In eigener Sache: Korrektur

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Foto: © Thorben Wengert / Pixelio

(hpd) An dieser Stelle stand von Freitag (24.9.) bis Montag (27.9.) ein Artikel, der auf einer falschen Tatsachendarstellung beruhte. Wir bitten die Leser und das Gericht in Bad Segeberg hiermit wegen der unzureichenden Gegenrecherche um Entschuldigung.

 

Zum Sachverhalt:

Der Humanistische Pressedienst berichtete über den Fall eines 12-jährigen, an Knochenkrebs erkrankten Mädchens. Die Heilung des Kindes wurde von den Eltern dem „Wunderheiler“ Ryke Geerd Hamer überlassen. Im Artikel wurde behauptet, dass ein Richter des Amtsgerichtes Bad Segeberg der Familie des Kindes Recht gab und das Kind so der medizinischen Betreuung entzog. Dies ist falsch.

Nach Recherchen des ARD-Magazines „report aus München“ fand die Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Segeberg nicht statt. Das von Herrn Harmer in seiner Stellungnahme zitierte Urteil ist nicht existent.

Leider hat sich der Autor des Artikels allein auf diese einseitige Stellungnahme verlassen und daher zu Unrecht das Gericht in Bad Segeberg verunglimpft. Wir bitten dies zu entschuldigen.

F.N.