragan Pavlovic