Wie viele andere Medien auch berichtete der hpd über den "Rabatt für Ehrenmord", den ein Gericht in Wiesbaden einem deutsch-afghanischen Muslim eingeräumt haben soll, da dieser Muslim sei.
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Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und schreibt über das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Fall des SPD-Politikers Edathy.
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Kommentar
BERLIN. (hpd) Nach den Mitteilungen der Hannoveraner Staatsanwaltschaft vom 14. Februar 2014 ermittelt der Staatsanwalt seit dem 4. November 2013 wegen Vorwürfe im Grenzbereich zur Kinderpornografie gegen Sebastian Edathy. Sie hat bisher offenkundig nichts gegen Edathy in der Hand, das eine strafbare Handlung belegt.
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Erzbischof Jozef Michalik setzte sich durch seine Aussagen über die Ursachen von Pädophilie heftiger Kritik aus und wurde von der feministischen Aktivistin Marenin verklagt. Die Richterin hat jedoch das Verfahren eingestellt.
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BERLIN. (hpd) Der Berliner Senat hat im April dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, demzufolge in Zukunft für einen Austritt aus einer Kirche, die Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist, eine Gebühr von dreißig Euro erhoben werden soll.
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BERLIN.(hpd) Die Berliner Humanistin Beate T. möchte erreichen, dass Schulkinder am Welthumanistentag (dem 21. Juni) schulfrei bekommen. So, wie es Kindern, deren Eltern anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften angehören, ebenfalls genehmigt wird. Sie und ihr Sohn fühlen sich diskriminiert.
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BERLIN. (hpd) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 6.12 - Urteil vom 30. Januar 2013) hat für die Einrichtung eines privaten Gymnasiums nur für Jungen im Land Brandenburg den Weg freigemacht. Träger dieser Einrichtung wird eine dem erzkatholischen Opus Dei nahe stehende "Fördergemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft e.V." sein.
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BERLIN. (hpd) Mit unverhohlener Genugtuung haben der Zentralrat der Muslime und die Frauenorganisation von Milli Görüs auf ein erst jetzt bekanntgewordenes Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (55 Ca 2426/12) vom 28. März dieses Jahres reagiert. Die 55. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin hat einer muslimischen Frau Schadensersatz zugesprochen, weil sie von einem Berliner Zahnarzt nicht als Zahnarzthelferin eingestellt worden war. Der Grund für die Nichteinstellung: sie hatte es abgelehnt während der Arbeitszeit ihr Kopftuch abzulegen.
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MÜNSTER. (hpd/exc) In einem Vortrag im Rahmen des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Uni Münster referierte der Rechtswissenschaftler Fabian Wittreck über religiöse Paralleljustiz in Deutschland. Sein Tenor: u. a. „Muslimische Friedensrichter lassen sich nicht verbieten“. Zudem müsse man auch die Rechtsprechung der christlichen Kirchen in Deutschland betrachten.
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MÜNCHEN. (hpd) Sind Antikriegsbilder jugendgefährdend? Eine Ausstellung wurde verboten, es erging ein Bußgeldbescheid. Das Amtsgericht München befand nun: Antikriegsbilder sind keine Ordnungswidrigkeit, denn die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Kunst sind geschützte Rechtsgüter.
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FREIBURG. (hpd) Die katholische Kirche erwartet gegenüber ihrem Oberhaupt Anstand und Respekt während seines Deutschlandbesuches. Bringt der Papst allerdings gegenüber seinen Gastgebern ebenfalls diesen zu erwartenden Respekt auf? Eine Antwort darauf lautet: Nein.
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ZÜRICH. (hpd) Seit 1997 verleiht die schweizerische Zeitschrift „Beobachter“ den Prix Courage für außerordentliche, mutige Taten. Dieses Jahr ist unter den Nominierten Valentin Abgottspon. Der Walliser Lehrer war letztes Jahr zu nationaler Bekanntheit gelangt: seine Weigerung, unter dem Kruzifix zu unterrichten, brachte ihm die fristlose Kündigung ein. Sein Fall zeigt exemplarisch, dass Diskriminierung viele Gesichter hat.
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KARLSRUHE. (hls/hpd) Der Begriff „Sterbehilfe“ ist das Gegenstück zum Begriff „Geburtshilfe“: Interview mit dem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Juni 2010 freigesprochenen Rechtsanwalt Wolfgang Putz.
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MANNHEIM. (hpd) Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass ein so genannter „Kirchenaustritt“, der sich ausschließlich hinsichtlich der staatlichen Rechtsfolgen der Kirchenzugehörigkeit erklärt, gegen die Pflichten des Kirchenmitglieds verstößt und deshalb nicht statthaft sei.
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<p>MÜNSTER. (exc/hpd) <strong>Der Philosoph Prof. Dr. Hermann Lübbe referierte über die Grenzen der Entwicklungsmöglichkeiten des Staatskirchenrechts. Sein Fazit: „Die enge rechtliche Verflechtung von Staat und Kirche hat keine Zukunft.“</strong></p>
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